Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Energieeffizienz-Richtlinienverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 394/2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 394 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
58/03 Sicherung der Energieversorgung
Text
Anpassung von Methoden
§ 11.Paragraph 11,
(1)Absatz eins,Die Anpassung von Methoden hat unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß § 3 bis § 10 aus folgenden Gründen zu erfolgen:Die Anpassung von Methoden hat unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß Paragraph 3 bis Paragraph 10, aus folgenden Gründen zu erfolgen:
im Falle von geänderten unionsrechtlich, völkerrechtlich oder innerstaatlich verbindlichen Rahmenbedingungen;
im Falle neuer Erkenntnisse, wissenschaftlicher, technischer oder statistischer Natur in Bezug auf standardmäßig angenommene Durchschnittswerte (Defaultwerte), Lebensdauer oder Wirkungsweisen von Energieeffizienzmaßnahmen.
(2)Absatz 2,Im Fall des Eintritts eines Umstandes gemäß Abs. 1 hat die Monitoringstelle unverzüglich die betroffenen Methoden für eine Anpassung im Verordnungswege gemäß § 27 Abs. 5 EEffG aufzubereiten und auf ihrer Homepage darüber zu informieren.Im Fall des Eintritts eines Umstandes gemäß Absatz eins, hat die Monitoringstelle unverzüglich die betroffenen Methoden für eine Anpassung im Verordnungswege gemäß Paragraph 27, Absatz 5, EEffG aufzubereiten und auf ihrer Homepage darüber zu informieren.
(3)Absatz 3,Für die Erstellung von Effizienzmethoden zum Zwecke einer Kundmachung ist auf die Wahrung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen sowie auf den Schutz personenbezogener Daten Bedacht zu nehmen. Die Kosten Dritter bei der Erarbeitung von verallgemeinerten Effizienzmethoden sind nur insofern von der Monitoringstelle zu tragen, soweit Dritte unmittelbar von ihr beauftragt wurden.
Schlagworte
Geschäftsgeheimnis
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2023
Dokumentnummer
NOR40176779