Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sportbooteverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 41/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 9Anlage 9
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
ANHANG IXANHANG römisch neun
TECHNISCHE UNTERLAGEN
Die in § 7 Abs. 2 und in § 25 genannten technischen Unterlagen müssen insbesondere Folgendes umfassen, sofern dies für die Bewertung relevant ist:Die in Paragraph 7, Absatz 2 und in Paragraph 25, genannten technischen Unterlagen müssen insbesondere Folgendes umfassen, sofern dies für die Bewertung relevant ist:
eine allgemeine Beschreibung des Typs;
Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen sowie weitere relevante Angaben;
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis dieser Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Erzeugnisses erforderlich sind;
eine Liste der in § 14 genannten, ganz oder teilweise angewandten Normen sowie eine Beschreibung der zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gewählten Lösungen, soweit die in § 14 genannten Normen nicht angewandt worden sind;eine Liste der in Paragraph 14, genannten, ganz oder teilweise angewandten Normen sowie eine Beschreibung der zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gewählten Lösungen, soweit die in Paragraph 14, genannten Normen nicht angewandt worden sind;
die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen sowie weitere relevante Angaben;
Prüfberichte oder gleichwertige Berechnungen, namentlich über Stabilität gemäß Anhang I Teil A Z 3.2 und über Auftriebscharakteristik gemäß Anhang I Teil A Z 3.3;Prüfberichte oder gleichwertige Berechnungen, namentlich über Stabilität gemäß Anhang römisch eins Teil A Ziffer 3 Punkt 2 und über Auftriebscharakteristik gemäß Anhang römisch eins Teil A Ziffer 3 Punkt 3,;
Berichte über Abgasemissionsprüfungen als Nachweis für die Übereinstimmung mit Anhang I Teil B Z 2;Berichte über Abgasemissionsprüfungen als Nachweis für die Übereinstimmung mit Anhang römisch eins Teil B Ziffer 2,;
Berichte über Geräuschemissionsprüfungen als Nachweis für die Übereinstimmung mit Anhang I Teil C Z 1.Berichte über Geräuschemissionsprüfungen als Nachweis für die Übereinstimmung mit Anhang römisch eins Teil C Ziffer eins,
Schlagworte
Fertigungsplan
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2016
Dokumentnummer
NOR40180000