Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Niederspannungsgeräteverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 21/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 21 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
58/01 Bergrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
2. Abschnitt
Konformität elektrischer Betriebsmittel
Vermutung der Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen
§ 7.Paragraph 7,
Bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach § 4 und Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind. Bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Paragraph 4 und Anhang römisch eins vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Zuletzt aktualisiert am
26.01.2016
Dokumentnummer
NOR40179232