Kurztitel
Niederspannungsgeräteverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 21/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 21 aus 2016,
Index
58/01 Bergrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
ANHANG IIANHANG römisch zwei
BETRIEBSMITTEL UND BEREICHE, DIE NICHT UNTER DIESE VERORDNUNG FALLEN
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre
Elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel
Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen
Elektrizitätszähler
Haushaltssteckvorrichtungen
Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen
Funkentstörung
Spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsbestimmungen internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten angehören
Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden.
Schlagworte
Personenaufzug, Forschungseinrichtung