Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 22/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
58/01 Bergrecht; 95/01 Elektrotechnik
Text
2. Abschnitt
Konformität der Betriebsmittel
Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
§ 9.Paragraph 9,
Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind. Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang römisch eins vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020
Dokumentnummer
NOR40179275