Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
FWF-Vergütungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 401/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
Vergütung
§ 1.Paragraph eins,
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds beträgt für:
die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 3.500,00 EUR pro Jahr,
die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden 3.000,00 EUR pro Jahr,
ein einfaches Mitglied 2.000,00 EUR pro Jahr und
ein beratendes Mitglied 1.000,00 EUR pro Jahr.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2015
Dokumentnummer
NOR40176684