Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 144/2015Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 144 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Dem Land Salzburg wird aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich im Jahr 2016 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt.
(2)Absatz 2,Der Zweckzuschuss ist im Zusammenhang mit dem Jubiläum 2016 anlässlich der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich zu verwenden.
(3)Absatz 3,Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für den genannten Zweck bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
15.12.2015
Dokumentnummer
NOR40176847