Rechtstracker.at

Anl. 9 SpBV 2015

Fassungen
ab 18.01.2016 — BGBl. II Nr. 41/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 9 heute18.01.2016 BGBl. II Nr. 41/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Sportbooteverordnung 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9

Inkrafttretensdatum

18.01.2016BGBl. II Nr. 41/2016

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

SpBV 2015

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

ANHANG römisch neun

TECHNISCHE UNTERLAGEN

Die in Paragraph 7, Absatz 2 und in Paragraph 25, genannten technischen Unterlagen müssen insbesondere Folgendes umfassen, sofern dies für die Bewertung relevant ist:

  1. Litera a
    eine allgemeine Beschreibung des Typs;
  2. Litera b
    Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen sowie weitere relevante Angaben;
  3. Litera c
    Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis dieser Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Erzeugnisses erforderlich sind;
  4. Litera d
    eine Liste der in Paragraph 14, genannten, ganz oder teilweise angewandten Normen sowie eine Beschreibung der zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gewählten Lösungen, soweit die in Paragraph 14, genannten Normen nicht angewandt worden sind;
  5. Litera e
    die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen sowie weitere relevante Angaben;
  6. Litera f
    Prüfberichte oder gleichwertige Berechnungen, namentlich über Stabilität gemäß Anhang römisch eins Teil A Ziffer 3 Punkt 2 und über Auftriebscharakteristik gemäß Anhang römisch eins Teil A Ziffer 3 Punkt 3,;
  7. Litera g
    Berichte über Abgasemissionsprüfungen als Nachweis für die Übereinstimmung mit Anhang römisch eins Teil B Ziffer 2,;
  8. Litera h
    Berichte über Geräuschemissionsprüfungen als Nachweis für die Übereinstimmung mit Anhang römisch eins Teil C Ziffer eins,

Schlagworte

Fertigungsplan

Im RIS seit

12.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2016

Gesetzesnummer

20009475

Dokumentnummer

NOR40180000