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§ 6 Zoll-TE-Inf-V

Fassungen
23.02.2016 bis 31.12.2018 — BGBl. II Nr. 53/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 623.02.201631.12.2018 BGBl. II Nr. 53/2016 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 344/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zoll-Touristenexport-Informatik-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 53 aus 2016, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

23.02.2016BGBl. II Nr. 53/2016

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. II Nr. 344/2018

Abkürzung

Zoll-TE-Inf-V

Index

35/02 Zollgesetz

Text

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Im Falle eines Systemausfalles findet ein Notfallverfahren zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens Anwendung. Bei Anwendung des Notfallverfahrens sind die in Paragraph eins, genannten Förmlichkeiten im schriftlichen Verfahren abzuwickeln. Die notwendigen Unterlagen sind unverzüglich
    1. Ziffer eins
      an das zuständige Zollamt mit Telefax oder per E-Mail zu übermitteln oder
    2. Ziffer 2
      der Zollstelle direkt vorzulegen.
  2. Absatz 2,Die zuständige Zollstelle überprüft die ihr nach Absatz eins, Ziffer eins, übermittelten Unterlagen unverzüglich und erteilt die Zustimmung zur Vornahme der Austrittsbestätigung durch den Bewilligungsinhaber oder versagt die Zustimmung zur Vornahme der Austrittsbestätigung durch den Bewilligungsinhaber.
  3. Absatz 3,Förmlichkeiten des Paragraph eins,, die unter Anwendung eines Notfallverfahrens durchgeführt werden, gelten als im Informatikverfahren durchgeführt.
  4. Absatz 4,Die erforderlichen Daten gemäß Anlage 1 der im Notfallverfahren in schriftlicher Form vorgelegten Unterlagen sind vom Bewilligungsinhaber, sobald das System wieder verfügbar ist, unverzüglich im Informatikverfahren nachzuerfassen.

Im RIS seit

23.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2018

Gesetzesnummer

20009483

Dokumentnummer

NOR40180101