Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2016 und 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 43/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 43 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Regelungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen mit Haupttermin 2015/16 sowie den beiden folgenden Terminen (Herbsttermin 2016, Wintertermin 2017) an den nachstehend genannten Schulen:
allgemein bildende höhere Schulen (ausgenommen allgemein bildende höhere Schulen für Berufstätige),
berufsbildende höhere Schulen (ausgenommen berufsbildende höhere Schulen für Berufstätige, Kollegs und Kollegs für Berufstätige) sowie
Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik (ausgenommen Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik für Berufstätige, Lehrgänge für Berufstätige, Kollegs und Kollegs für Berufstätige).
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018
Dokumentnummer
NOR40180002