Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 116/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 116 aus 2016,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 184Artikel 184
Text
ARTIKEL 184
Transparenz und Informationsaustausch
(1)Absatz eins,Unbeschadet des Artikels 185 arbeiten die Vertragsparteien zusammen, um die gegenseitigen Kenntnisse über die mit der Anwendung der SPS-Maßnahmen nach Anhang XVII befassten amtlichen Kontrollstrukturen und -mechanismen der jeweils anderen Vertragspartei zu vertiefen und über die Effizienz dieser Strukturen und Mechanismen zu verbessern. Dies kann unter anderem mit Hilfe von den Vertragsparteien veröffentlichter Berichte über internationale Prüfungen erfolgen. Die Vertragsparteien können Informationen zu den Ergebnissen dieser Prüfungen oder andere Informationen austauschen.Unbeschadet des Artikels 185 arbeiten die Vertragsparteien zusammen, um die gegenseitigen Kenntnisse über die mit der Anwendung der SPS-Maßnahmen nach Anhang römisch siebzehn befassten amtlichen Kontrollstrukturen und -mechanismen der jeweils anderen Vertragspartei zu vertiefen und über die Effizienz dieser Strukturen und Mechanismen zu verbessern. Dies kann unter anderem mit Hilfe von den Vertragsparteien veröffentlichter Berichte über internationale Prüfungen erfolgen. Die Vertragsparteien können Informationen zu den Ergebnissen dieser Prüfungen oder andere Informationen austauschen.
(2)Absatz 2,Im Rahmen der Annäherung der Rechtsvorschriften nach Artikel 181 oder der Anerkennung der Gleichwertigkeit nach Artikel 183 halten die Vertragsparteien einander über die in den betreffenden Bereichen eingeführten gesetzlichen und verfahrenstechnischen Änderungen auf dem Laufenden.
(3)Absatz 3,In diesem Zusammenhang unterrichtet die Union die Republik Moldau rechtzeitig im Voraus über Änderungen der Rechtsvorschriften der Union, um die Republik Moldau in die Lage zu versetzen, eine entsprechende Anpassung ihrer Rechtsvorschriften in Betracht zu ziehen.
Es muss ein Maß an Zusammenarbeit erreicht werden, das es erleichtert, auf Antrag einer der Vertragsparteien Rechtstexte zu übermitteln.
Zu diesem Zweck notifiziert jede Vertragspartei der anderen Vertragspartei unverzüglich ihre Kontaktstellen sowie jede Änderung dieser Kontaktstellen.
Schlagworte
Konrtrollmechanismus
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Dokumentnummer
NOR40183557