Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befristete Beschäftigung von AusländerInnen in der Land- und Forstwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 463/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 463 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 3.Paragraph 3,
AusländerInnen, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen, und AsylwerberInnen sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen im Rahmen der Kontingente gemäß den §§ 1 und 2 zu bevorzugen. AusländerInnen, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen, und AsylwerberInnen sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen im Rahmen der Kontingente gemäß den Paragraphen eins, und 2 zu bevorzugen.
Schlagworte
Ausländerin, Asylwerberin
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016
Dokumentnummer
NOR40178176