Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Versicherungsunternehmen Kapitalanlageverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 423/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 423 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
Leitlinien betreffend die Veranlagung
§ 3.Paragraph 3,
Um die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 124 Abs. 1 VAG 2016 zu gewährleisten, haben Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen unternehmensinterne schriftliche Leitlinien betreffend ALM und Kapitalanlagen gemäß § 110 Abs. 1, 2 Z 2 und 3 und Abs. 6 in Verbindung mit § 107 Abs. 3 VAG 2016 zu erstellen und zu implementieren, die, sofern für die unternehmensinterne Veranlagung relevant, zumindest die folgenden Bestandteile umfassen: Um die Erfüllung der Anforderungen gemäß Paragraph 124, Absatz eins, VAG 2016 zu gewährleisten, haben Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen unternehmensinterne schriftliche Leitlinien betreffend ALM und Kapitalanlagen gemäß Paragraph 110, Absatz eins, 2, Ziffer 2 und 3 und Absatz 6, in Verbindung mit Paragraph 107, Absatz 3, VAG 2016 zu erstellen und zu implementieren, die, sofern für die unternehmensinterne Veranlagung relevant, zumindest die folgenden Bestandteile umfassen:
Segmentierung des gesamten Portfolios zumindest auf Ebene der Bilanzabteilungen gemäß § 140 Abs. 1 VAG 2016;Segmentierung des gesamten Portfolios zumindest auf Ebene der Bilanzabteilungen gemäß Paragraph 140, Absatz eins, VAG 2016;
Veranlagungsziele unter Beachtung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen und anderen Verbindlichkeiten, Risiko, Ertrag, Zeithorizont und Liquiditätsbedarf;
Kriterien für die Sicherheit, Qualität, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des gesamten Portfolios und das daraus abgeleitete Limitsystem;
Strategische Asset Allokation, geeignete Abweichungsparameter und Regeln für deren Festlegung;
Definition des Anlageuniversums nach Vermögenswertkategorien;
Veranlagungsprozesse in Bezug auf Vermögenswertkategorien gemäß Z 6;Veranlagungsprozesse in Bezug auf Vermögenswertkategorien gemäß Ziffer 6,;
Beschreibung der Eskalationsmechanismen im Fall einer Überschreitung der gemäß Z 4 und § 6 festgelegten Limits;Beschreibung der Eskalationsmechanismen im Fall einer Überschreitung der gemäß Ziffer 4 und Paragraph 6, festgelegten Limits;
Umfang und Häufigkeit eigener Kreditrisikobeurteilungen gemäß § 8 einschließlich der Festlegung von Kriterien, die eine erneute Kreditrisikobeurteilung erforderlich machen;Umfang und Häufigkeit eigener Kreditrisikobeurteilungen gemäß Paragraph 8, einschließlich der Festlegung von Kriterien, die eine erneute Kreditrisikobeurteilung erforderlich machen;
Bedingungen, unter denen das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen Wertpapierleih- und Wertpapierpensionsgeschäfte betreiben kann;
Prozesse für die Bewertung der Vermögenswerte und Überwachung der Wertentwicklung.
Schlagworte
Versicherungsunternehmen, Wertpapierleihgeschäft
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2015
Dokumentnummer
NOR40176987