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Art. 55

Fassungen
ab 01.07.2016 — BGBl. III Nr. 115/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 55 heute01.07.2016 BGBl. III Nr. 115/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2016,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 55

Inkrafttretensdatum

01.07.2016BGBl. III Nr. 115/2016

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 55

Schrittweise Annäherung

  1. Absatz eins,Georgien nähert seine gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz- und tierschutzrechtlichen sowie sonstigen Rechtsvorschriften, wie in Anhang römisch vier dargelegt, nach den in Anhang römisch elf genannten Grundsätzen und Verfahren schrittweise an die Vorschriften der Union an.
  2. Absatz 2,Die Vertragsparteien arbeiten bei der schrittweisen Annäherung und beim Kapazitätsaufbau zusammen.
  3. Absatz 3,Der SPS-Unterausschuss überwacht regelmäßig die Umsetzung des in Anhang römisch elf genannten Annäherungsprozesses, um die notwendigen Empfehlungen zur Annäherung abgeben zu können.
  4. Absatz 4,Spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Abkommens legt Georgien eine Liste der in Anhang römisch sechs genannten gesundheitspolizeilichen, pflanzenschutz- und tierschutzrechtlichen sowie sonstigen Rechtsvorschriften der EU vor, an die Georgien seine Rechtsvorschriften annähern wird. Die Liste wird in prioritäre Bereiche untergliedert, in denen der Handel mit einem bestimmten Grunderzeugnis oder einer Gruppe von Grunderzeugnissen durch die Annäherung erleichtert wird. Diese Annäherungsliste dient als Referenzdokument für die Umsetzung dieses Kapitels.

Im RIS seit

21.07.2016

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2016

Gesetzesnummer

20009584

Dokumentnummer

NOR40184351