Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 116/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 116 aus 2016,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 126Artikel 126
Text
ARTIKEL 126
Die Vertragsparteien fördern die Zusammenarbeit im Bereich Sport und körperliche Betätigung durch einen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, um eine gesunde Lebensweise, den sozialen und erzieherischen Wert des Sports und das verantwortungsvolle Handeln im Sport innerhalb der Gesellschaften in der EU und der Republik Moldau zu fördern.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Dokumentnummer
NOR40183499