Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sportbooteverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 41/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
EU-Konformitätserklärung und Erklärung gemäß Anhang IIIEU-Konformitätserklärung und Erklärung gemäß Anhang römisch drei
§ 15.Paragraph 15,
(1)Absatz eins,Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der in § 4 und in Anhang I bzw. in § 6 Abs. 4 Z 2 oder 3 genannten Anforderungen nachgewiesen wurde.Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der in Paragraph 4 und in Anhang römisch eins bzw. in Paragraph 6, Absatz 4, Ziffer 2, oder 3 genannten Anforderungen nachgewiesen wurde.
(2)Absatz 2,Die EU-Konformitätserklärung hat in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV dieser Verordnung zu entsprechen, die in den einschlägigen Modulen des Anhangs II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG, ABl. Nr. L 218 vom 13.08.2008 S. 82 sowie in Anhang V dieser Verordnung angegebenen Elemente zu enthalten und ist auf dem neuesten Stand zu halten. Sie ist in die deutsche Sprache zu übersetzen.Die EU-Konformitätserklärung hat in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang römisch vier dieser Verordnung zu entsprechen, die in den einschlägigen Modulen des Anhangs römisch zwei des Beschlusses Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG, Amtsblatt Nummer L 218 vom 13.08.2008 Seite 82 sowie in Anhang römisch fünf dieser Verordnung angegebenen Elemente zu enthalten und ist auf dem neuesten Stand zu halten. Sie ist in die deutsche Sprache zu übersetzen.
(3)Absatz 3,Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung hat der Hersteller oder die in § 6 Abs. 4 Z 2 und 3 genannte Person, die den Motor einbaut, die Verantwortung für die Konformität des Erzeugnisses zu übernehmen.Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung hat der Hersteller oder die in Paragraph 6, Absatz 4, Ziffer 2 und 3 genannte Person, die den Motor einbaut, die Verantwortung für die Konformität des Erzeugnisses zu übernehmen.
(4)Absatz 4,Die EU-Konformitätserklärung gemäß Abs. 3 ist den folgenden Erzeugnissen beizufügen, wenn diese auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden:Die EU-Konformitätserklärung gemäß Absatz 3, ist den folgenden Erzeugnissen beizufügen, wenn diese auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden:
Bauteilen, wenn diese selbstständig in Verkehr gebracht werden;
(5)Absatz 5,Die Erklärung des Herstellers gemäß Anhang III für unvollständige Wasserfahrzeuge muss die in Anhang III genannten Angaben enthalten; sie ist dem unvollständigen Wasserfahrzeug beizufügen. Sie ist in deutsche Sprache zu übersetzen.Die Erklärung des Herstellers gemäß Anhang römisch drei für unvollständige Wasserfahrzeuge muss die in Anhang römisch drei genannten Angaben enthalten; sie ist dem unvollständigen Wasserfahrzeug beizufügen. Sie ist in deutsche Sprache zu übersetzen.
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2016
Dokumentnummer
NOR40179963