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Art. 181

Fassungen
ab 01.07.2016 — BGBl. III Nr. 116/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 181 heute01.07.2016 BGBl. III Nr. 116/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 116 aus 2016,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 181

Inkrafttretensdatum

01.07.2016BGBl. III Nr. 116/2016

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU – EWR

Text

ARTIKEL 181

Schrittweise Annäherung

  1. Absatz eins,Die Republik Moldau nähert ihre gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz- und tierschutzrechtlichen Vorschriften schrittweise an die Vorschriften der Union an, wie in Anhang römisch 24 dargelegt.
  2. Absatz 2,Die Vertragsparteien arbeiten bei der schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften und beim Kapazitätsaufbau zusammen.
  3. Absatz 3,Der SPS-Unterausschuss überwacht regelmäßig die Umsetzung des in Anhang römisch 24 beschriebenen Annäherungsprozesses, um die notwendigen Empfehlungen zu Annäherungsmaßnahmen abgeben zu können.
  4. Absatz 4,Spätestens drei Monate nach Inkrafttreten dieses Abkommens legt die Republik Moldau eine Liste der gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz-, tierschutzrechtlichen und sonstigen Legislativmaßnahmen der EU vor, an die die Republik Moldau ihre Rechtsvorschriften annähern wird. Die Liste wird in die vorrangigen Bereiche untergliedert, auf die sich die in Anhang römisch siebzehn genannten Maßnahmen beziehen, und gibt die Grunderzeugnisse oder Kategorien von Grunderzeugnissen an, die Gegenstand dieser Annäherungsmaßnahmen sind. Diese Annäherungsliste dient anschließend als Referenzdokument für die Umsetzung dieses Kapitels.
  5. Absatz 5,Die Annäherungsliste sowie die Grundsätze für die Bewertung der im Rahmen des Annäherungsprozesses erzielten Fortschritte werden Anhang römisch 24 beigefügt und tragen den technischen und finanziellen Ressourcen der Republik Moldau Rechnung.

Im RIS seit

15.07.2016

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183554