Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Telekom-Bezügeverordnung 2016
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 33/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 33 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 31/2017).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2017,).
Text
Anlage 2
Dienstzulagen für Beamte der Telekom Austria
ab 1.1.2016
(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2017
Dokumentnummer
NOR40179584