Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 115/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2016,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 304Artikel 304
Text
ARTIKEL 304
(1) Die Zusammenarbeit hat unter anderem die folgenden Ziele:
Ausarbeitung eines nationalen Umweltaktionsplans, der allgemeine nationale und sektorbezogene strategische Orientierungen für die Umweltpolitik in Georgien enthält und auch institutionelle und administrative Fragen abdeckt,
Förderung der Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche und
Ermittlung der benötigten personellen und finanziellen Ressourcen.
(2)Absatz 2,Der nationale Umweltaktionsplan wird regelmäßig aktualisiert und im Einklang mit den georgischen Rechtsvorschriften angenommen.
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2016
Dokumentnummer
NOR40184600