Norm Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis Fassungen (Gesetz) ab 25.05.2016 — BGBl. II Nr. 118/2016 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute25.05.2016 BGBl. II Nr. 118/2016 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.05.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1