Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Anpassung nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2016
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 2/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Für das Kalenderjahr 2016 wird der im § 26a Abs. 2 B-KUVG genannte Betrag mit 21,14 € festgestellt. Für das Kalenderjahr 2016 wird der im Paragraph 26 a, Absatz 2, B-KUVG genannte Betrag mit 21,14 € festgestellt.
Zuletzt aktualisiert am
11.01.2016
Dokumentnummer
NOR40178199