Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 116/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 116 aus 2016,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 174Artikel 174
Text
ARTIKEL 174
Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA)
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen letztendlich überein, diesem Abkommen ein Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) als Protokoll beizufügen, das nach Vereinbarung Sektoren aus der Liste in Anhang XVI abdeckt, deren Angleichung –nachdem die Union geprüft hat, ob die einschlägigen sektoralen und horizontalen Rechtsvorschriften, Institutionen und Normen der Republik Moldau vollständig an die der Union angenähert wurden – als abgeschlossen angesehen wird. Es ist beabsichtigt, das ACAA schließlich auf alle in Anhang XVI aufgeführten Sektoren auszudehnen.Die Vertragsparteien kommen letztendlich überein, diesem Abkommen ein Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) als Protokoll beizufügen, das nach Vereinbarung Sektoren aus der Liste in Anhang römisch sechzehn abdeckt, deren Angleichung –nachdem die Union geprüft hat, ob die einschlägigen sektoralen und horizontalen Rechtsvorschriften, Institutionen und Normen der Republik Moldau vollständig an die der Union angenähert wurden – als abgeschlossen angesehen wird. Es ist beabsichtigt, das ACAA schließlich auf alle in Anhang römisch sechzehn aufgeführten Sektoren auszudehnen.
(2)Absatz 2,Das ACAA wird vorsehen, dass der Handel zwischen den Vertragsparteien in den abgedeckten Sektoren unter denselben Bedingungen wie für den solche Erzeugnisse betreffenden Handel zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Dokumentnummer
NOR40183547