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Anl. 1 LSEZE 2015

Fassungen
ab 15.01.2016 — BGBl. II Nr. 9/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute15.01.2016 BGBl. II Nr. 9/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Statistische Erhebungen über Exporte und Importe von Dienstleistungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 9 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

15.01.2016BGBl. II Nr. 9/2016

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

LSEZE 2015

Index

37/01 Geld- und Währungsrecht

Text

ANLAGE

Dienstleistungen im Sinn des Paragraph 3, Absatz 2, sind:

1. Vergütung für Dienstleistungen im Rahmen der Lohnveredelung

2. Instandhaltungs- und Reparaturleistungen a.n.g.

3. Transportleistungen

Seetransportleistungen, Lufttransportleistungen, Raumtransportleistungen, Eisenbahntransportleistungen, Straßentransportleistungen, Transportleistungen der Binnenschifffahrt, Transport in Rohrleitungen, Elektrizitätsübertragung, sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr, Postdienste, Kurierdienste. 

4. Bauleistungen

Vorbereitende Baustellenarbeiten; Hoch- und Tiefbauarbeiten; Bauinstallationsarbeiten; Ausbau- und Bauhilfstätigkeiten.

5. Versicherungsdienstleistungen

Prämien und Leistungen für Transportversicherungen, Sachversicherungen, reine Ablebensversicherungen, Rückversicherungen, Pensionskassen und standardisierte Garantien; Versicherungshilfsdienste.

6. Explizit verrechnete Finanzdienstleistungen

7. Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum a.n.g.

Lizenzen für Handelsmarken und Franchise-Verträge, Lizenzen für die Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung, Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von Computersoftware, Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von audiovisuellen und damit verbundenen künstlerischen Rechten.

8. Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen

Telekommunikationsleistungen, Computer Dienstleistungen (Computer-Software, sonstige EDV-Dienstleistungen), Informationsdienstleistungen (Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen, sonstige Informationsdienstleistungen).

9. Leistungen der Forschung und Entwicklung

Dienstleistungen der Forschung und Entwicklung als systematisch durchgeführte Arbeiten zur Erweiterung des Kenntnisstands, Kauf/Verkauf von Eigentumsrechten an Ergebnissen der Forschung und Entwicklung, sonstige Leistungen der Forschung und Entwicklung.

10. Freiberufliche Dienstleistungen und Unternehmensberatungsleistungen

Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung, Unternehmens- und Public-Relations-Beratung, Werbung, Marktforschung und Meinungsumfragen.

11. Technische Dienstleistungen

Architekturleistungen, Ingenieurleistungen, wissenschaftliche und übrige technische Dienstleistungen.

12. Abfallbehandlung und Reinigungsdienste

13. Dienstleistungen in Land-, Forstwirtschaft und Fischerei

14. Dienstleistungen im Bergbau und in der Öl- und Gasgewinnung

15. Operationelles Leasing

16. Handelsbezogene Dienstleistungen

17. Übrige unternehmensbezogene Dienstleistungen a.n.g.

18. Persönliche Dienstleistungen, Kultur und Freizeit

Audiovisuelle und damit verbundene künstlerische Dienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kulturerbe und der Freizeit, übrige persönliche Dienstleistungen.

19. Transithandel (An- und Verkäufe)

Schlagworte

Instandhaltungsleistung, Hilfstätigkeit, Hochbauarbeit, Ausbautätigkeit, Telekommunikationsdienstleistung, Unternehmensberatung, Ölgewinnung, Ankauf

Im RIS seit

21.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2016

Gesetzesnummer

20009445

Dokumentnummer

NOR40178902