Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Duale Druckgeräteverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 59/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 59 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 42Paragraph 42
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
Formale Nichtkonformität von einfachen Druckbehältern
§ 42.Paragraph 42,
Unbeschadet des Verfahrens zur Behandlung von einfachen Druckbehältern, mit denen ein Risiko verbunden ist, hat die Marktüberwachungsbehörde gemäß § 39 Abs. 2 Druckgerätegesetz den betroffenen Wirtschaftsakteur gemäß § 44 Druckgerätegesetz aufzufordern, die betreffende Nichtkonformität zu korrigieren, falls sie einen der folgenden Fälle feststellt: Unbeschadet des Verfahrens zur Behandlung von einfachen Druckbehältern, mit denen ein Risiko verbunden ist, hat die Marktüberwachungsbehörde gemäß Paragraph 39, Absatz 2, Druckgerätegesetz den betroffenen Wirtschaftsakteur gemäß Paragraph 44, Druckgerätegesetz aufzufordern, die betreffende Nichtkonformität zu korrigieren, falls sie einen der folgenden Fälle feststellt:
Die Kennnummer der notifizierten Stelle, die in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war, wurde unter Verletzung von § 41 Abs. 3 angebracht oder wurde nicht angebracht.Die Kennnummer der notifizierten Stelle, die in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war, wurde unter Verletzung von Paragraph 41, Absatz 3, angebracht oder wurde nicht angebracht.
Die Aufschriften nach Anhang VII Z 1 wurden nicht angebracht oder wurden unter Nichteinhaltung von § 41 oder Anhang VII Z 1 angebracht.Die Aufschriften nach Anhang römisch sieben Ziffer eins, wurden nicht angebracht oder wurden unter Nichteinhaltung von Paragraph 41, oder Anhang römisch sieben Ziffer eins, angebracht.
Zuletzt aktualisiert am
11.03.2016
Dokumentnummer
NOR40180326