Norm Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten× ▾ ‹›Gliederung Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten Fassungen (Gesetz) ab 23.12.2015 — BGBl. II Nr. 453/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 23.12.201518.01.2017 BGBl. II Nr. 453/2015 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.12.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1