In Schlachthöfen | Tierische Nebenprodukte zur Verfütterung an Pelztiere |
Tierische Nebenprodukte für die Herstellung von Heimtierfutter |
Blut und Blutprodukte von Equiden zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette |
Frische oder gekühlte Häute und Felle von Huftieren |
Tierische Nebenprodukte für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette |
In Molkereien | Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und aus Milch gewonnene Erzeugnisse |
Kolostrum und kolostrumhaltige Erzeugnisse |
In anderen Einrichtungen zur Sammlung oder Handhabung tierischer Nebenprodukte (d.h. unverarbeitete/unbehandelte Erzeugnisse) | Blut und Blutprodukte von Equiden zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette |
Unbehandelte Blutprodukte, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere |
Behandelte Blutprodukte, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere |
Frische oder gekühlte Häute und Felle von Huftieren |
Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest nicht vorkommt |
Knochen und Knochenerzeugnisse (außer Knochenmehl), Hörner und Hornerzeugnisse (außer Hornmehl) sowie Hufe und Huferzeug-nisse (außer Hufmehl), die nicht zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, organische Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel bestimmt sind Hörner und Hornprodukte (außer Hornmehl) sowie Hufe und Hufprodukte (außer Hufmehl) zur Herstellung von organischen Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln |
Nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte Gelatine zur Verwendung in der Fotoindustrie |
Wolle und Haare |
Bearbeitete Federn, Federteile und Daunen |
In Verarbeitungsbetrieben | Verarbeitetes tierisches Protein einschließlich Mischungen und Erzeugnisse, ausgenommen dieses Protein enthaltendes Heimtierfutter |
Blutprodukte, die als Futtermittel-Ausgangs-erzeugnisse verwendet werden können |
Behandelte Häute und Felle von Huftieren |
Behandelte Häute und Felle von Wiederkäuern und Equiden (21 Tage) |
Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest vorkommt |
Fischöl zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette |
Ausgeschmolzene Fette zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse |
Ausgeschmolzene Fette für bestimmte Zwecke außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere |
Gelatine oder Kollagen zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette |
Hydrolisiertes Protein, Dicalciumphoshat oder Tricalciumphosphat zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette |
Ausschließlich zur Verwendung in der Imkerei bestimmte Imkerei-Nebenerzeugnisse |
Fettderivate zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette |
Fettderivate zur Verwendung als Futtermittel oder zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette |
Eiprodukte, die als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse verwendet werden können |
In Heimtierfutterbetrieben (einschließlich Betrieben, die Kauspielzeug und geschmacksverstärkende Fleischextrakte herstellen) | Dosenfutter |
Behandeltes Heimtierfutter, ausgenommen Dosenfutter |
| Kauspielzeug |
Rohes Heimtierfutter zur Abgabe an den Endverbraucher |
Geschmacksverstärkende Fleischextrakte zur Verwendung bei der Herstellung von Heimtierfutter |
In Betrieben zur Herstellung von Jagdtrophäen | Behandelte Jagdtrophäen und andere Präparate von Feder- und Schalenwild, die ausschließlich aus Knochen, Hörnern, Hufen, Klauen, Geweihen, Zähnen, Häuten oder Fellen bestehen Aus ganzen Tierkörperteilen bestehende unbehandelte Jagdtrophäen oder andere Präparate von Feder- und Schalenwild |
In Betrieben oder Anlagen zur Herstellung von Zwischenprodukten | Zwischenprodukte |
Dünge- und Bodenverbesserungsmittel | Verarbeitetes tierisches Protein einschließlich Mischungen und dieses Protein enthaltende Erzeugnisse, ausgenommen Heimtierfutter |
Verarbeitete Gülle, aus dieser gewonnene Folgeprodukte und Guano von Fledermäusen |
Bei der Lagerung von Folgeprodukten | Alle Folgeprodukte |
Georgien nähert seine GVO-Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften der Union an, die in die Annäherungsliste nach Artikel 55 Absatz 4 dieses Abkommens aufgenommen wurden.