Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 22/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
58/01 Bergrecht; 95/01 Elektrotechnik
Text
ANHANG IANHANG römisch eins
WESENTLICHE ANFORDERUNGEN
1. Allgemeine Anforderungen
Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass
die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln oder ortsfesten Anlagen nicht möglich ist;
sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.
2. Besondere Anforderungen an ortsfeste Anlagen
Installation und vorgesehene Verwendung der Komponenten:
Ortsfeste Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren, und im Hinblick auf die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen gemäß Z 1 sind die Angaben zur vorgesehenen Verwendung der Komponenten zu berücksichtigen.Ortsfeste Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren, und im Hinblick auf die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen gemäß Ziffer eins, sind die Angaben zur vorgesehenen Verwendung der Komponenten zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020
Dokumentnummer
NOR40179293