Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erklärung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 187/2016 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 148/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2016, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 148/2017materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2017,
Text
Inhalt der Satzung
Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2016),
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 277/2016 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 29. Juni 2016 kundgemacht,beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 277 aus 2016, hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 29. Juni 2016 kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
§§ 1 und 2Paragraphen eins, und 2
§ 34 mit Ausnahme des letzten AbsatzesParagraph 34, mit Ausnahme des letzten Absatzes
Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2015 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2015 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins,) ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2017
Dokumentnummer
NOR40184976