Norm Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden× ▾ ‹›Gliederung Feststellung des Bedarfs an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2015 — BGBl. II Nr. 290/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.10.201531.12.2018 BGBl. II Nr. 290/2015 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2