Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2016
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 418/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2015,
Inkrafttretensdatum
17.12.2015
Außerkrafttretensdatum
31.12.2016
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2016
StF: BGBl. II Nr. 418/2015
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Zuletzt aktualisiert am
18.12.2015
Dokumentnummer
NOR40176929