Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
29.09.2015 bis 27.02.2024 — BGBl. II Nr. 283/2015 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 129.09.201527.02.2024 BGBl. II Nr. 283/2015 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 67/2024

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

29.09.2015BGBl. II Nr. 283/2015

Außerkrafttretensdatum

27.02.2024aufgehoben durch BGBl. II Nr. 67/2024

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948; 64/03 Landeslehrer

Text

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Einschlägige Berufstätigkeiten sind als Vordienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter gemäß Paragraph 26, Absatz 3, Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948,, anrechenbar, insoweit durch die damit vermittelte fachliche Erfahrung eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz überwiegend unterbleiben kann oder ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine zu erwarten ist.
  2. Absatz 2,Eine Berufspraxis kann im Rahmen eines (freien) Dienstverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erworben werden.
  3. Absatz 3,Einschlägigkeit liegt vor, wenn die Berufspraxis ihrem Inhalt nach einschlägig in Bezug auf den überwiegenden Teil der vorgesehenen Verwendung ist.
  4. Absatz 4,Berufstätigkeiten sind im vollen Umfang anrechenbar, wenn sie im Ausmaß einer Vollbeschäftigung zurückgelegt worden sind.
  5. Absatz 5,Anrechenbare Berufspraxiszeiten im Sinne dieser Verordnung sind Zeiten, die zum Zeitpunkt des Beginns des Dienstverhältnisses nicht mehr als 20 Jahre zurückliegen.

Im RIS seit

30.09.2015

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2024

Gesetzesnummer

20009287

Dokumentnummer

NOR40174950