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Art. 2

Fassungen
ab 02.01.2016 — BGBl. II Nr. 4/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute02.01.2016 BGBl. II Nr. 4/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 4 aus 2016,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

02.01.2016BGBl. II Nr. 4/2016

Außerkrafttretensdatum

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Beachte

Die Vereinbarung ist am 2. Jänner 2016 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien in Kraft getreten.

Die Vereinbarung tritt gegenüber dem Land Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 42 aus 2016,).

Text

Artikel 2
Verein „Österreichisches Institut für Verkehrsdateninfrastruktur“

  1. Absatz eins,Die Vereinsstatuten haben vorzusehen, dass die Vertragsparteien dem Verein gemäß Artikel eins, Absatz 2, als ordentliche Mitglieder angehören. Die Vereinsstatuten können vorsehen, dass neben den Vertragsparteien in den Verein weitere Mitglieder aufgenommen werden können, wenn dies der Erreichung des in Artikel eins, genannten Ziels förderlich ist.
  2. Absatz 2,Die Festlegung der Vereinsstatuten obliegt nach Maßgabe des Vereinsgesetzes 2002 der Mitgliederversammlung.
  3. Absatz 3,In den Vereinsstatuten ist ferner vorzusehen, dass die Organe des Vereins zur sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel verpflichtet sind und sie ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Objektivität und Gleichbehandlung wahrzunehmen haben.

Im RIS seit

21.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2025

Gesetzesnummer

20009447

Dokumentnummer

NOR40178920

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2016/4/A2/NOR40178920