Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 28/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 28 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 180/2016).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 180 aus 2016,).
Text
§ 3.Paragraph 3,
Als Stichtag wird der 23. Februar 2016 bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2016
Dokumentnummer
NOR40179455