Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 75/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 75 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
70/07 Schule und Kirche
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht: Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an den vier- und fünfjährigen Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen (einschließlich des Lehrplans für die Wahlpflichtgegenstände) ……..........
| Anlage 1 |
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der einjährigen Übergangsstufe allgemein bildender höherer Schulen ………….……….....
| Anlage 2 |
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2016
Dokumentnummer
NOR40180493