Rechtstracker.at

Anl. 1/14

Fassungen
ab 01.09.2021 — BGBl. II Nr. 250/2021
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/14 heute01.09.2021 § → § BGBl. II Nr. 250/2021
Anl. 1/1401.09.201931.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 235/2019
Anl. 1/1418.09.201531.08.2019 BGBl. II Nr. 262/2015 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 262 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 14

Inkrafttretensdatum

01.09.2021BGBl. II Nr. 250/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 3, Absatz 4

Text

Anlage 1.14 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LEBENSMITTELTECHNOLOGIE – GETREIDE- UND BIOTECHNOLOGIE

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

römisch fünf.

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik9

2

2

2

2

2

10

(römisch drei)/III

2.

Deutsch

3

2

2

2

2

11

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung2

2

2

2

2

–

8

römisch drei

5.

Wirtschaft und Recht3

–

–

–

2

3

5

römisch zwei bzw. römisch drei

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

1

8

(römisch vier a)

7.

Angewandte Mathematik

3

3

3

2

2

13

(römisch eins)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

4

römisch eins

9.

Angewandte Physik

2

2

–

–

–

4

römisch zwei

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

 

 

 

 

 

 

1.

Anorganische und organische Chemie

2

3

–

–

–

5

römisch eins

2.

Lebensmittelchemie, Analytik und Biochemie

3

2

4

4

4

17

römisch eins

3.

Verfahrenstechnik und Lebensmitteltechnologie

3

3

3

3

3

15

römisch eins

4.

Mikrobiologie, Lebensmittelhygiene und Ernährung4

–

–

4

4

4

12

römisch eins bzw. römisch zwei

5.

Lebensmittelrecht

–

–

–

2

2

4

römisch drei

6.

Angewandte Betriebswirtschaft

–

–

–

–

2

2

römisch zwei

7.

Chemisch technologisches Laboratorium

4

4

4

4

2

18

römisch eins

8.

Mikrobiologisches und lebensmittelhygienisches Laboratorium

–

–

3

3

3

9

römisch eins

9.

Getreide- und biotechnologische Verfahrenstechnik

–

2

2

3

3

10

römisch eins

10.

Werkstätte und Produktionstechnik5

5

5

4

2

2

18

römisch drei bzw. römisch vier

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale und personale Kompetenz

1(1)

1(1)

–

–

–

2

römisch drei

 

Gesamtwochenstundenzahl

36

37

37

38

37

185

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche

Übung, Förderunterricht

Wochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Jahrgang

 

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

römisch fünf.

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Zweite lebende Fremdsprache6

2

2

2

2

2

 

(römisch eins)

 

2.

Kommunikation und Präsentationstechnik

–

–

2

2

–

 

römisch drei

 

3.

Naturwissenschaftliches Laboratorium

–

2

–

–

–

 

römisch drei

 

4.

Forschen und Experimentieren

2

–

–

–

–

 

römisch drei

 

5.

Entrepreneurship und Innovation

–

–

–

2

–

 

römisch drei

 

6.

Betriebswirtschaftliches Laboratorium

–

–

–

–

2

 

römisch eins

 

 

 

F.

Unverbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

 

(römisch vier a)

 

 

 

G.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

____________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des römisch vier. Abschnittes abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.

4 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die Bereiche „Allgemeine Mikrobiologie“, „Lebensmittelmikrobiologie, Haltbarmachung und Verderb“, „Mikrobiologische Lebensmittelbeurteilung und Betriebshygiene“, „Angewandte Mikrobiologie in der Lebensmitteltechnologie“ bzw. „Angewandte Mikrobiologie in der Lebensmittel- und Biotechnologie“. Alle anderen Bereiche haben die Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei.

5 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im römisch drei., römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übung4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie.

4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Forschung und Entwicklung, in der Produktion, im Qualitäts- und Hygienemanagement, in der amtlichen und betrieblichen Kontrolle und im technischen Verkauf lebensmittel- und biotechnologischer Produkte tätig zu werden. Sie können theoretische und praktische Kenntnisse in allen Bereichen der Chemie, der Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene, der Verfahrenstechnik sowie der Lebensmittel- und Biotechnologie einschließlich Ökologie und Umwelttechnik fachbezogen anwenden. Aufgrund betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse sind sie in der Lage, ökonomische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die erworbene Sozial- und Personalkompetenz befähigt sie, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen und in betriebliche Prozesse zu integrieren.

Die Schwerpunkte der Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie liegen in der Entwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle sowie im technischen Verkauf lebensmittel- und biotechnologischer Erzeugnisse. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Implementierung von Qualitäts- und Hygienemanagementsystemen zur Erzielung eines höchstmöglichen Maßes an Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln und biotechnologischen Produkten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Alle Aspekte der Umwelt und der Wechselwirkung zwischen Ernährung und Gesundheit sind dabei eingeschlossen. Der Fokus liegt generell auf einer technologischen, wirtschaftlichen und besonders ökologischen Betrachtung der Rohstoffe, der Zwischen- und Endprodukte sowie aller mit deren Herstellung verbundenen Prozesse und Anlagen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Anorganische und organische Chemie:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen den Aufbau der Atome und können aus der Stellung eines Elements im Periodensystem Zusammenhänge zwischen chemischer Bindung und stofflichen Eigenschaften herstellen. Sie können Ablauf, Gleichgewichtslage und Energieumsatz chemischer Reaktionen darstellen. Die Absolventinnen und Absolventen können Gefahren beim Umgang mit Chemikalien abschätzen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen sowie die Umweltrelevanz anorganischer und organischer Verbindungen beurteilen. Sie können Eigenschaften und Herstellungsverfahren anorganischer Verbindungen darstellen und kennen Aufbau, Eigenschaften und Reaktionen organischer Verbindungen.

Lebensmittelchemie, Analytik und Biochemie:

In der Analytik kennen die Absolventinnen und Absolventen chemische Grundoperationen, können entsprechende Messdaten auswerten und verstehen das analytische Konzept. Sie können das chemische Gleichgewicht qualitativ und quantitativ darstellen sowie mit abgeleiteten Größen rechnen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundlagen und Anwendungen der spektroskopischen, optischen, chromatographischen und elektrochemischen Methoden. Sie kennen Verfahren zur Bestimmung der Wasseraktivität und Radioaktivität. Sie kennen Grundlagen und Anwendungen rheologischer Methoden. Weiter können sie analytische Methoden auf lebensmittel- und biochemische Problemstellungen anwenden sowie Fehlerquellen bei der Signalerfassung erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Funktionalität der menschlichen Sinne und können sensorische Prüfverfahren aufgabenbezogen anwenden und problemorientiert modifizieren.

In der Lebensmittelchemie kennen die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Eigenschaften von Lebensmittelinhalts- und Lebensmittelzusatzstoffen sowie deren Bedeutung, technologische Wirkung und Qualitätskriterien. Sie können einzelne Stoffe nach ihrer Funktionalität den Stoffgruppen zuordnen und einen Bezug zum Stoffwechsel herstellen. Weiters kennen sie Gruppen und Vorkommen von Kontaminanten und können deren Gefährdungspotential abschätzen sowie zugehörige Vermeidungsstrategien entwickeln.

In der Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Stoffwechselvorgänge. Sie kennen den Aufbau der DNA und den genetischen Code sowie die Prinzipien der Zellteilung und der Proteinbiosynthese. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Bedeutung und Funktionen von Enzymen und können deren kinetische Kennwerte berechnen und graphisch darstellen. Sie kennen die Bedeutung und Funktion von Hormonen sowie von Membranen in biochemischen Regelmechanismen.

Verfahrenstechnik und Lebensmitteltechnologie:

In der Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Wirkungsweise der Maschinen und Apparate in der Lebensmittelverarbeitung sowie Werkstoffe und Herstellungsmethoden für relevante Maschinenteile. Sie können Antriebstechnik sowie Energieträger und Energiebedarf den verfahrenstechnischen Einrichtungen zuordnen. Die Absolventinnen und Absolventen können mit Hilfe wichtiger Zustandsdiagramme thermodynamische Prozesse beschreiben und Möglichkeiten zur thermischen Trennung von Stoffgemischen auswählen.

In ausgewählten Kapiteln der Lebensmitteltechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie Möglichkeiten zur Qualitätsbestimmung. Sie können Maßnahmen in der Qualitätssicherung, Arbeitsplatzsicherheit und Optimierung in der Lagerung und Verarbeitung setzen. Weiter können sie ein HACCP-Konzept auf ausgewählte Produktionsabläufe anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können anhand ausgewählter Kapitel der Lebensmitteltechnologie die Zusammensetzung der Lebensmittel beschreiben sowie Verfahrensabläufe darstellen und nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten. Sie kennen die Gewinnungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten von Trinkwasser und Prozesse der Abwasserreinigung.

Mikrobiologie, Lebensmittelhygiene und Ernährung:

In der Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene kennen die Absolventinnen und Absolventen relevante Mikroorganismen, deren Einflussfaktoren auf das Wachstum und Untersuchungsmöglichkeiten sowie mikrobiell assoziierte Gesundheitsschädigungen und deren Vermeidungs- und Verminderungsstrategien. Sie wenden Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln unter Einbeziehung der jeweils relevanten Hygienevorschriften an. Sie können Verfahren zur Herstellung von lebensmittel- und biotechnologischen Produkten mit Hilfe von Mikroorganismen beschreiben. Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die Werkzeuge und Methoden der Gentechnik und können diese auswählen, anwenden und Ergebnisse interpretieren.

In der Ernährungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die anatomischen Gegebenheiten des menschlichen Verdauungstraktes, die ernährungsphysiologische Bedeutung der Lebensmittelinhaltsstoffe und den Zusammenhang mit dem Energie- und Nährstoffbedarf. Ausgehend vom Aufbau und der Funktion der Zelle können sie den Weg vom genetischen Code bis zum Protein beschreiben und die Auswirkungen von genetischen Veränderungen auf nachfolgende Generationen deuten. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Funktion des menschlichen Immun- und Barrieresystems, Ursachen und Verlauf von durch Lebensmittel übertragene Krankheiten und Vermeidungsstrategien. Sie können Empfehlungen zu Sonderformen der Ernährung und bei Lebensmittelunverträglichkeiten und Lebensmittelallergien geben.

Lebensmittelrecht:

Die Absolventinnen und Absolventen können grundlegende Rechtsdokumente der EU und Österreichs zum Lebensmittelrecht auf praktische Beispiele aus der Lebensmittelwirtschaft anwenden. Auf Grundlage der wichtigsten Durchführungsverordnungen bewerten sie Fragen der Lebensmittelsicherheit und erstellen Konzepte zur Umsetzung der Lebensmittelhygiene und HACCP. Sie formulieren anhand der Kennzeichnungsvorschriften Etikettentexte und Nährwertkennzeichnungen sowie gesundheits- und nährwertbezogene Angaben. Weiter wenden sie Regelungen des Österreichischen Lebensmittelbuches auf einzelne Lebensmittelgruppen an.

Angewandte Betriebswirtschaft:

Die Absolventinnen und Absolventen entwerfen anhand der Ziele und Instrumente des Marketings einen Marketing-Mix. Sie können Ziele, Bereiche, Begriffe und Methoden der Marktforschung erläutern sowie deren Bedeutung in unserer Gesellschaft analysieren. Sie setzen Argumente für den erfolgreichen Abschluss eines Verkaufsgesprächs ein. Die Absolventinnen und Absolventen analysieren im Rahmen des Controllings Kennzahlen und erkennen Ursachen der Abweichung. Sie erstellen und erläutern Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen.

Chemisch technologisches Laboratorium:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen sicherheitstechnisch relevante Vorschriften und können Abfallentsorgungskonzepte umsetzen. Sie können Laborgeräte bedienen, Analysen- und Trennmethoden durchführen sowie Messergebnisse auswerten, interpretieren und bewerten.

Sie kennen Standardmethoden zur Bestimmung von Lebensmittelinhaltsstoffen und können sie auf die Lebensmittelanalytik übertragen sowie Arbeitspläne für den gesamten Arbeitsablauf erstellen. Die Absolventinnen und Absolventen können den Einsatz von Messgeräten bedarfsorientiert planen, qualitätssichernde Maßnahmen durch Validierung von Methoden setzen und Prüfberichte erstellen.

Mikrobiologisches und lebensmittelhygienisches Laboratorium:

Die Absolventinnen und Absolventen kennen Methoden zur mikrobiologischen Untersuchung von Lebensmitteln und können diese bewerten. Sie können die Betriebshygiene mikrobiologisch beurteilen und Handlungsempfehlungen für Produktionsbetriebe daraus ableiten. Sie kennen molekularbiologische Analysenmethoden. Sie können verschiedene fermentierte Lebensmittel und mikrobiologische Produkte herstellen.

Getreide- und biotechnologische Verfahrenstechnik:

In der getreidetechnologischen Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Rohstoffe und die Backerzeugnisse ernährungsphysiologisch und technologisch bewerten. Sie können aufgrund von Zielvorgaben Rezepte errechnen und das entsprechende Herstellungsverfahren festlegen. Die Absolventinnen und Absolventen beurteilen aufgrund der Qualitätskriterien Backerzeugnissen und leiten daraus Vermeidungsstrategien für Fehler ab.

In der biotechnologischen Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Stoffwechselprozesse und Stoffkreisläufe und können Mikroorganismen mikrobiell hergestellten Produkten zuordnen. Sie kennen technische Möglichkeiten zur Kultivierung von Mikroorganismen, ihrer Prozessführung und Regelung und können diese mit mathematischen Modellen beschreiben. Sie können Verfahren zur technischen Nutzbarmachung mikrobieller Stoffproduktion und ihrer Aufarbeitung auswählen, darstellen sowie diese nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten.

Werkstätte und Produktionstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen können unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Lebensmittelhygiene Geräte und Maschinen in der Lebensmittelherstellung bedienen und in projektartigen Aufgabenstellungen einsetzen sowie Wartungs- und einfache Reparaturarbeiten vornehmen. Sie können Qualitätsmerkmale von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten prüfen und Zusammenhänge zwischen Rohstoffqualität und Eignung in Verarbeitungsprozessen herstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können lebensmittel- und biotechnologische Prozesse planen und die dazu erforderlichen Anlagenteile auswählen. Sie steuern und regeln mit gängigen Messungen Verfahrensparameter zur Anpassung an die geforderten Qualitätsstandards. Die Absolventinnen und Absolventen können Fragen der Energieökonomie und Umwelttechnik in lebensmittel- und biotechnologischen Prozessen kritisch analysieren und Verbesserungsmaßnahmen implementieren. Sie können Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens, der Dokumentation und der Präsentation im Rahmen der Projekte umsetzen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

7. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Funktionen

  • Strichaufzählung
    logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Darstellung von Funktionen:

Logarithmische Skalierungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Funktionen

  • Strichaufzählung
    Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen und trigonometrischen Funktionen auf Aufgabenstellungen des Fachgebietes anwenden.

Lehrstoff:

Funktionen:

Aufgabenstellungen des Fachgebietes.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fehlerrechnung

  • Strichaufzählung
    Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Fläche im Raum interpretieren;
  • Strichaufzählung
    partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.

Bereich Zahlen und Funktionen

  • Strichaufzählung
    Exponential-, Logarithmus- und trigonometrische Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen.
  • Strichaufzählung
    Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen;

Bereich Differential- und Integralrechnung

  • Strichaufzählung
    Begriffe der Differential- und Integralrechnung benennen und facheinschlägige Anwendungen berechnen und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Fehlerrechnung

Funktionen mehrerer Variablen:

Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.

Bereich Zahlen und Funktionen

Funktionenreihen:

Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien.

Bereich Differential- und Integralrechnung

Differentialrechnung:

Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung.

Integralrechnung:

Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Differential- und Integralrechnung

  • Strichaufzählung
    Differentialgleichungen erster Ordnung modellieren, lösen und interpretieren.

Lehrstoff:

Differentialgleichungen:

Differentialgleichungen erster Ordnung, Trennen der Variablen, Variation der Konstanten.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    Entscheidungsalternativen und das Prinzip von Alternativtests wiedergeben, Abweichungen eines Mittelwerts von einem vorgegebenen Wert feststellen und signifikante bzw. nichtsignifikante Testergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Mittelwerte und Standardabweichungen zweier unabhängiger, normalverteilter Stichproben vergleichen und hinsichtlich signifikanter Unterschiede interpretieren.

Lehrstoff:

Beurteilende Statistik:

Prinzip des Alternativtests, Einstichproben u-Test und t-Test, Zweistichproben F-Test und t-Test.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.

Lehrstoff:

Relevante mathematische Methoden:

Differentialrechnung, Integralrechnung, Differentialgleichungen erster Ordnung.

9. ANGEWANDTE PHYSIK

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    physikalische Größen, Einheiten und formelmäßige Zusammenhänge darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse von Berechnungen durch Einheitenkontrolle auf Plausibilität prüfen;
  • Strichaufzählung
    thermodynamische Grundgesetze wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    aus dem Bereich der Mechanik die für die Fachrichtung typischen Anwendungen (Kinematik, Statik, Dynamik, Mechanik der Flüssigkeiten und Gase) beschreiben;
  • Strichaufzählung
    aus dem Bereich der Mechanik für die Fachrichtung typische Berechnungen durchführen und Zusammenhänge graphisch darstellen.

Lehrstoff:

Physikalische Größen und Grundgesetze:

SI-Einheiten, Energieerhaltung und Thermodynamik.

Mechanik:

Kinematik, Statik, Dynamik, Mechanik der Flüssigkeiten und Gase.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Phänomene der Strahlen- und Wellenoptik verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    aus dem Bereich der Optik die für die Fachrichtung typischen Anwendungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    aus dem Bereich der Optik Berechnungen durchführen und Zusammenhänge graphisch darstellen.

Lehrstoff:

Optik:

Strahlenoptik, Wellenoptik, für die Fachrichtung wichtige Anwendungen (zB Mikroskop, Refraktometer, Photometer, Polarimeter).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Definitionen, Größen, Einheiten und Gesetze der Elektrizität beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    aus dem Bereich der Elektrizität für die Fachrichtung typische Anwendungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    aus dem Bereich der Elektrizität Berechnungen durchführen und Zusammenhänge graphisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse von Berechnungen durch Einheitenkontrolle auf Plausibilität prüfen.

Lehrstoff:

Elektrizität:

Grundgrößen und Gesetze, für die Fachrichtung wichtige Anwendungen (zB Magnetismus, Elektromotor, Leitfähigkeitsmessung, Galvanische Elemente, Elektrolyse).

B. Fachtheorie und Fachpraxis 1. ANORGANISCHE UND ORGANISCHE CHEMIE

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen der Materie benennen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Atome beschreiben und aus der Stellung eines Elements im Periodensystem die Elektronenkonfiguration interpretieren sowie Zusammenhänge zwischen chemischer Bindung und stofflichen Eigenschaften herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe und die Formelsprache der anorganischen Chemie anwenden und zugehörige Reaktionsgleichungen formulieren;
  • Strichaufzählung
    Ablauf, Gleichgewichtslage und Energieumsatz chemischer Reaktionen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Gefahren beim Umgang mit Chemikalien anhand der Kennzeichnung abschätzen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Herstellungsverfahren einfacher anorganischer Verbindungen, wie Säuren, Basen, Oxidations- und Reduktionsmittel, darstellen.

Lehrstoff:

Aufbau der Materie:

Stoffsysteme, Atommodelle, Periodensystem, chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionstypen, Energiebilanz, Gleichgewichtslage, Massenwirkungskonstante.

Sicherheitsvorschriften:

Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Anorganische Verbindungen:

Säuren, Basen, Salze, für die Fachrichtung wichtige Stoffe und Verfahren.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Herstellungsverfahren für die Fachrichtung spezifischer anorganischer Verbindungen erläutern;
  • Strichaufzählung
    komplexere Reaktionstypen anorganischer Verbindungen darstellen und in Reaktionsgleichungen abbilden;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau organischer Verbindungen erklären und normgerecht benennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Reaktionstypen von organischen Verbindungsklassen erkennen;
  • Strichaufzählung
    funktionelle Gruppen der organischen Chemie und zugehörige Reaktionen darstellen.

Lehrstoff:

Vertiefende Kenntnisse und Anwendung von Reaktionen anorganischer Verbindungen:

Oxidation, Reduktion, Komplexbildung, Dissoziation (zB pH-Wert, Puffer, Löslichkeit).

Aufbau und Nomenklatur organischer Verbindungen:

Bindungsart, Orbitaltheorie, Hybridisierung, Isomerie, IUPAC-System.

Spezifische Reaktionstypen organischer Verbindungen:

Substitution, Addition, Polymerisation, spezielle Reaktionen (zB Veresterung, Hydrolyse, Acetalbildung, Aldolreaktion).

Funktionelle Gruppen und Stoffklassen einfacher organischer Verbindungen und deren Eigenschaften.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    komplexe Reaktionstypen organischer Verbindungsklassen beschreiben und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    resultierende Eigenschaften funktioneller Gruppen und zugehöriger Reaktionen darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Umweltrelevanz anorganischer und organischer Verbindungen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsparameter von Luft, Wasser und Boden interpretieren und ihre Auswirkungen auf die Umwelt beurteilen.

Lehrstoff:

Funktionelle Gruppen und Stoffklassen komplexer organischer Verbindungen und deren Eigenschaften und technologische Anwendungen.

Gefährdungspotential arbeitsplatz- und umweltrelevanter anorganischer und organischer Verbindungen.

Umweltchemie:

Luft, Wasser, Boden, Stoffkreisläufe.

2. LEBENSMITTELCHEMIE, ANALYTIK UND BIOCHEMIE

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die chemischen Grundgrößen, ihre Einheiten sowie Definitionen darlegen und damit rechnen;
  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen einfacher chemischer Grundoperationen sowie zugehörige Auswerteprinzipien beschreiben und entsprechende Messdaten auswerten;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien einfacher volumetrischer und gravimetrischer Bestimmungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien und Anwendungen einfacher Trennmethoden und Nachweisreaktionen anorganischer Verbindungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien und Anwendungen einfacher Redoxtitrationen wiedergeben.

Lehrstoff:

Chemische Grundgrößen:

Masse, Volumen, Dichten, Stoffmenge, Gehaltsgrößen.

Einfache chemische Grundoperationen:

Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, Volumetrie (Säuren-Basen-Titration).

Trennmethoden und Nachweisreaktionen:

Trennung nach Teilchengröße, Dichte, Flüchtigkeit und Löslichkeit, Nachweisreaktionen ausgewählter Verbindungen und Ionen.

Weiterführende Volumetrie:

Redoxtitrationen.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen chemischer Grundoperationen sowie zugehörige Auswerteprinzipien anwenden und Messdaten auswerten;
  • Strichaufzählung
    das analytische Konzept überblicken;
  • Strichaufzählung
    das chemische Gleichgewicht qualitativ und quantitativ darstellen.

Lehrstoff:

Einführung in das analytische Konzept:

Probenahme, Probenvorbereitung, Fehlerarten.

Weiterführende chemische Grundoperationen:

Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, Volumetrie.

Grundlagen des chemischen Gleichgewichts und der Dissoziation:

Massenwirkungsgesetz, pK-Wert.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Prinzipien und theoretische Grundlagen ausgewählter Trennmethoden und volumetrischer Bestimmungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    aus Messdaten Gehaltsgrößen der Analyten rechnerisch oder graphisch ermitteln;
  • Strichaufzählung
    mit Größen rechnen, die sich vom chemischen Gleichgewicht ableiten;
  • Strichaufzählung
    das analytische Konzept probenbezogen anwenden.

Lehrstoff:

Spezielle chemische Grundoperationen:

Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, lebensmittelrelevante titrimetrische Methoden, Anwendung des Massenwirkungsgesetzes.

Berechnungen auf Basis des chemischen Gleichgewichts:

pH-Wert, Puffer.

Analytisches Konzept:

Bestimmung, Auswertung und Fehlerarten.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der theoretischen Grundlagen der spektroskopischen Methoden sowie der zugehörigen Auswerteprinzipien Messdaten auswerten;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Analytkonzentrationen und spektroskopischen Signalen darstellen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Standards in Kalibrierverfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Eigenschaften grundlegender Lebensmittelinhaltsstoffe sowie deren Bedeutung und Qualitätskriterien erklären;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Stoffwechselvorgänge beschreiben.

Lehrstoff:

Spektroskopische Methoden:

Refraktometrie, Polarimetrie, Photometrie, Atomabsorption, Farbmessung; Kalibrierung, externer und interner Standard, Standardaddition.

Hauptinhaltsstoffe von Lebensmitteln:

Aufbau und Eigenschaften von Substanzen, wie Kohlenhydraten, Eiweißstoffen, Lipiden, Wasser und deren grundlegende Bedeutung für den Stoffwechsel.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der theoretischen Grundlagen der chromatographischen und der elektrochemischen Methoden sowie die zugehörigen Auswerteprinzipien Messdaten auswerten;
  • Strichaufzählung
    die qualitativen und quantitativen Zusammenhänge zwischen Analyteigenschaften (Art und Menge) und den chromatographischen bzw. elektrischen Signalen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Eigenschaften spezieller Lebensmittelinhaltsstoffe sowie deren Bedeutung und Qualitätskriterien erklären;
  • Strichaufzählung
    einzelne Stoffe nach ihrer Funktionalität den Stoffgruppen zuordnen und einen Bezug zum Stoffwechsel herstellen.

Lehrstoff:

Chromatographische Methoden:

Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Hochdruck-Flüssig-Chromatographie, Elektrophorese.

Elektrochemische Methoden:

Potentiometrie, Konduktometrie.

Ausgewählte Lebensmittelinhaltsstoffe:

Aufbau und Eigenschaften von Substanzen, wie Mineralstoffen und Spurenelementen, Vitaminen, Enzymen, färbenden Inhaltsstoffen, Aromastoffen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    spektroskopische Methoden auf lebensmittel- und biochemische Problemstellungen anwenden sowie Fehlerquellen bei der Signalerfassung erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Anwendungen rheologischer Methoden und die Funktionsweise der Geräte erklären;
  • Strichaufzählung
    die Einteilung und technologische Wirkung ausgewählter Lebensmittelzusatzstoffe und deren Abgrenzung zu Verarbeitungshilfsstoffen erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau der DNA und den genetischen Code sowie die Prinzipien der Zellteilung und der Proteinbiosynthese darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und die Funktionen von Enzymen interpretieren.

Lehrstoff:

Spezielle Anwendungen spektroskopischer Methoden in der Lebensmittel- und Biochemie.

Rheologische Methoden:

Viskosimetrie, Texturmessung.

Lebensmittelzusatzstoffe:

Aufbau und Eigenschaften von Substanzen, wie Farbstoffen, Konservierungsmitteln, Antioxidationsmitteln, Verdickungs- und Geliermitteln, Emulgatoren, Säuerungsmitteln und Säureregulatoren, Süßstoffen, Geschmacksverstärkern.

Grundlagen der Zell- und Molekularbiologie:

DNA und genetischer Code, Replikation, Transkription, Translation, Proteinbiosynthese.

Enzyme:

Aufbau, Bedeutung und Funktionen von Enzymen, Coenzymen und Cofaktoren.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wasseraktivität erfassen, Methoden zu deren Bestimmung anwenden und die Messergebnisse entsprechend interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Radioaktivität und Methoden zu deren Bestimmung erklären und die Messergebnisse entsprechend interpretieren;
  • Strichaufzählung
    beispielhaft Gruppen und Vorkommen von Kontaminanten benennen und deren Gefährdungspotential abschätzen sowie zugehörige Vermeidungsstrategien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und Funktion von Hormonen sowie von Membranen in biochemischen Regelmechanismen darlegen;
  • Strichaufzählung
    enzymkinetische Kennwerte berechnen und graphisch darstellen.

Lehrstoff:

Spezielle lebensmittelanalytisch relevante Methoden:

Wasseraktivitätsmessung, Radiometrie.

Kontaminanten:

Vorkommen, Eigenschaften, Vermeidungsstrategien.

Regelmechanismen in biologischen Systemen:

Biokybernetik, Enzymregulation, Hormone, Membrane, Stofftransport.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Funktionalität der menschlichen Sinne und deren analytische Bedeutung erklären;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Versuchsaufbau sensorischer Methoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Mechanismen von Stoffwechselwegen darstellen sowie Einzelreaktionen zuordnen.

Lehrstoff:

Sinnesphysiologie:

Sinnesorgane, chemische Reize, visuelle, auditive, haptische und taktile Empfindungen, Anwendung in sensorischen Methoden.

Stoffwechsel:

Katabolismus, Anabolismus, Fotosynthese, Energieumsetzungen und -übertragungen bei Reaktionen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sensorische Prüfverfahren aufgabenbezogen anwenden und problemorientiert modifizieren;
  • Strichaufzählung
    biochemische Regelmechanismen mit Anwendungen in der Bioverfahrenstechnik verknüpfen.

Lehrstoff:

Sensorische Prüfmethoden:

Durchführung und Auswertung sensorischer Prüfverfahren, wie Schwellenwertprüfung, Unterschiedsprüfungen, Rangordnungsprüfungen, deskriptive Prüfungen.

Ausgewählte Stoffwechselwege:

Zucker, Fettsäuren, Aminosäuren, Intermediärprodukte, praktische Beispiele aus der Bioverfahrenstechnik.

3. VERFAHRENSTECHNIK UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Werkstoffe und Herstellungsmethoden für verfahrenstechnisch relevante Maschinenteile begreifen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Wirkungsweise der verwendeten Maschinen und Apparate erklären;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Entwicklungsstufen verschiedener Getreidepflanzen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten zur Qualitätsbestimmung von Getreide, Zwischen- und Fertigprodukten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Personalhygiene, Tätigkeiten und Gefahren im Bereich Silo und Mühle erläutern;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Rahmen der Lebensmittelhygiene umsetzen.

Lehrstoff:

Verfahrenstechnisch relevante Maschinenteile:

Werkstoffe, Fertigungsmethoden, Maschinenelemente, Konstruktionszeichnungen.

Maschinen und Apparate in der Lebensmitteltechnologie:

Aufbau und Wirkungsweise von Einrichtungen zum Lagern, Trennen, Fördern, Zerkleinern und für vergleichbare Verfahren.

Getreidekunde:

Zellaufbau, Pflanzenwachstum, Getreidearten.

Getreideanalytik:

Äußere Qualitätsmerkmale, routinemäßige Eingangskontrolle.

Verfahren zur Getreideverarbeitung:

Reinigung, Konditionierung, Maschinen und Prozessdaten.

Hygiene:

Produkthygiene, Personalhygiene, Betriebshygiene.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Antriebstechnik sowie Energieträger und Energiebedarf den verfahrenstechnischen Einrichtungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die qualitativen Vorgaben zur Lagerung von Getreide, Zwischen- und Fertigprodukten sowie zur Vorbereitung und Vermahlung von Getreide erklären;
  • Strichaufzählung
    die verfahrenstechnischen Diagrammsymbole der Müllereitechnologie benennen.

Lehrstoff:

Maschinen und Apparate in der Lebensmitteltechnologie:

Berechnung von Maschinenkapazitäten.

Antriebstechnik, Energieträger und Energiebedarf:

Wasserkraftturbinen, Elektromotoren, Übersetzungen und Getriebe, herkömmliche und alternative Energieträger, alternative Antriebstechniken.

Getreideanalytik:

Innere Qualitätsmerkmale, spezielle Mehlanalytik.

Verfahren zur Getreideverarbeitung:

Diagrammtechnik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Verfahrensparametern, Messgrößen und Betriebszustandsgrößen herstellen;
  • Strichaufzählung
    qualitative Abweichungen erkennen und Maßnahmen zur Optimierung der Verarbeitung setzen;
  • Strichaufzählung
    spezielle Schäl- und Vermahlungsanlagen benennen;
  • Strichaufzählung
    Verarbeitungsdiagramme erklären und berechnen.

Lehrstoff:

Mess- und Regeltechnik:

Messgrößen, Umsetzung in Regelgrößen, mess- und regeltechnische Einrichtungen, programmierbare Steuerungen, Umsetzung von Regelgrößen.

Verfahren zur Getreideverarbeitung:

Vermahlungsprozesse, Sondermüllerei.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe wichtiger Zustandsdiagramme thermodynamische Prozesse beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Zusammensetzung und Gewinnungsmöglichkeiten von Milch und Milchprodukten darstellen;
  • Strichaufzählung
    ein HACCP-Konzept auf ausgewählte Produktionsabläufe anwenden und qualitätssichernde Maßnahmen setzen.

Lehrstoff:

Wärmelehre:

Temperatur und deren Messung, Wärmeeinheiten, Wärmeübertragung, thermische Zustandsgrößen und zugehörige Diagramme, Wärmetauscher.

Kühl- und Kältetechnik:

Apparate und Anlagen zum Kühlen, kalorische Zustandsgrößen, kalorische Zustandsdiagramme, Kältemaschinen.

Milchverarbeitung:

Zusammensetzung sowie Bedeutung von Inhaltsstoffen, Technologien und Prozesse zur Haltbarmachung sowie der Weiterverarbeitung, Fermentations- und Reifungskulturen, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, Gefahrenanalyse und HACCP-Konzept.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten zur thermischen Trennung von Stoffgemischen auswählen;
  • Strichaufzählung
    Zusammensetzung und Gewinnungsmöglichkeiten von Fetten erklären.

Lehrstoff:

Thermische Trennverfahren:

Trocknung (physikalische Grundlagen, Trocknerbauarten, Mollier-Diagramm).

Thermische Trennung von Flüssigkeitsgemischen (physikalische Grundlagen, Destillation, Rektifikation).

Gewinnung von Speisefetten und –ölen:

Tierische und pflanzliche Rohstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe, Prozesse und Prozessparameter.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Zusammensetzung und Gewinnungsmöglichkeiten von ausgewählten Gewürzen und Genussmitteln erklären;
  • Strichaufzählung
    die Anlagen und Prozesse der Zuckergewinnung und Getreidefermentation darstellen.

Lehrstoff:

Gewürze und Genussmittel:

Systematik, Dekontaminationsmöglichkeiten, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, Verarbeitungsprozesse und deren Parameter.

Verfahren zur Zuckergewinnung und Getreidefermentation:

Prozesse und deren Parameter, Roh- und Verarbeitungshilfsstoffe, Maschinen, Prozessdaten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Gewinnungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten von Trinkwasser erklären;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Einsatzmöglichkeiten von Deionisierungsverfahren darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Verfahrensstufen und Prozesse der Abwasserreinigung interpretieren.

Lehrstoff:

Trinkwasseraufbereitung und Deionisierungsverfahren:

Gewinnungs- und Reinigungsverfahren, Ionentauscher, Umkehrosmose.

Abwasser:

Vorreinigung, Hauptklärung, biologische Verfahren, Prozessdaten.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Zusammensetzung und Produktionsmöglichkeiten von Stärke und Stärkeprodukten erklären;
  • Strichaufzählung
    aus verfahrenstechnischen Grundoperationen einen Verfahrensablauf erstellen.

Lehrstoff:

Stärkegewinnung und Stärkeprodukte:

Stärkeaufbau, Modifikationsmöglichkeiten, Produkteigenschaften, Maschinen, Verfahrensschemata, Verfahrensparameter.

Planung von Produktionsanlagen:

Planungsschritte, Umfeld- und Rahmenbedingungen, Realisierungserfordernisse.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grundoperationen nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Weiterverarbeitung unter Berücksichtigung der produktspezifischen Faktoren gezielt auswählen und dafür geeignete Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe einsetzen.

Lehrstoff:

Wirtschaftlichkeitsbewertungen:

Aspekte zur Beurteilung, Kennzahlen und deren Aussagekraft, Produktionsfaktoren, Ressourcen.

Brand- und Explosionsschutz:

Erfordernisse, Risikoparameter, Gefahrenbewertung, Risikominimierung.

4. MIKROBIOLOGIE, LEBENSMITTELHYGIENE UND ERNÄHRUNG

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Morphologie und Systematik lebensmittelrelevanter Mikroorganismen darlegen;
  • Strichaufzählung
    die Einflussfaktoren auf das Wachstum der Mikroorganismen in Lebensmitteln erklären;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmethoden der Mikrobiologie und Probenahme anwenden;
  • Strichaufzählung
    anatomische Gegebenheiten des Verdauungstraktes des Menschen und die Auswirkungen auf die aufgenommenen Lebensmittel darstellen;
  • Strichaufzählung
    den Energiebedarf und Nährstoffbedarf des Menschen berechnen sowie den in Lebensmitteln enthaltenen Energie- und Nährstoffgehalt gegenüberstellen.

Lehrstoff:

Zytologie der Prokaryoten und Eukaryoten:

Bakterien, Hefen, Schimmelpilze.

Viren:

Einteilung, Vermehrung, Kontaminationswege.

Wachstumsfaktoren und Wachstumskinetik:

Chemische und physikalische Faktoren.

Arbeitsmethoden der Mikrobiologie:

Steriles Arbeiten, Nährmedien, Mikroskopie und Probenahme.

Verdauungstrakt:

Anatomie, Verdauungsvorgänge, Wechselwirkungen mit Lebensmitteln.

Nährwert:

Energie, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ursachen, Gefahren und Auswirkungen mikrobiell assoziierter Gesundheitsschädigungen und die Vektoren der Übertragung darlegen sowie deren Vermeidungs- und Verminderungsstrategien empfehlen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der lebensmittelübertragbaren Krankheiten erklären;
  • Strichaufzählung
    die ernährungsphysiologische Bedeutung von Lebensmittelinhaltstoffen erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Futtermittelinhaltstoffe und deren Auswirkungen auf die Tiergesundheit sowie auf die Qualität tierischer Lebensmittel beschreiben.

Lehrstoff:

Mikrobiell assoziierte Gesundheitsschädigungen:

Bakterien, Pilze, Viren, Parasiten, Einzeller, Prionen.

Ursachen, Gesundheitsschädigungen, Gefahren.

Auswirkungen von Kontaminationen, Gegenmaßnahmen, Vermeidungs- und Verminderungsstrategien.

Nährwert:

Essenzielle Nährstoffe, Referenzwerte.

Futtermittel und Ernährung der Nutztiere:

Bestandteile, Analysenmethoden, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel, Futtermittelrationen, Tiergesundheit und Qualität der tierischen Lebensmittel.

Tierische Lebensmittel:

Ernährungsphysiologisch relevante Inhaltsstoffe, Futtermittelinhaltsstoffe und Lebensmittelsicherheit.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Einflussfaktoren für die Haltbarkeit beschreiben und Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln zuordnen;
  • Strichaufzählung
    aufgrund von mikroorganismenspezifischen Eigenschaften gezielte Maßnahmen für die Haltbarmachung von Lebensmitteln entwickeln;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion der Zelle, der Zellorganellen und der genetischen Erbinformation interpretieren;
  • Strichaufzählung
    den Weg vom genetischen Code bis zum Protein oder Merkmal beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen von genetischen Veränderungen oder Merkmalen aufgrund der Vererbungsgesetze in nachfolgende Generationen deuten.

Lehrstoff:

Haltbarmachung und Verderb:

Einflussfaktoren, Methoden, produktspezifischer Verderb (zB Verderbsflora, Methoden und Fehler der Haltbarmachung, Methodenoptimierung).

Zellanatomie und Zellorganellen:

Aufbau pflanzlicher und tierischer bzw. menschlicher Zellen, Zellorganellen, biochemische Abläufe.

Genetische Erbinformation und Proteinbiosynthese:

Nukleinsäuren (DNA, m-RNA, t-RNA, r-RNA), Transkription, Translation, genetischer Code, Aminosäuresequenz.

Zellerneuerung und Mutationen:

Zellerneuerung in Körperzellen, Pflanzenzellen und Keimzellen, Mitose, Meiose, mutagene Einflüsse, Vermeidungsmaßnahmen.

Vererbungslehre:

Gesetzmäßigkeiten der Vererbung, vererbte Merkmale in verschiedenen Generationen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grenzwerte aus Verordnungen und Normen auf mikrobiologische Analysenergebnisse anwenden sowie Entscheidungen über die Verzehrstauglichkeit eines Lebensmittels treffen;
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Personal- und Betriebshygiene sowie Lebensmittelhygienekonzepte für die Produktion erstellen;
  • Strichaufzählung
    HACCP-Konzepte erstellen und qualitätssichernde Maßnahmen setzen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Verlauf von durch Lebensmittel übertragenen Krankheiten erklären;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion des menschlichen Immun- und Barrieresystems beschreiben.

Lehrstoff:

Probenahme:

Pläne und Vorgangsweisen.

Lebensmittelbeurteilung:

Mikrobiologische Kriterien, rechtliche Grundlagen.

Mikrobiologische Analysenergebnisse:

Analysenergebnisse, Berechnung, Fehlerquellen, Bewertung, Plausibilität.

Reinigung, Desinfektion, Sterilisation:

Verfahren, Anwendungen.

Betriebs- und Personalhygiene:

Betriebshygiene, Personalhygiene, Lebensmitteltransport.

Qualitätssicherung:

Maßnahmen der Qualitätssicherung, Risikoanalyse, HACCP.

Krankheiten:

Krankheitslehre, Parasiten, Zoonosen.

Immun- und Abwehrsystem:

Bestandteile, Wirksamkeit, Zusammenspiel mit Nerven- und Hormonsystem.

Epidemiologie:

Begriffe, rechtliche Bestimmungen, betriebliche Umsetzung.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Herstellung von tierischen Lebensmitteln mit Hilfe von Mikroorganismen und Produktionsabläufe darstellen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte mikrobiologische Umweltsysteme erklären, Parameter zu deren Beeinflussung auswählen und Auswirkungen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Methoden der Gentechnik auswählen und anwenden sowie Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Empfehlungen zu Sonderformen der Ernährung geben.

Lehrstoff:

Lebensmittelherstellung mit Hilfe von Mikroorganismen:

Tierische Lebensmittel.

Umweltmikrobiologie:

Boden, Wasser und Abwasser, elementare Substratkreisläufe, Abbau von Schadstoffen.

Gentechnik:

Werkzeuge und Methoden der Gentechnik.

Ernährungsformen:

Ernährung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen, unterschiedliche Stoffwechsellagen des Menschen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Herstellung von pflanzlichen Lebensmitteln mit Hilfe von Mikroorganismen beschreiben und Produktionsabläufe darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise und Herkunft verschiedener Antibiotika und deren Einflüsse auf Mikroorganismen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Lebensmittelunverträglichkeiten und Lebensmittelallergien unterscheiden.

Lehrstoff:

Lebensmittelherstellung mit Hilfe von Mikroorganismen:

Pflanzliche Lebensmittel.

Antibiotika:

Einteilung, Wirkungsmechanismen, Gewinnung.

Besondere Ernährungsformen:

Lebensmittelallergien und –unverträglichkeiten.

5. LEBENSMITTELRECHT

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Rechtsordnung der EU und Österreichs unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Rechtsdokumente der EU und Österreichs zum Lebensmittelrecht benennen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Kapitel der EU-Grundsatzverordnung („General Food Law“) und des österreichischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes auf praktische Beispiele aus der Lebensmittelwirtschaft anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Bestimmungen der EU-Bioverordnung erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Rechtsordnung der EU und Österreichs:

Rangordnung der Rechtsdokumente, EU-Recht, Verfassungsgesetze, einfache Bundesgesetze, Verordnungen, Bescheide, Erlässe, Codex.

Grundlegende Rechtsvorschriften:

EU „General Food Law“, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, Bio-Verordnung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die wichtigsten Durchführungsverordnungen zum Lebensmittelrecht geben;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Bestimmungen der EU-Hygieneverordnungen, der allgemeinen Hygieneverordnung und der Hygieneverordnung über tierische Lebensmittel anwenden;
  • Strichaufzählung
    anhand der Hygieneverordnung Hygienepläne und HACCP-Systeme aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Lebensmittel anhand der Verordnung über mikrobiologische Grenzkennzahlen bewerten.

Lehrstoff:

Durchführungsverordnungen:

Überblick, EU-Verordnungen, österreichische Verordnungen.

Hygienerecht:

EU-Verordnungen über allgemeine Hygienevorschriften, Hygienerecht tierischer Lebensmittel, mikrobiologische Bewertungskriterien, Rückverfolgbarkeit, Trinkwasserverordnung.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    anhand der Kennzeichnungsvorschriften Etikettentexte und Nährwertkennzeichnungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Vorschriften über gesundheits- und nährwertbezogene Angaben umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Zusammensetzung der Codexkommission sowie den Aufbau des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Regelungen des Österreichischen Lebensmittelbuches auf einzelne Lebensmittelgruppen anwenden.

Lehrstoff:

Kennzeichnungsrecht:

Verbraucherinformation, Allergene, Nährwertkennzeichnung, gesundheits- und nährwertbezogene Angaben.

Österreichisches Lebensmittelbuch:

Codexkommission, Aufbau des Codex, ausgewählte Kapitel.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    weitere Durchführungsverordnungen und einzelne Bestimmungen daraus auf praktische Beispiele anwenden.

Lehrstoff:

Weitere Durchführungsverordnungen:

Aromen, Farbstoffe, Süßungsmittel, Trans-Fettsäuren, Zusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel-Rückstände.

6. ANGEWANDTE BETRIEBSWIRTSCHAFT

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs‐ und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Ziele und Instrumente des Marketings erläutern und einen Marketing-Mix entwerfen;
  • Strichaufzählung
    Ziele, Bereiche, Begriffe und Methoden der Marktforschung erläutern sowie deren Bedeutung in unserer Gesellschaft analysieren;
  • Strichaufzählung
    wichtige Aspekte für den erfolgreichen Abschluss eines Verkaufsgesprächs nennen und erläutern.

Lehrstoff:

Grundlagen des Marketings:

Ziele, Instrumente, Marketingplan.

Marktforschung:

Ziele, Bereiche, Methoden, Qualitätskriterien, Fehlerquellen.

Marketing-Mix:

Produkt- und Sortimentspolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Werbung und Verkaufsförderung, Verkaufsgespräch.

10. Semester:

Bildungs‐ und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des Controllings nennen und seine Stellung in der hierarchischen Struktur eines Betriebes einordnen;
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen anhand von Ist- und Soll-Werten analysieren und Ursachen der Abweichung erkennen;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen analysieren und deren Grenzen erläutern.

Lehrstoff:

Grundlagen des Controllings:

Aufgaben, Stellung im Betrieb, betriebswirtschaftliche Ziele, Planung und Kontrolle.

Kennzahlen:

Rentabilitätskennzahlen, Kennzahlen zur Kapitalstruktur (Bilanzkennzahlen), Cash Flow, Liquiditätskennzahlen, Produktivitätskennzahlen.

7. CHEMISCH TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die sicherheitstechnisch relevanten Vorschriften anwenden;
  • Strichaufzählung
    Chemikalien sicher handhaben und Abfallentsorgungskonzepte umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Laborgeräte der Nasschemie handhaben, warten und Fehlfunktionen erkennen;
  • Strichaufzählung
    einfache Analysen- und Trennmethoden durchführen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Laborsicherheit:

Sicherheitsvorschriften, Gefahrenpiktogramme, Abfallentsorgungskonzept, Risikoabschätzung.

Laborgerätetechnik:

Handhabung.

Chemische Grundoperationen:

Wägen, Herstellung von Lösungen, Verdünnen, nasschemische Trennverfahren.

Dokumentation:

Protokollierung, Berechnung und Interpretation von Messergebnissen.

römisch zwei. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Messinstrumente bedienen, warten und Fehlfunktionen erkennen;
  • Strichaufzählung
    elementare, quantitative Analysenmethoden eigenständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Arbeitsplan unter Verwendung vorhandener Arbeitsvorschriften erstellen;
  • Strichaufzählung
    Messergebnisse auswerten, interpretieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Standardmethoden zur Bestimmung grundlegender Lebensmittelinhaltsstoffe auswählen und auf die Lebensmittelanalytik übertragen.

Lehrstoff:

Gravimetrie:

Fällung, thermische Behandlung und Auswertung vorbereiteter Proben.

Volumetrie:

Analytik vorbereiteter Proben, Herstellung von Standardlösungen, Titerbestimmung.

pH-Messung:

Handhabung, Wartung und Kalibrierung.

Grundlegende Analytik von Lebensmittelinhaltsstoffen:

Aufschlussverfahren, spezielle gravimetrische und volumetrische Methoden, zB Wassergehalt, Trockensubstanz, Fett-, Asche- und Eiweißgehalt.

römisch drei. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Proben normativen Erfordernissen entsprechend aufbereiten, analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    spektrometrische Messgeräte und deren Zubehör warten;
  • Strichaufzählung
    spektrometrische Mess- und Analysenergebnisse auswerten und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Synthesen durchführen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende elektrochemische Methoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache chromatografische Analysenmethoden anwendungsorientiert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Messgeräte kalibrieren und deren Zubehör problemorientiert auswählen.

Lehrstoff:

Laborgerätetechnik:

Probenaufbereitung entsprechend den Anforderungen für die Spektroskopie.

Wartung, Instandhaltung und Auswahl einfachen spektroskopischen Zubehörs.

Kalibrierung der verwendeten Messgeräte.

Dokumentation:

Berechnung und Interpretation von Messergebnissen und Analysenergebnissen.

Präparative Methoden:

Einfache organische Verbindungen.

Normen für die Lebensmittelanalytik:

Auswahl und Anwendung.

Elektrochemische Methoden:

Auswahl der Geräte, Kalibrierung, Anwendung in der Lebensmittelanalytik.

Chromatografische Methoden:

Dünnschichtchromatografie, Säulenchromatografie; Auswahl der Geräte, Mitführen von Standards, Anwendung in der Lebensmittelanalytik.

römisch vier. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Proben den gas- bzw. flüssigkeitschromatographischen Erfordernissen entsprechend aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    gas- und flüssigkeitschromatographische Messgeräte sowie deren Zubehör warten;
  • Strichaufzählung
    gas- und flüssigkeitschromatographische Mess- und Analysenergebnisse auswerten und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Standards in Kalibrierverfahren einsetzen;
  • Strichaufzählung
    rheologische Methoden problemorientiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    Analysengänge und den Einsatz von Messgeräten planen;
  • Strichaufzählung
    Mess- und Analysenergebnisse statistisch bewerten.

Lehrstoff:

Laborgerätetechnik:

Probenaufbereitung entsprechend den gas- und flüssigkeitschromatographischen Anforderungen. Wartung, Instandhaltung und Auswahl des gas- und flüssigchromatograpischen und photometrischen Zubehörs.

Anwendung von Standards:

Interne und externe Standards, Standardaddition.

Rheologie:

Viskosimetrie, Texturmessung.

Spektrometrische Methoden:

Atomabsorptionsspektroskopie.

Arbeitsplanung und Dokumentation:

Aufbau eines Prüfberichts, Berechnung, Interpretation und statistische Bewertung von Mess- und Analysenergebnissen.

Fallspezifische Methoden der Lebensmittelanalytik:

Kohlenhydrate, Mineralstoffe, Zusatzstoffe, Kennzahlen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Mess- und Analysenergebnisse vergleichend bewerten und validieren;
  • Strichaufzählung
    qualitätssichernde Maßnahmen durch Validierung von Methoden setzen;
  • Strichaufzählung
    einen Prüfbericht aufgrund der erhaltenen Messergebnisse erstellen;
  • Strichaufzählung
    für eine komplexe Problemstellung Methoden auswählen und eine Vorgehensweise entwickeln.

Lehrstoff:

Projekt:

Versuchsplanung, Methodenwahl, Analysengang, Auswertung, Dokumentation.

Eigenständiges Projekt.

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsmaßnahmen, Validierung.

8. MIKROBIOLOGISCHES UND LEBENSMITTELHYGIENISCHES LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

römisch drei. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Aufbau, Funktion und Bedienung von Lichtmikroskopen erklären und Präparate für die mikroskopische Untersuchung herstellen;
  • Strichaufzählung
    morphologische Formen erkennen und das mikroskopische Bild bewerten;
  • Strichaufzählung
    den sicheren Umgang mit biologischem Material anwenden sowie Medien und Probenmaterial steril manipulieren;
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Anreicherung, Reinzucht und Kultivierung ausführen;
  • Strichaufzählung
    Quantifizierungs- und Differenzierungsmethoden ausführen;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse von Keimzahlbestimmungen auf Plausibilität prüfen;
  • Strichaufzählung
    Planung und Analysen dokumentieren sowie Ergebnisse berechnen, bewerten und darstellen.

Lehrstoff:

Mikroskop:

Aufbau, Funktion und Bedienung von Lichtmikroskopen.

Mikroskopische Präparate:

Reagenzien, Färbemethoden, Präparate.

Mikrobiologische Arbeitstechniken:

Medienbereitung, steriles Arbeiten, Anreicherung, Reinzucht, Kultivierung.

Methoden der Keimzahlbestimmung:

Quantifizierung, Differenzierung, Plausibilitätskontrollen.

Dokumentation von Planungen und Analysen:

Aufbau einer Dokumentation, Arbeitsplan, Ergebnisberechnung, Ergebnisdarstellung und Interpretation, Prüfbericht.

römisch vier. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Methoden und Normen der mikrobiologischen Rohstoff- und Lebensmitteluntersuchung auswählen sowie Richt- und Warnwerte anwenden;
  • Strichaufzählung
    mikrobiologische Rohstoff- und Lebensmitteluntersuchungen durchführen und dafür qualitätssichernde Maßnahmen setzen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Ermittlung der Keimzahlen und zur Reinigungs- und Desinfektionskontrolle gezielt anwenden sowie Abweichungen von Hygienestandards erkennen;
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Identifizierung von Mikroorganismen ausführen;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsergebnisse mit Handlungsempfehlungen für Produktionsbetriebe verknüpfen.

Lehrstoff:

Untersuchung von Rohstoffen und Lebensmitteln:

Methoden zur Differenzierung und Identifizierung, Normen, Richt- und Warnwerte, Hemmstoffe.

Verknüpfung der erlernten Methoden, Zusammenhänge zwischen Keimgruppen und Produktionsbedingungen, Qualitätssicherung im Labor.

Hygienekontrolle:

Keimzahlbestimmung von Oberflächen, Luft, Personal, Betriebsanlagen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodule 9 und 10) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    molekularbiologische Analysenmethoden anwenden sowie deren Ergebnisse dokumentieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Anreicherung, Reinzucht, Kultivierung und Identifizierung von Mikroorganismen problemorientiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    mikrobiologische Produkte gewinnen und aufreinigen;
  • Strichaufzählung
    fermentierte Lebensmittel herstellen.

Lehrstoff:

Molekularbiologische Analysenmethoden:

Isolierung von DNA, Restriktionsverdau, Polymerase-Kettenreaktion (PCR), Elektrophorese.

Angewandte mikrobiologische Methoden:

Anreicherung, Reinzucht, Identifizierung und Kultivierung.

Gewinnung und Reinigung mikrobiologischer Produkte, Herstellung fermentierter Lebensmittel.

9. GETREIDE- UND BIOTECHNOLOGISCHE VERFAHRENSTECHNIK

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bestandteile der Backerzeugnisse benennen sowie die ernährungsphysiologische und technologische Bedeutung von Zutaten in der Rezeptur bewerten;
  • Strichaufzählung
    aus Kennzahlen der Getreide- und Mehlanalytik die Eigenschaften der Rohstoffe beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Einteilung der Teige und Massen sowie deren Herstellungsverfahren systematisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    aufgrund von Zielvorgaben Rezepte errechnen und das entsprechende Herstellungsverfahren festlegen.

Lehrstoff:

Inhaltsstoffe der Backerzeugnisse:

Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett.

Qualität der Rohstoffe:

Weizenmehl, Roggenmehl, Wasser.

Verfahren zur Backwarenherstellung:

Weizenteige, Weizenvorteige, Roggenteige, Sauerteig, Knetung, Massenherstellung, Grundrezepturen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und technologische Wirkung weiterer Zutaten von Backerzeugnissen erklären;
  • Strichaufzählung
    einzelne Verfahrensschritte bei der Erzeugung von Backwaren technologisch bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Qualitätskriterien bei der Beurteilung von Backerzeugnissen sowie die verschiedenen Arten von Brotfehlern und Brotkrankheiten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    qualitative Abweichungen erkennen sowie Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung von Brotfehlern und Brotkrankheiten setzen.

Lehrstoff:

Qualität der Rohstoffe:

Salz, Hefe, sonstige Zutaten, Backmittel.

Verfahren zur Backwarenherstellung:

Teiglockerung, Backprozess, kältetechnische Verfahren.

Qualitätssicherung:

Brotfehler, Altbackenwerden, Retrogradation, Brotkrankheiten, Brotbewertung.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Stoffwechselprozesse und deren Regulation in Mikroorganismen erklären;
  • Strichaufzählung
    Mikroorganismen natürlichen Stoffkreisläufen und mikrobiologisch hergestellten Produkten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    anhand der Wachstumsansprüche von Mikroorganismen entsprechende Fermentationsmedien auswählen;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Wachstumskinetik und Prozessführung herstellen.

Lehrstoff:

Grundprozesse des Stoffwechsels:

Katabole Stoffwechselprozesse, anabole Stoffwechselprozesse, Ernährungsweisen, Nährstoffaufnahme, Regulation der Enzymsynthese (Grobkontrolle) und der Enzymaktivität (Feinkontrolle).

Natürliche Stoffkreisläufe:

Kohlenstoff-, Stickstoff-, Schwefel- und Phosphorkreislauf.

Kultivierung:

Ernährungsweisen, Nährstoffbedarf, Fermentationsrohstoffe, Medienbestandteile.

Produktionskinetik:

Wachstumskurve, Kultivierungsverfahren (Batch-Prozess, kontinuierliche Kultur, weitere Verfahren), Produktbildung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    technische Möglichkeiten zur Kultivierung von Mikroorgansimen im technischen Maßstab darstellen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten zur Kontrolle und Regelung von Kulturansätzen sowie dafür eingesetzte Messtechnik auswählen.

Lehrstoff:

Reaktortechnik:

Aufbau und Einteilung von Bioreaktoren; Pump-, Rührtechnik, Einteilung von Mischvorrichtungen, Rührertypen; Belüftung, Sauerstofftransport.

Messtechnik:

Messung wichtiger physikalischer und chemischer Parameter (zB Temperatur, pH-Wert, Sauerstoffkonzentration), Aufbau der eingesetzten Messsonden.

Ermittlung der biologischen Aktivität (zB Biomassekonzentration, Sauerstoffaufnahmerate).

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Elemente der Prozessanalytik zur Beschreibung des Prozesszustandes anwenden;
  • Strichaufzählung
    wichtige Regler und Regelstrategien zur Steuerung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur technischen Nutzbarmachung mikrobieller Stoffproduktion und Stoffumwandlung gekoppelt an den Primärstoffwechsel auswählen;
  • Strichaufzählung
    die zugrundeliegenden Prinzipien der Biosynthese erläutern.

Lehrstoff:

Verfahrensentwicklung:

Physikalische, chemische und biologische Prozessgrößen, Analysenmethoden, Maßstabsvergrößerung.

Regelungstechnik:

Elemente der Regeleinrichtung, Darstellung und Bezeichnung von Meß- und Regelstellen, Regler (Arbeitsweise, Zeitverhalten), Regelstrategien.

Typ römisch eins – Fermentationen:

Mikrobielle Biomasse, Produkte anaeroben Stoffwechsels, Enzymtechnologie (Pharmazeutika).

Typ römisch zwei – Fermentationen:

Deregulierte Produktbildung (organische Säuren).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verfahren zur technischen Nutzbarmachung mikrobieller Stoffproduktion und Stoffumwandlung gekoppelt an den Sekundärstoffwechsel auswählen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Reaktorbauformen und benötigte periphere Einrichtungen einem Fermentationsverfahren zuordnen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Arbeitsschritte zur Etablierung eines Fermentationsverfahrens entwickeln.

Lehrstoff:

Typ römisch zwei – Fermentationen:

Deregulierte Produktbildung (Aminosäuren).

Typ römisch drei – Fermentationen:

Sekundärstoffwechselprodukte (Antibiotika).

Reaktortechnik:

Spezielle Reaktorsysteme.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von mathematischen Modellen erfasste Modellparameter eines Fermentationsprozesses beurteilen;
  • Strichaufzählung
    technische Einrichtungen zur Durchführung von Transportvorgängen in Biosuspensionen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    technische Möglichkeiten für eine sterile Prozessführung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren mit verfahrenstechnischen Grundoperationen beschreiben und zeichnerisch darstellen.

Lehrstoff:

Modellparameter:

Biomasse, Substrat, Produkt, Wachstumsrate, Fermentergröße, Zeitbedarf.

Transportprozesse:

Mischen durch Rührtechnik, Sauerstoffeintrag, Wärmeübergang.

Steriltechnik:

Kinetik der Inaktivierung, Sterildesign.

Grundfließbild, Verfahrensfließbild:

Ausgewählte grafische Symbole.

10.Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    geeignete Möglichkeiten zur Aufarbeitung von Fermentationsprodukten auswählen sowie nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewerten;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur technischen Nutzbarmachung mikrobieller Stoffproduktion und Stoffumwandlung unter Berücksichtigung von Rekombinationstechnik auswählen.

Lehrstoff:

Aufarbeitung von Fermentationsprodukten:

Phasentrennung, Zellaufschluss, Produktanreicherung, Feinreinigung.

Andere biotechnologische Verfahren:

Umweltbiotechnologie, rekombinante Produkte.

10. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Mühle, der Bäckerei und des teigrheologischen Labors benennen;
  • Strichaufzählung
    die Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Mühle, der Bäckerei und des teigrheologischen Labors unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften in Standardanwendungen bedienen;
  • Strichaufzählung
    Vorschriften zur Lebensmittelhygiene in die Praxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Qualitätsmerkmale von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten prüfen;
  • Strichaufzählung
    Rohstoffe in der Mühle und in der Bäckerei zu Zwischen- und Endprodukten verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Wartungs- und einfache Reparaturarbeiten an Betriebsanlagen durchführen.

Lehrstoff:

Maschinen und Sicherheitsvorschriften:

Unfallverhütung, Maschinensicherheit, Sicherheitsunterweisung, Bedienelemente, Gebrauchsanweisungen, Wartungsarbeiten, einfache Reparaturen.

Rohstoffanalytik:

Äußere Qualitätsmerkmale, routinemäßige Eingangskontrolle, grundlegende teigrheologische Untersuchungen.

Verfahren zur Rohstoffverarbeitung:

Mühle (Reinigung, Konditionierung, Zerkleinern, Trennen, Herstellung von Lebensmitteln, Bewertung von Prozessdaten).

Bäckerei (Rohstoffe, Grundrezepte, Knetung, Teigführung, Formgebung, Gärprozess, Backprozess).

römisch zwei. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Mühle, der Bäckerei, der Konditorei und des teigrheologischen Labors in projektartigen Aufgabenstellungen weitgehend selbstständig anwenden;
  • Strichaufzählung
    spezifische Qualitätsmerkmale von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten prüfen sowie die Ergebnisse interpretieren;
  • Strichaufzählung
    ein erweitertes Sortiment an Rohstoffen in der Mühle, in der Bäckerei und Konditorei zu Zwischen- und Endprodukten verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Rohstoffqualität und Eignung in Verarbeitungsprozessen herstellen.

Lehrstoff:

Rohstoffanalytik:

Getreide- und Mehlkennzahlen, Analytik, Vergleich und Bewertung internationaler Analysenstandards.

Verfahren zur Rohstoffverarbeitung:

Mühle (spezielle Reinigungsverfahren, Herstellungsprozesse, spezielle Verarbeitungstechniken, Diagrammtechnik, Mischtechniken, Übertragung von Labor- und Pilotergebnissen auf Produktionsanlagen).

Bäckerei (Vorteigführungen, Kältetechnik, Vergleich von Verfahren der kältetechnischen Anwendungen).

Konditorei (Massen, Cremen, Fruchtverarbeitung, Füllungen, einfache Dekormaterialien).

römisch drei. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene in der Theorie gelernte Arbeitstechniken zur Gestaltung eines biotechnologischen und lebensmitteltechnologischen Prozesses anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Methoden zur Herstellung fermentierter Lebensmittel in die Praxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    lebensmitteltechnologische Prozesse anwenden und die Verfahrensparameter an die geforderten Qualitätsstandards anpassen;
  • Strichaufzählung
    gängige Messungen für eine verfahrenstechnische Auslegung von Bioreaktoren durchführen;
  • Strichaufzählung
    Analysen von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten durchführen;
  • Strichaufzählung
    Analysenergebnisse aus lebensmittel- und biotechnologischen Verfahren auswerten, interpretieren sowie Verbesserungsmaßnahmen darauf aufbauen.

Lehrstoff:

Fermentationen in Bioreaktoren (Fermenter):

Aufbereiten der Nährsubstrate (upstream-processing), Fermentation, steriles Arbeiten, Aufarbeitung und Reinigung der Endprodukte (downstream-processing).

Nachweise von mikrobiellen Produkten aus angereicherten Mikroorgansimen.

Herstellung fermentierter Lebensmittel und biotechnologischer Erzeugnisse, Prozessüberwachung durch Begleitanalytik, Dokumentation.

Lebensmittelherstellung:

Anwendung von back- und getreidetechnologischen Arbeitstechniken im Rahmen eines ausgewählten Projekts, Versuchsplanung, Arbeitsorganisation, Dokumentation.

Durchführung von mechanischen und thermischen Grundoperationen im Hinblick auf lebensmitteltechnologische Fragestellungen.

Lebensmittel- und biotechnologische Prozesse:

Analytik von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten nach vorgegebenen Qualitätskennzahlen und Prozessparametern.

Verfahrenstechnische Messungen in biotechnologischen Verfahren (zB Mischzeit, Leistungseintrag, Dispergierung Gasphase/Flüssigphase, Koaleszenzverhalten).

Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse.

römisch vier. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    lebensmittel- und biotechnologische Prozesse auslegen und planen;
  • Strichaufzählung
    Maschinenteile, Komponenten und Bauteile zur Realisierung einfacher lebensmittel- und biotechnologischer Anlagen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    gängige Messungen für eine verfahrenstechnische Auslegung von Bioreaktoren und anderen Anlagen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens, der Literaturrecherche und der Quellendokumentation in die Praxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    qualitätssichernde und hygienerelevante Maßnahmen in lebensmittel- und biotechnologische Prozesse integrieren;
  • Strichaufzählung
    die Immobilisierung von Mikroorganismen und Enzymen in biotechnologischen Prozessen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    biotechnologische Prozesse im Rahmen der Umwelttechnik anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fragen der Energieökonomie in lebensmittel- und biotechnologischen Prozessen kritisch betrachten und rechnerisch analysieren.

Lehrstoff:

Problemanalyse und Prozessplanung anhand einer lebensmittel- und biotechnologischen Aufgabenstellung.

Umsetzung des Prozessplanes, Anlagenauswahl, Anlagenkombination, Einsatz von Komponenten und Bauteilen.

Messtechnische Verifizierung des Anlagenkonzepts.

Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens:

Literaturrecherche und Quellendokumentation, Planung, Fortschrittsverfolgung, Abschlussdokumentation, Zusammenfassung, Präsentation.

Qualitätsmangement und HACCP:

Konzepterstellung, Anwendung der Konzepte auf gegebene Aufgabenstellungen und Verfahren, Regelkreise, Analysenauswertung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess.

Immobilisierung von Biomasse:

Mikroorganismen, Enzyme, Auswahl geeigneter Matrices.

Aufbau von diskontinuierlichen und kontinuierlichen Reaktorsystemen.

Umwelttechnik:

Abwasserreinigung.

Energieökonomie:

Energiebilanz technologischer Prozesse, Analyse ökologischer Fragestellungen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    lebensmittel- und biotechnologische Arbeitstechniken im Rahmen von ausgewählten Projekten selbstständig anwenden;
  • Strichaufzählung
    qualitätssichernde und hygienerelevante Maßnahmen in lebensmittel- und biotechnologische Prozesse integrieren sowie Regelkreise des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses implementieren;
  • Strichaufzählung
    Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens, der Dokumentation und der Präsentation im Rahmen der Projekte umsetzen.

Lehrstoff:

Projekt:

Aufgabenstellung, Fragestellungen und mögliche Lösungswege technologisch bewerten, Arbeitsplanung, Methodenwahl lebensmittel- und biotechnologischer Verfahren, Analysenkonzepte zu den Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten, Versuchsdurchführung, Messungen, Analysen und deren Bewertung im Rahmen des Projekts.

Dokumentation und Berichterstellung; Diskussion und Präsentation erzielter Ergebnisse.

C. Verbindliche Übung SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1 und weiters:

6. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES LABORATORIUM

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren der Investitionsrechnung anwenden und konkrete Investitionsentscheidungen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin analysieren;
  • Strichaufzählung
    die Ziele, den Aufbau und die Instrumente der Finanzplanung erläutern;
  • Strichaufzählung
    anhand von Fallbeispielen Plan-, Gewinn- und Verlustrechnungen, Plan-Bilanzen und Liquiditätsplanungen erstellen bzw. analysieren;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung erläutern und in Bezug auf unterschiedliche Unternehmenstypen anwenden.

Lehrstoff:

Investitionsrechnung:

Break-Even-Point, Amortisationsrechnung, Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung, Return on Investment (ROI), statische und dynamische Verfahren der Investitionsrechnung, Opportunitätskosten.

Finanzplanung:

Plan-Gewinn und Verlustrechnung, Liquiditätsplanung, Plan-Bilanz, Plan-Kennzahlen.

Finanzierung:

Eigenfinanzierung – junge Aktien, Venture Capital, Fremdfinanzierung – Bankkredit, Kontokorrentkredit, Lieferantenkredit, Leasing, sale-and-lease-back, factoring.

F. Unverbindliche Übung BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch sieben Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übung

Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch sieben Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

09.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021

Gesetzesnummer

20009288

Dokumentnummer

NOR40234876