Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 116/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 116 aus 2016,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 200Artikel 200
Text
ARTIKEL 200
Zoll-Unterausschuss
(1)Absatz eins,Es wird ein Zoll-Unterausschuss eingesetzt. Er erstattet dem Assoziationsausschuss in der in Artikel 438 Absatz 4 genannten Zusammensetzung „Handel“ Bericht.
(2)Absatz 2,Zu den Aufgaben des Zoll-Unterausschusses gehören regelmäßige Konsultationen und Überwachung der Umsetzung und Verwaltung dieses Kapitels, einschließlich Fragen in den Bereichen Zusammenarbeit im Zollwesen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Zollverwaltung, technische Hilfe, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen sowie gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich.
(3)Absatz 3,Der Zoll-Unterausschuss hat unter anderem die Aufgabe,
über das ordnungsgemäße Funktionieren dieses Kapitels und der Protokolle I und III zu wachen,über das ordnungsgemäße Funktionieren dieses Kapitels und der Protokolle römisch eins und römisch drei zu wachen,
praktische Regelungen, Maßnahmen und Beschlüsse zur Umsetzung dieses Kapitels und der Protokolle II und III zu erlassen, unter anderen in Bezug auf den Informations- und Datenaustausch, die gegenseitige Anerkennung von Zollkontrollen und Handelspartner-schaftsprogrammen sowie einvernehmlich vereinbarte Vorteile,praktische Regelungen, Maßnahmen und Beschlüsse zur Umsetzung dieses Kapitels und der Protokolle römisch zwei und römisch drei zu erlassen, unter anderen in Bezug auf den Informations- und Datenaustausch, die gegenseitige Anerkennung von Zollkontrollen und Handelspartner-schaftsprogrammen sowie einvernehmlich vereinbarte Vorteile,
Standpunkte zu allen Fragen des gemeinsamen Interesses auszutauschen, einschließlich künftiger Maßnahmen und der für ihre Umsetzung erforderlichen Mittel,
gegebenenfalls Empfehlungen abzugeben und
sich eine Geschäftsordnung zu geben.
Schlagworte
Informationsaustausch
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Dokumentnummer
NOR40183573