Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 103/2016 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 50/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2016, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Einmelde-Portal
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Nach § 1 Abs. 1 und 2 Einmeldeverpflichtete oder deren Vertreter gemäß § 1 Abs. 3 haben die Daten gemäß § 3 über ein Einmelde-Portal auf der Website der RTR-GmbH (www.rtr.at/ZIS) einzumelden.Nach Paragraph eins, Absatz eins und 2 Einmeldeverpflichtete oder deren Vertreter gemäß Paragraph eins, Absatz 3, haben die Daten gemäß Paragraph 3, über ein Einmelde-Portal auf der Website der RTR-GmbH (www.rtr.at/ZIS) einzumelden.
(2)Absatz 2,Das Einmelde-Portal ist mit einer Benutzerverwaltung versehen. Zugangsdaten werden den Verpflichteten gemäß § 1 von der RTR-GmbH übermittelt, können aber auch von Verpflichteten bei der RTR-GmbH angefordert werden. Angemeldeten Benutzern wird eine Übersicht über die von ihnen bereits eingemeldeten Daten (Einmeldehistorie) zur Verfügung gestellt.Das Einmelde-Portal ist mit einer Benutzerverwaltung versehen. Zugangsdaten werden den Verpflichteten gemäß Paragraph eins, von der RTR-GmbH übermittelt, können aber auch von Verpflichteten bei der RTR-GmbH angefordert werden. Angemeldeten Benutzern wird eine Übersicht über die von ihnen bereits eingemeldeten Daten (Einmeldehistorie) zur Verfügung gestellt.
(3)Absatz 3,Über das Einmelde-Portal sind Daten in einem der in § 4 festgelegten Formate hochzuladen. Zusätzlich sind als allgemeine Informationen für alle eingemeldeten Datensätze im Einmelde-Portal-Formular der Unternehmensname, ein oder gegebenenfalls mehrere Ansprechpartner bzw. Kontaktmöglichkeiten und das verwendete Koordinatensystem anzugeben. Das Einmelde-Portal bietet die Möglichkeit, bei den hochgeladenen Daten einzelne Komponenten im Sinne des § 3 Abs. 5 zu kennzeichnen.Über das Einmelde-Portal sind Daten in einem der in Paragraph 4, festgelegten Formate hochzuladen. Zusätzlich sind als allgemeine Informationen für alle eingemeldeten Datensätze im Einmelde-Portal-Formular der Unternehmensname, ein oder gegebenenfalls mehrere Ansprechpartner bzw. Kontaktmöglichkeiten und das verwendete Koordinatensystem anzugeben. Das Einmelde-Portal bietet die Möglichkeit, bei den hochgeladenen Daten einzelne Komponenten im Sinne des Paragraph 3, Absatz 5, zu kennzeichnen.
(4)Absatz 4,Die RTR-GmbH wird eine detaillierte Beschreibung des Einmelde-Portals und dessen Bedienung auf ihrer Website veröffentlichen und auf aktuellem Stand halten.
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2019
Dokumentnummer
NOR40180756