Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien)Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte römisch sechzehn bis römisch 21 der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 150/2016 UndefinedBundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 150 aus 2016, Undefined
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Text
Artikel 9
Dieses Abkommen einschließlich der Anlagen ist unkündbar.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Laibach am 20. Mai 2016 in zwei Urschriften in deutscher und slowenischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2016
Dokumentnummer
NOR40186207