Rechtstracker.at

Anl. 1/14

Fassungen
ab 01.09.2021 — BGBl. II Nr. 383/2021
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/14 heute01.09.2021 § → § BGBl. II Nr. 383/2021
Anl. 1/1401.09.201931.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 235/2019
Anl. 1/1401.09.201631.08.2019 BGBl. II Nr. 240/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 14

Inkrafttretensdatum

01.09.2021BGBl. II Nr. 383/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4

Text

Anlage 1.14 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR INFORMATIONSTECHNIK FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE MENSCHEN mit Betriebspraxis römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

2

2

2

14

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

–

6

(römisch drei)

9.

Orientierung und Mobilität

1

1

1

1

1

1

–

6

(römisch vier)

10.

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung

1

1

–

–

–

–

–

2

(römisch vier)

11.

Hard- und Software für blinde und sehbehinderte Anwender

2

2

1

1

–

–

–

6

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Betriebstechnik und Projekte3

–

–

3, (1)

3, (1)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

15

(römisch zwei)

3.

Informationssysteme und IT-Sicherheit3

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3 (1)

3, (1)

21

(römisch eins)

4.

Medientechnik3

2, (2)

2, (2)

1

1

2, (1)

2, (1)

–

10

(römisch eins)

5.a

Systemtechnik – Computerpraktikum

5

5

2

2

1

1

–

16

(römisch vier a)

5.b

Systemtechnik3

2, (2)

2, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3, (1)

–

16

(römisch eins)

6.a

Netzwerktechnik – Computerpraktikum

–

–

2

2

1

1

–

6

(römisch vier a)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.b

Netzwerktechnik3

2, (2)

2, (2)

3, (2)

3, (2)

7, (6)

7, (6)

4, (4)

28

(römisch eins)

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemester-wochenstundenzahl

34

34

34

34

34

34

34

238

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Active English

2

2

2

2

1

1

–

 

(römisch eins)

2.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

–

 

(römisch drei)

3.

Projektmanagement

–

–

–

–

2

2

–

 

(römisch drei)

4.

Lebenspraktische Fertigkeiten

–

–

2

2

–

–

–

 

(römisch vier)

5.

Mitarbeiterführung und , -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

 

römisch zwei

3.

Spielmusik

1

1

1

1

1

1

–

 

(römisch drei)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Blindenspezifische Schriftsysteme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2.

Religion

2

(römisch drei)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik sind befähigt, vor allem praktische Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik, Informationssysteme, IT-Sicherheit und in anderen informationstechnischen Fachbereichen auszuführen.

Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu bewerten. Sie sind in der Lage, Arbeitsaufträge auszuführen, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team unter Anleitung von anderen Fachleuten, aber auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.

Selbstständige und unterstützende Tätigkeiten bei betriebswirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen sowie projektbezogenen Aufgaben in einem Unternehmen zählen ebenfalls zu den Einsatzgebieten der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik. Sie kennen die wesentlichen Methoden des Projektmanagements und können Projekte planen und durchführen.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Betriebstechnik und Projekte:

Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. Weiters kennen sie die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. Ebenso können sie Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern und im Rahmen eines Projektes anwenden.

Im Bereich Kaufvertrag können die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Handelskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden und Rollen beschreiben und anwenden sowie Projekte präsentieren und dokumentieren. Weiters sind sie in der Lage, selbstständig Ziele zu formulieren. Sie können Kreativitätstechniken zu unterschiedlichen Aufgabenszenarien situationsadäquat auswählen und einsetzen. Sie können Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Ebenso können sie die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden. Auf systematische Weise können sie wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.

Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und einen Businessplan für einen Kleinbetrieb erstellen.

Informationssysteme und IT-Sicherheit:

Im Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Begriffe und Abkürzungen erläutern. Sie erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Internet sowie sozialen Medien. Sie können die typischen Funktionalitäten von Anwendungssoftware beschreiben und diese zur Erstellung unterschiedlicher Dokumente anwenden sowie Clouddienste nützen.

Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie können die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen sowie grundlegende Schutzmechanismen erklären und anwenden. Sie können die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären und kennen wichtige Faktoren für die Sicherstellung der Datensicherheit. Sie können grundlegende Werkzeuge der IT-Sicherheit einsetzen

Im Bereich Datenbanksysteme können die Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksoftwareprodukten Tabellen, Abfragen erstellen sowie Informationen für Bildschirm- und Druckerausgabe aufbereiten. Sie können Aufgabenstellungen analysieren, konzeptionell umsetzen und in Datenbanksystemen abbilden. Die Absolventinnen und Absolventen können ausgewählte Anwendungssysteme der Industrie, des Handels, der Logistik sowie der öffentlichen Verwaltung bewerten, parametrisieren und anhand praktischer Aufgabenstellungen anwenden.

Medientechnik:

Im Bereich Informationsdarstellung im Internet können die Absolventinnen und Absolventen statische und dynamische Webseiten mit semantisch richtigem Code und klarer Trennung zwischen Struktur, Inhalt und Layout erstellen. Sie können Aktionen und Anwendungen in serverseitigen und clientseitigen Skriptsprachen umsetzen.

Im Bereich Grafik- und Animationsformate kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Grafik- und Animationsformate sowohl im Screen- als auch im Printbereich. Sie können diese Formate erstellen und für die jeweiligen Ausgabegeräte optimieren. Sie können geeignete Methoden zur Erstellung webtauglicher Animationen wählen und sowohl pixel- als auch vektororientierte Animationen erstellen und im Web veröffentlichen.

Im Bereich Bildbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Bildformate sowohl für den Screen- als auch für den Printbereich anpassen und bearbeiten.

Im Bereich Corporate Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes. Sie können unter Anwendung dieser Grundkenntnisse entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten und erstellen.

Im Bereich Audio kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Psychoakustik und können deren Wirkungsweise bei der Auswahl von geeignetem Audiomaterial zugrunde legen. Sie können Audioaufnahmen in einfachem Umfang planen und durchführen sowie Beschallungstechniken mit einfachen Anforderungen anwenden.

Im Bereich Video kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Komprimierungsverfahren und –methoden.

Systemtechnik:

Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei IT-mäßigen Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit unter Anleitung anwenden.

Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen.

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten unter Anleitung automatisieren. Sie können wesentliche Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten.

Netzwerktechnik:

Im Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Netzwerktechnologien und Netzwerkkomponenten bewerten, Netzwerke entsprechend den Anforderungen aufbauen, konfigurieren, Adresskonzepte anwenden, Kommunikationsmodelle beschreiben und deren Protokolle zuordnen sowie grundlegende Netzwerkdienste konfigurieren.

Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen Switching- und Routingkonfigurationen vornehmen, komplexes Switching und Routing unter Einsatz von dynamischen Protokollen nutzen sowie konkrete Switching- und Routingaufgaben durchführen und optimieren.

Im Bereich Netzwerkdienste können Absolventinnen und Absolventen Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren, wesentliche Netzwerkdienste an Serversystemen installieren und konfigurieren sowie Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.

Im Bereich Netzwerksicherheit können Absolventinnen und Absolventen mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren, grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen und Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren, Sicherheitskonzepte und Security- Policies für Netzwerke erstellen und umsetzen, geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken treffen und entsprechende Verschlüsselungsmethoden auswählen sowie virtuelle LANs konfigurieren.

Im Bereich Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke konzipieren und realisieren, grundlegende Überwachungen in einem Netzwerk durchführen, Netzwerkmanagementkonzepte erstellen und realisieren sowie bezüglich Schwachstellen und Fehler strukturiert analysieren sowie Netzwerküberwachung und Netzwerkreporting durchführen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ und „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
  2. Ziffer 2
    Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  3. Ziffer 3
    Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  4. Ziffer 4
    Bei Anwendung der in Ziffer 2 und Ziffer 3, genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Ziffer 2, unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
  • Strichaufzählung
    die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
  • Strichaufzählung
    weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schüler- und Schülerinnengruppen erhöht werden darf.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die didaktischen Grundsätze:

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Ziffer eins bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht - auch klassenübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.

Bestimmungen zur Einstufung schulautonomer Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung römisch zwei).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung römisch drei).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Fachtheorie“:

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.

Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.

Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.

Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.

Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.

Der Computer stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.

Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.

IT-Sicherheit

Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht geht von einer umfassenden Sicht informationstechnischer Kompetenzen aus. Die Vermittlung der IT-Sicherheit ist ein wichtiges Bildungsziel.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

2. DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Standardsprache als Zugang zu Wissen, Beruf, Kultur und Gesellschaft schriftlich und mündlich korrekt anwenden;
  • Strichaufzählung
    passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Lesen:

Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.

Reflexion:

Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

Lern- und Arbeitstechniken:

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    schriftlichen Texten Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Sprachrichtigkeit:

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    wesentliche berufsbezogene Fremdwörter einsetzen und Fachbegriffe anwenden;
  • Strichaufzählung
    an Diskussionen teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
  • Strichaufzählung
    Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.

Lern- und Arbeitstechniken:

Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    kritisch Stellung zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nehmen;
  • Strichaufzählung
    über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    Texte planen, schreiben und überarbeiten.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  • Strichaufzählung
    über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
  • Strichaufzählung
    Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Texte formal und inhaltlich erschließen sowie sich mit Texten und Medien auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten.

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Präsentation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.

Lesen:

Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.

Schreiben:

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.

5. BEWEGUNG UND SPORT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundelemente des Langlaufs/Alpinen Schilaufs anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände beschreiben und diese in der Praxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Baderegeln beschreiben und sich der Badeordnung entsprechend verhalten;
  • Strichaufzählung
    die Grundtechniken des Brust- und Rückenschwimmens anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Spielregeln des Torballspiels anwenden;
  • Strichaufzählung
    diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    ihre eigenen Körperpositionen bewusst wahrnehmen und ihre Bewegungsfähigkeit steigern;
  • Strichaufzählung
    einen Geräteparcours durchlaufen.

Lehrstoff:

Schilauf:

Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.

Schwimmen:

Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.

Turnen:

Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, entgegenwirken und Koordinationsstörungen, durch geringe Muskelspannung und psychomotorischer Besonderheiten durch gezielte Übungen vorbeugen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Körperhygiene, gerade nach körperlicher Betätigung, beschreiben und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    über verschiedene Geräte balancieren, auf der Sprossenwand klettern sowie auf Seilen hangeln und schwingen;
  • Strichaufzählung
    Laufübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    den Schlagball mit der richtigen Technik werfen.

Lehrstoff:

Turnen:

Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.

Leichtathletik:

Schlagball, Mittelstreckenlauf.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Brust- und Rückenschwimmen einen erhöhten persönlichen Leistungsstand erzielen;
  • Strichaufzählung
    die Grundtechniken des Brust- und Rückenkraulens umsetzen;
  • Strichaufzählung
    den Startsprung, den Rückenkraulstart und die verschiedenen Wenden durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Elemente des Bodenturnens ausführen;
  • Strichaufzählung
    diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    einen Standweitsprung selbstständig ausführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ausdauer-, Kräftigungs-, Dehnungs- und Koordinationsübungen erklären und ausführen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.

Turnen:

Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.

Leichtathletik:

Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.

Bewegungsspiele:

Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Techniken des Langlaufs/Alpinen Schilaufs mit erweiterten persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten anwenden;
  • Strichaufzählung
    das Verhalten im winterlichen Gelände in Extremsituationen nachvollziehen und entsprechend handeln;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Techniken des Brust- und Rückenkraulens inklusive Start und Wende durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten vorzeigen;
  • Strichaufzählung
    sich mit Pedalos und Rollbrettern fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    Kurz- und Mittelstrecken mit Wettbewerbscharakter ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Weitsprungtechnik mit Anlauf in Grobform ausführen;
  • Strichaufzählung
    in Bewegungsspielen Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis zeigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Tanzschritte im Rhythmus der Musik durchführen.

Lehrstoff:

Schilauf:

Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.

Bewegungsspiele:

Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Brust- und Rückenschwimmen und Kraulen durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Techniken der Selbst- und Fremdrettung praktisch demonstrieren;
  • Strichaufzählung
    Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Wettkampfbedingungen und Wettkampfregeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen durchführen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Tänze, Tanzschritte und Bewegungsabfolgen durchführen.
  • Strichaufzählung
    an Mannschaftsbewerben, Gruppentänzen und Schulveranstaltungen teilnehmen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.

Bewegungsspiele:

Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen mit entsprechender Technik, Schnelligkeit und Ausdauer durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen regelgerecht spielen;
  • Strichaufzählung
    die Rolle des Sports in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben;
  • Strichaufzählung
    „Life Time-Sportarten“ und Möglichkeiten sportlicher Betätigung über die Schulzeit hinaus nennen;
  • Strichaufzählung
    Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken sowie den Weitsprung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeine Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, wobei der individuelle Leistungszuwachs Beachtung findet, verbessern;
  • Strichaufzählung
    einfache Choreografien vorführen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.

Leichtathletik:

Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.

Bewegungsspiele:

Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.

8. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    die geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme erklären;
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Teile der Punktschriftschreibmaschine benennen und kennen deren Funktion;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einstellungen für das Layout an der Blindenschriftschreibmaschine vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die Symbole der Basis- und Vollschrift schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Interpunktions- und Sonderzeichen schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Symbole der Zahlen, der Zahl-Wort-Verbindungen, der Striche, der Hervorhebungen und der Akzentbuchstaben schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Symbole der Daten sowie die Angabe der Uhrzeit schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    einfache mathematische Symbole schreiben, anwenden und lesen;
  • Strichaufzählung
    Texte in Vollschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Vollschrifttexte lesen.

Lehrstoff:

Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Unterschiede einzelner Zeichen zwischen der 6-Punkt- und 8-Punkt-Schrift erkennen;
  • Strichaufzählung
    die 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift lesen;
  • Strichaufzählung
    die gekürzten Lautgruppen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der Lautgruppenkürzungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Vor- und Nachsilben schreiben und lesen (haptisch erfassen);
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der Vor- und Nachsilben anwenden.

Lehrstoff:

Eurobraille:

Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der einformigen Wort- und Wortstammkürzungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Kommakürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Kommakürzungen mit dem Umlautungspunkt schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete Texte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    eine angemessene Schreibgeläufigkeit (Geschwindigkeit) mit der Blindenschriftschreibmaschine erzielen;
  • Strichaufzählung
    auf der Braillezeile digitale Inhalte mit angemessenem Lesetempo lesen.

Lehrstoff:

Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Hilfszeichen und besondere Schreibweisen schreiben und haptisch erkennen;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete Lesetexte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften darstellen bzw. schreiben und haptisch erfassen.

Lehrstoff:

Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben als auch haptisch erfassen;
  • Strichaufzählung
    nicht vorbereitete Texte ausdrucksvoll und sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    selbstgefertigte und vorgegebene Punktschriftstücke mittels PC digitalisieren;
  • Strichaufzählung
    Notizen auf Punktschrifttafeln schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt (8 Punkte Braille, Mathematik) – schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme (nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

9. ORIENTIERUNG UND MOBILITÄT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände und in der näheren Umgebung der Schule zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    den Schulweg selbstständig bewältigen;
  • Strichaufzählung
    den weißen Langstock als Orientierungshilfe, Schutzhilfe und Verkehrsschutzzeichen nutzen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.

Begriffsbildung:

Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.

Grundelemente:

Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:

Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wahrgenommenen Sinneseindrücke logisch verarbeiten und in das Orientierungsdenken einfließen lassen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an nicht zu komplexen Kreuzungen selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Techniken der Sehenden Begleitung sowohl in der Rolle des zu Führenden als auch des Begleiters anwenden.

Lehrstoff:

Sinnesschulung:

Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision).

Langstocktechniken:

Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.

Ruhiges Wohngebiet:

Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).

Straßenüberquerungen:

Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Zurücklegung des Schulweges.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    tastbare Pläne lesen und in der Praxis verwerten;
  • Strichaufzählung
    sich nach Himmelsrichtungen orientieren und einen Kompass nutzen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen Regeln, Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Straßenverkehrsteilnahme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Sinnesreize aufnehmen, interpretieren und in der Orientierung und Mobilität für sich nutzen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an Fußgänger- und Bedarfsampeln sowie an Kreuzungen mit zweiphasiger Regelung selbstständig durchführen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.

Begriffsbildung:

Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).

Grundelemente:

Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.

Sinnesschulung:

Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.

Langstocktechniken:

Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.

Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel:

Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im Wohngebiet/Geschäftsviertel mit erhöhtem Passanten- und Verkehrsaufkommen zielgerichtet, sicher und selbstständig fortzubewegen;
  • Strichaufzählung
    mit unbekannten Menschen Kontakt aufnehmen und gezielt nach Hilfe fragen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an Kreuzungen mit mehrphasiger Regelung und am Kreisverkehr mit Zebrastreifen selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Weg zu einem Geschäft selbstständig zurücklegen und Einkäufe tätigen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.

Langstocktechniken:

Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.

Soziale Interaktion:

Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).

Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:

Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im innerstädtischen Bereich und am Hauptbahnhof zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wege durch Transferleistung der bisher erlernten Techniken und Verhaltensweisen sowie der gezielten Inanspruchnahme von Hilfe alleine bewältigen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.

Langstocktechniken:

Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Fußgängerstrom zur Orientierung nutzen;
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wege nach Planstudium oder verbaler Beschreibung selbstständig bewältigen;
  • Strichaufzählung
    im Falle des Verirrens wieder zu einem bekannten Punkt gelangen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).

10. EINFÜHRUNG IN DEN GEBRAUCH VON HILFSMITTELN FÜR MENSCHEN MIT SEHBEHINDERUNG

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Sehbehinderung erläutern darüber Auskunft erteilen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    über ihre individuellen Bedürfnisse Auskunft geben;
  • Strichaufzählung
    ihren persönlichen Maßnahmenkatalog zur Rehabilitation erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit regelmäßiger Augenarztbesuche argumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit des intensiven Kontakts zu Beratungsstellen, diversen Optikern und Vertriebsfirmen für eine adäquate Hilfsmittelversorgung argumentieren.

Lehrstoff:

Sehen und andere Sinne:

Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.

Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.

Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    spezielle Hilfsmittel zur Kommunikation und zur Orientierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    durch Erprobung eine auf ihre Sehschädigung abgestimmte Auswahl der Hilfsmittel vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die ausgewählten Hilfsmittel entsprechend handhaben und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Zeichen der 8-Punkt-Brailleschrift (Eurobraille) in Punktzuordnungen verbal wiedergeben und auf der Braillezeile lesen;
  • Strichaufzählung
    Tastenkombinationen (Shortcuts) verwenden und können sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Verwendung der Routingtasten auf der Braillezeile als Ersatz für die Benutzung der Maus nutzen.

Lehrstoff:

Hilfsmittel:

Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.

IT-Grundschulung (assistierende Technologien):

Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

11. HARD- UND SOFTWARE FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE ANWENDER

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    wissen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzadaptierung für blinde oder sehbehinderte Menschen Bescheid;
  • Strichaufzählung
    sind über Bezugsquellen und Finanzierungsmöglichkeiten der jeweiligen Hilfsmittel informiert;
  • Strichaufzählung
    können blinden- und sehbehindertenspezifische Hardware an betriebsübliche Computer anschließen.

Lehrstoff:

Hardware (Aufbau, Anschluss, Inbetriebnahme und Bedienung externer Geräte).

Braille-Aus- und Eingabegeräte (Braille-Displays, Braille-Drucker, Braille-Tastatur, Laptop mit transportablem Braille-Display, Notizgeräte).

Bildschirmlesegeräte mit PC-Anschlussmöglichkeit und Bildteilung am Monitor sowie schwenkbarer Kamera zum Erkennen entfernter Objekte, Scanner zum Umwandeln von herkömmlichem Druck in Braille oder Sprache.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    blindenspezifische Software anwenden und installieren;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Blindenvoll- und Blindenkurzschriftübersetzungsprogramme erklären;
  • Strichaufzählung
    Betriebssysteme an die Bedürfnisse des Users mit einer Sehbehinderung oder Blindheit anpassen und konfigurieren.

Lehrstoff:

ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile).

Vergrößerungsprogramme, Sprachein- und –ausgabe, Blindenvoll- und Blindenkurzschriftübersetzungsprogramme, OCR-Programme.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die für die spezifische Hardware notwendige Software installieren und bedienen;
  • Strichaufzählung
    Schriftgut digitalisieren, wahlweise in Basis-, Blindenvoll- oder Blindenkurzschrift übersetzen und am Braille-Drucker ausdrucken;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitshinweise und Service der blindenspezifischen Hilfsmittel erläutern.

Lehrstoff:

Anpassung und Konfiguration von Betriebssystemen und Anwendungen an die Bedürfnisse des sehbehinderten und blinden Users (braillezeilen-, sprachausgabe-, darstellungsspezifisch Farbgebung, Auflösung, Cursor-Arten und -Darstellung, Tastaturmaus, Bildschirmlupe, Einsatz mehrerer Bildschirme), Service, Sicherheitshinweise, Wartung und Pflege.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine auf die individuelle Sehbeeinträchtigung abgestimmte Auswahl an Hilfsmitteln treffen;
  • Strichaufzählung
    Zeichen aus blindenspezifische Schriftsystemen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile der spezifischen Hard- und Software im Hinblick auf deren Einsatzbereich beurteilen.

Lehrstoff:

Hilfsmittel (allgemeine Hilfsmittel, optische Hilfsmittel), Schriftsysteme (8 Punkte Braille, Mathematik, Physik und Chemie), Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. BETRIEBSTECHNIK UND PROJEKTE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Firma unterscheiden und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Strukturen eines Wirtschaftsbetriebes verstehen und die Bedeutung der einzelnen betrieblichen Teilbereiche erklären;
  • Strichaufzählung
    die betriebswirtschaftlichen Grundbegriffe erläutern.

Bereich Kaufvertrag

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Kaufvertrag, Mietvertrag und Leasingvertrag unterscheiden und erklären;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Kaufvertrag mit Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    den im Rahmen eines Kaufvertrages erforderlichen Schriftverkehr erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Unternehmen, Betrieb, Firma, Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes, betriebswirtschaftliche Grundbegriffe.

Bereich Kaufvertrag:

Kaufen, Mieten, Leasing, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schriftverkehr.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Projektmanagements erklären;
  • Strichaufzählung
    die Rollen in einem Projektteam erläutern;
  • Strichaufzählung
    für ein konkretes Projekt selbstständig Ziele „smart“ definieren.

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe des Zahlungsverkehrs erläutern;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs darstellen;
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile von aktuellen Eigen- und Fremdfinanzierungsformen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Zielformulierung, Terminplanung, Projektphasen, Meilensteine, Projektteam, Rollen.

Bereich Grundlagen der Betriebswirtschaft:

Bargeld, Buchgeld, Valuten, Devisen, Wechselkurse, elektronische Zahlungsmittel, Eigen- und Fremdfinanzierung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    verschiedene Kalkulationsverfahren erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Preisfindungsstrategien erklären und anwenden.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kreativitätstechniken erklären und adäquat zu gestellten Aufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    auf systematische Weise wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Kalkulationsverfahren, Preisfindung.

Bereich Projektmanagement:

Kreativitätstechniken, Konflikterkennung und -bewältigung, Projektrisiken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern;
  • Strichaufzählung
    Ressourcenmanagement im Rahmen eines Projektes anwenden.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf eines Projektes angemessen dokumentieren, präsentieren und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Ressourcenmanagement, Personal- und Materialbedarfsplanung.

Bereich Projektmanagement:

Realisierung informationstechnischer Projekte, Projektmanagement-Handbuch, Präsentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    ein Projekt hinsichtlich Ressourcen und Projektfortschritt beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Projektcontrollings anwenden.

Bereich Unternehmensgründung

  • Strichaufzählung
    Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen;
  • Strichaufzählung
    einen Businessplan für ein KMU erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektressourcen, Projektcontrolling.

Bereich Unternehmensgründung:

Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.

3. INFORMATIONSSYSTEME UND IT-SICHERHEIT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Begriffe der Informatik erklären und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    grundlegend mit dem Internet und den sozialen Medien;
  • Strichaufzählung
    einfache Dokumente mit Anwendungssoftware erstellen, bearbeiten und lokale Dateisysteme sowie Netzwerkspeicher zur Ablage nutzen.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen;
  • Strichaufzählung
    das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Internet, soziale Medien, Anwendungssoftware, normgerechte Dokumentenerstellung.

Bereich IT-Sicherheit:

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Schutz personenbezogener Daten, Grundbegriffe der Datensicherheit.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    weiterführende Begriffe der Informatik erklären und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit dem Internet und den sozialen Medien umgehen sowie mögliche Risiken abschätzen;
  • Strichaufzählung
    Dokumente mit Anwendungssoftware kollaborativ erstellen und bearbeiten.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    einfache Bedrohungen und Angriffsvektoren erkennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Schutzmechanismen nennen und exemplarisch anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien, normgerechte Dokumentenerstellung, Präsentationen, Tabellenkalkulationen, Datenimport und -export.

Bereich IT-Sicherheit:

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Problemstellungen mit Anwendungssoftware lösen;
  • Strichaufzählung
    einfache Automatisierung in Anwendungssoftware einsetzen.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    Quellen für Datenspuren benennen und einschränken;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Zugriffsschutzmechanismen erklären und exemplarisch einrichten.

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    einfache Datenbanken mit einer marktüblichen Datenbanksoftware erstellen;
  • Strichaufzählung
    Formulare, einfache Abfragen und Berichte erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache strukturierte Datenbankabfragen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Konzept der Primär- und Fremdschlüssel verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Dokumentenautomation, Anwendungssoftware.

Bereich IT-Sicherheit:

Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, Datenspuren, sichere Datenträger.

Bereich Datenbanksysteme:

Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte, strukturierte Abfragesprache, Primärschlüssel, Fremdschlüssel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    Rechtemanagement von Anwendungen beschreiben und exemplarisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge zur Verschlüsselung konfigurieren und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Schadsoftwareschutz konfigurieren und überwachen;
  • Strichaufzählung
    digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Tabellen in Beziehungen stellen und tabellenübergreifende Abfragen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Funktionen in Datenbanken anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache strukturierte Definitions- und Manipulationsabfragen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich IT-Sicherheit:

Anwendungssicherheit, Werkzeuge zur Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.

Bereich Datenbanksysteme:

Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Beziehungen, Funktionen, Datendefinitions- und Manipulationsabfragen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Architektur eines Datenbanksystems erläutern;
  • Strichaufzählung
    konzeptionelle Datenmodelle erstellen;
  • Strichaufzählung
    verschiedenste Notationen von Beziehungen und Kardinalitätstypen interpretieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe strukturierte Datenbankabfragen erstellen;
  • Strichaufzählung
    komplexe strukturierte Definitions- und Manipulationsabfragen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Drei-Schichten-Modell, ER-Modellierung, strukturierte Abfragesprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Datenstrukturen in Normalformen überführen;
  • Strichaufzählung
    konzeptionelles Datenmodell in physisches Datenmodell überführen;
  • Strichaufzählung
    vertiefte Abfragenkonstrukte erstellen und ausführen;
  • Strichaufzählung
    praktische Anwendung von Datenbanksystemen konfigurieren und parametrisieren.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Referentielle Integrität, Normalisierung, physisches Datenmodell, strukturierte Abfragesprache, Content Management Systeme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    vertiefte Anwendung von Datenbanksystemen konfigurieren und parametrisieren;
  • Strichaufzählung
    Backup und Restore von Datenbanksystemen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Anwendung von Datenbanksystemen, Backup, Content Management Systeme.

4. MEDIENTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

  • Strichaufzählung
    einfache Webseiten nach rein semantischen Grundlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    bei einfachen Webseiten klar zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden sowie diese auch erstellen.

Bereich Grafik- und Animationsformate

  • Strichaufzählung
    verschiedene Grafik- und Bildformate unterscheiden und anforderungsgemäß verwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Bildbearbeitungen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate:

Bild- und Grafikformate, einfache Bildbearbeitung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    erweiterte Webseiten nach rein semantischen Grundlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    bei erweiterten Webseiten klar zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden sowie diese auch erstellen.

Bereich Grafik- und Animationsformate, Bildbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Pixel- und vektorbasierende Grafiken erstellen und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Bild- und Grafikdateien bearbeiten und Komprimierungsmethoden einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate, Bildbearbeitung:

Bild-, Grafik-, Animation-, und Videoformate.

Codecs, Komprimierungsmethoden, Farbmodelle.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen clientseitigen und serverseitigen Skriptsprachen erklären;
  • Strichaufzählung
    bei erweiterten Webseiten einfache Aktionen in einer clientseitigen Skriptsprache umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Clientseitige und serverseitige Skriptsprachen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung Im Internet

  • Strichaufzählung
    bei erweiterten Webseiten einfache Aktionen in einer serverseitigen Skriptsprache umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer serverseitigen Skriptsprache Daten aus einer Datenbank in einer erweiterten Webseite ausgeben.

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Audio

  • Strichaufzählung
    einfache Audioaufnahmen durchführen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung und Konvertierung von digitalen Audiodateien auswählen und anwenden.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer serverseitigen Skriptsprache Daten in einer Datenbank in einer erweiterten Webseite hinzufügen, löschen und verändern.

Lehrstoff:

Bereich Audio:

Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audiodateien.

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Audio und Video

  • Strichaufzählung
    einfache Audioaufnahmen durchführen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung und Konvertierung von digitalen Audiodateien auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Beschallungsanlagen aufbauen und bedienen;
  • Strichaufzählung
    Geräte den Anforderungen entsprechend auswählen;
  • Strichaufzählung
    einfache Videofilme erstellen und bearbeiten.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von CMS-Tools dynamische Webseiten erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Audio:

Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audio- und Videodateien.

Bereich Video:

Dateiformate und Codecs, Speichermedien, Videobearbeitung.

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

CMS-Tools.

5.a SYSTEMTECHNIK – COMPUTERPRAKTIKUM

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

  • Strichaufzählung
    einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen sowie Spannung-, Strom- und Widerstandsmessungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    blanke und isolierte Leitungen zurichten, verlegen, Verbindungen und Anschlüsse herstellen;
  • Strichaufzählung
    sicher mit Maschinen, Werkzeugen und Geräten umgehen und sich der Gefahren beim Umgang bewusst sein.

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

  • Strichaufzählung
    die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen sowie die Aufgaben und Einstellungen deren Firmware erklären;
  • Strichaufzählung
    einen Computer assemblieren und ein Computersystem aufrüsten.

Lehrstoff

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:

Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Weichlöttechnik.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

  • Strichaufzählung
    die Funktion einfacher elektronischer Schaltungen anhand von Messergebnissen bewerten;
  • Strichaufzählung
    Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen.

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

  • Strichaufzählung
    technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Computern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:

Aufbau von Grundschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Grundgrößen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“:

Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Grundlegende Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    IT-relevante Installationen planen.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    ein Clientbetriebssystem installieren und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:

Elektronische Messtechnik, aktive und passive Bauelemente, IT-relevante Verkabelungen.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Einführende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    Messdaten von Subsystemen erfassen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen zur Dimensionierung von Serverschränken.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    in einem Clientbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:

Digitaltechnik, Mikrocontroller, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen.

Bereich Betriebssysteme:

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    ein Serverbetriebssystem installieren und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    PC-Anwendungsprobleme beheben und deren Ursachen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Client Systeme verwalten und warten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Einführende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen, Behebung von Hardware-, Software- und Leistungsproblemen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

  • Strichaufzählung
    in einem Serverbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen;
  • Strichaufzählung
    Probleme beheben und deren Ursachen beschreiben.

Lehrstoff:

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen.

5.b SYSTEMTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze sowie die elektrischen Größen und Einheiten erklären;
  • Strichaufzählung
    Schaltungen mit Gleichspannungsquellen analysieren.

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

  • Strichaufzählung
    die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme beschreiben und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die zur Assemblierung eines EDV-Systems samt Peripheriegeräten notwenigen Bestandteile erklären;
  • Strichaufzählung
    Dateien und Ordner verwenden sowie Dateien gezielt mit Attributen suchen;
  • Strichaufzählung
    das Grundprinzip eines Computers erklären und die wesentlichen Bestandteile eines Computers erklären und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen;

Bereich Grundlagen der Informatik:

Kodierung und Zahlensysteme, Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

  • Strichaufzählung
    Schaltungen mit Gleichspannungsquellen berechnen.

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

  • Strichaufzählung
    die zur Assemblierung eines EDV-Systems samt Peripheriegeräten notwenigen Bestandteile analysieren;
  • Strichaufzählung
    das Grundprinzip eines Computers erklären und die wesentlichen Bestandteile eines Computers beurteilen;
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von Hard- und Software beschreiben sowie die notwendigen Maßnahmen zur Datenspeicherung und zur Ordnung und Ablage von Dateien und Dateisystemen vornehmen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen;

Bereich Grundlagen der Informatik:

Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung, Hard- und Software.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    die Energiesituation in Österreich und weltweit einschätzen sowie die Herstellung elektrischer Energie, Energieeffizienz und Umwelteinflüsse erklären;
  • Strichaufzählung
    passive Bauelemente charakterisieren und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften der Wechselstromtechnik beschreiben.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Konzepte aktueller Betriebssysteme verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Einstellungen in aktuellen Betriebssystemen erklären und vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die Installationsanforderungen an aktuellen Betriebssystemen nennen und diese installieren;
  • Strichaufzählung
    Dateisysteme verstehen, erstellen und verwenden sowie Suchmechanismen in aktuellen Betriebssystemen verwenden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Benutzerverwaltung in aktuellen Betriebssystemen erklären.

Bereich Grundlagen der Informatik

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Booleschen Algebra erklären;
  • Strichaufzählung
    aussagenlogische Verknüpfungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften von Wahrheitsfunktionen erklären;
  • Strichaufzählung
    algorithmische Lösungsansätze für einfache Problemstellungen erklären und implementieren.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Energiesituation, Energieeffizienz, Umwelteinflüsse, passive Bauelemente, Wechselstromtechnik.

Bereich Betriebssysteme:

Grundlegende Konzepte aktueller Betriebssysteme, Installation von Betriebssystemen, Dateisysteme, Suchmechanismen, Benutzerverwaltung.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Boolesche Algebra, Aussagenlogik, Wahrheitsfunktionen, einfache Algorithmen, Einführung in eine Programmiersprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    das magnetische Feld sowie einen Elektromototor und Generator beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Funktionen und Anwendungen der Halbleitertechnik erklären.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    weiterführende Konzepte aktueller Betriebssysteme verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    weiterführende Einstellungen in aktuellen Betriebssystemen erklären und vornehmen;
  • Strichaufzählung
    Benutzer und Gruppen in aktuellen Betriebssystemen verwalten;
  • Strichaufzählung
    Berechtigungen auf Datei- und Verzeichnisebene erklären und auf unterschiedliche Erfordernisse anpassen;
  • Strichaufzählung
    eine Sicherungsstrategie für gegebene Anforderungen auswählen und durchführen.

Bereich Grundlagen der Informatik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Schaltungen analysieren und synthetisieren;
  • Strichaufzählung
    kombinatorische und sequentielle Bausteine beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften der Gatterdarstellung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Problemstellungen mit Hilfe von Algorithmen lösen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Das magnetische Feld, Elektromotor und Generator, Halbleiterbauelemente, Halbleitertechnik.

Bereich Betriebssysteme:

Weiterführende Konzepte und Einstellungen moderner Betriebssysteme, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Dateiberechtigungen, Backupstrategien.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen, kombinatorische und sequentielle Bausteine, Gatterdarstellung, algorithmische Lösungsansätze.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    Transistorschaltungen und Operationsverstärker beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Messfehlern erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften von Mikrocontrollern erklären.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    die Netzwerkeinstellungen in Betriebssystemen kennen und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
                 aktuelle Betriebssysteme administrieren, warten und Fehler beheben;
  • Strichaufzählung
                 grundlegende Abläufe bei Wartungsarbeiten in aktuellen Betriebssystemen automatisieren;
  • Strichaufzählung
                 grundlegende Server-Dienste erklären und einrichten;
  • Strichaufzählung
               grundlegende Konzepte von Virtualisierungstechniken erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Transistorschaltungen, Operationsverstärker, Messfehler, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme:

Netzwerkeinstellungen, Wartung von Betriebssystemen, Automatisierung von Abläufen, Virtualisierung, Server-Dienste.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    das Betriebsverhalten von Analog-Digital- sowie Digital-Analog-Wandlern erklären und geeignete Typen auswählen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Messung nichtelektrischer Größen erklären;
  • Strichaufzählung
    Mikrocontroller zur Steuerung elektronischer Schaltungen anwenden.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    weiterführende Server-Dienste erklären und einrichten, konfigurieren sowie warten;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Konzepte von Virtualisierungstechniken erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Cloud-Dienste erklären und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sicherheitskonzepte von Betriebssystemen erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme:

Konfiguration und Wartung von Server-Diensten, Virtualisierung, Cloud-Dienste, Sicherheitskonzepte.

6.a NETZWERKTECHNIK – COMPUTERPRAKTIKUM

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    einschlägige Normen für die Verlegung von Netzwerkverkabelungen angeben und Normen zur Zertifizierung von Kabeln beschreiben;
  • Strichaufzählung
    eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:

Übungen im Bereich der Netzwerk- und Leitungstechnik, normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten und einfache Messungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Netzwerkkomponenten anschließen und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkpläne erstellen, realisieren und aktualisieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:

Netzwerkverkabelung, einfache Gerätekonfiguration in verschiedenen Netzen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

  • Strichaufzählung
    Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    in Netzwerken Fehler beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:

Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Fehlersuche und Fehlerbehebung in Netzwerken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

  • Strichaufzählung
    Zertifizierungsmessungen auf Verkabelungssystemen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung mit unterschiedlichen Medien ausführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:

Netzwerkplanung, Messen, Analysieren und Fehlerbehebung in Netzwerken.

6.b NETZWERKTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Netzwerktechnologien erklären;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Übertragungsmedien und Komponenten in einem Netzwerk identifizieren und benennen;
  • Strichaufzählung
    die Vernetzung mehrerer Computer kabelgebunden herstellen und die Verbindung überprüfen;
  • Strichaufzählung
    die Adressierung der Komponenten in einem einfachen Netzwerk erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Netzwerktechnologien, Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    die Vernetzung mehrerer Computer kabellos herstellen und die Verbindung überprüfen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Adresstypen erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

kabellose Übertragung, Netzwerkkomponenten, physikalische und logische Adressen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    marktübliche Übertragungsmedien erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen physikalischer und logischer Adresse erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Netzwerke konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Adresskonzepte erkennen;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsmodelle beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Übertragungsmedien, einfache Adressierungskonzepte, Kommunikationsmodelle und Netzwerkkonfiguration.

Bereich Switching und Routing:

grundlegende Switch- und Routerkonfiguration.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    erweiterte Netzwerke konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    Adresskonzepte anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kommunikationsprotokolle erklären und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Netzwerkdienste erklären und konfigurieren.

Bereich Switching und Routing

  • Strichaufzählung
    Switching und Routing erklären;
  • Strichaufzählung
    Switching- und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Adressierungskonzepte, Netzwerkkonfiguration, grundlegende Kommunikationsprotokolle und Netzwerkdienste.

Bereich Switching und Routing:

erweiterte Switch- und Routerkonfiguration.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

  • Strichaufzählung
    Serversysteme entsprechend den Anforderungen installieren;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Dienste in einem Serversystem konfigurieren.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren und erklären;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitskonzepte für Netzwerke erstellen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken erklären.

Bereich Netzwerkmanagement

  • Strichaufzählung
    komplexe Unternehmensnetzwerke konzipieren;
  • Strichaufzählung
    Komponenten eines Netzwerkes überwachen;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Netzwerkdienste in einem Serversystem konfigurieren.

Bereich Switching und Routing

  • Strichaufzählung
    Switching und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkdienste:

Installation und Konfiguration von aktuellen Serversystemen, Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Bereich Netzwerksicherheit:

Gefahrenszenarien, Sicherheitsrichtlinien, Firewallkonzepte, Sicherheitsstrategien, Security-Policies.

Bereich Netzwerkmanagement:

Planung und Konzeption von Netzwerken, Netzwerkmonitoring, Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Bereich Switching und Routing:

Switching- und Routingprotokolle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

  • Strichaufzählung
    erweiterte Netzwerkdienste konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Verschlüsselungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitskonzepte für Netzwerke umsetzen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken umsetzen.

Bereich Netzwerkmanagement

  • Strichaufzählung
    Unternehmensnetzwerke realisieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkdienste in einem Serversystem konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Fehleranalyse planen und durchführen.

Bereich Switching und Routing

  • Strichaufzählung
    erweiterte Switch- und Routerkonfigurationen;
  • Strichaufzählung
                 Switching- und Routingprotokolle konfigurieren.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkdienste:

Konfiguration von erweiterten Netzwerkdiensten.

Bereich Netzwerksicherheit:

Switch- und Router-Security, Verschlüsselung, Sicherheitskonzepte, Firewalls, Virtual Private Networks.

Bereich Netzwerkmanagement:

Netzwerkmanagementtools, Troubleshooting.

Bereich Switching und Routing:

Switchingprotokolle; Routingprotokolle.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

  • Strichaufzählung
    Netzwerke auf Schwachstellen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerküberwachung und –reporting.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    Verschlüsselungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Sicherheitsmechanismen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkmanagement:

Schwachstellenanalyse, Überwachung und Reporting.

Bereich Netzwerksicherheit:

Verschlüsselungsmethoden, digitale Signatur, Zertifikate.

7. BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

E. Freigegenstände 1. ACTIVE ENGLISH

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und persönliche Erlebnisse berichten;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    experimentieren mit Musik, Tanz und Rhythmik mit der Sprache;
  • Strichaufzählung
    Lieder und einfache Dialoge vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Freundeskreis (zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit (Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
  • Strichaufzählung
    einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    kleine Rollenspiele vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit Musik, Tanz und Rhythmik, Sprache und Intonation experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
  • Strichaufzählung
    einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Rollenspiele vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Gesundheit geht;
  • Strichaufzählung
    sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern, nach dem Weg fragen und Auskunft geben sowie über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    kurze Theaterstücke vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).

2. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit und den Wert der Blindenschrift beschreiben, um nicht in eine Art „Blindenanalphabetismus“ zu verfallen, wenn man nur auf verbale Kommunikation angewiesen ist;
  • Strichaufzählung
    blindenspezifische Schriftsysteme anwenden und dadurch Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringern;
  • Strichaufzählung
    Punkt-Symbole und -Zeichen als geometrische Form in ihrer Gesamtheit erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Punkten in einem dargestellten Zeichen die jeweiligen Platznummern zuordnen.

Lehrstoff:

Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung aller 64 Punktkombinationsmöglichkeiten des Literaturbrailles (6-Punkt-Brailles) beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Basisschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    Vollschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    einseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen.

Lehrstoff:

Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Blindenvollschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen (Rückübersetzung);
  • Strichaufzählung
    Blindenvollschrifttexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    Braillevorgaben mit erhöhter Geschwindigkeit lesen;
  • Strichaufzählung
    Brailletexte mit erhöhter Geschwindigkeit schreiben;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Zeichen des Eurobrailles anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte auf der Braillezeile lesen und korrigieren;
  • Strichaufzählung
    die Zeichen und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift anwenden;
  • Strichaufzählung
    Texte in Teilkurzschrift schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Punkschriftvorlagen sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    beidseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen;
  • Strichaufzählung
    die Punktausgaben der Braillezeile lesen;
  • Strichaufzählung
    eigene Aufzeichnungen in Braille mit der Blindenschreibmaschine verfassen;
  • Strichaufzählung
    Handzettel für Reden, Referate und Vorträge in Braille anfertigen.

Lehrstoff:

Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Symbole und Anwendungsregeln der Blindenkurzschrift beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kurzschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete und nicht vorbereitete Texte und mit entsprechender Betonung laut vorlesen;
  • Strichaufzählung
    Blindenkurzschrifttexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    Blindenkurzschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen.

Lehrstoff:

Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme"), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der wichtigsten der 256 Punktkombinationsmöglichkeiten des Eurobrailles (8-Punkt-Brailles);
  • Strichaufzählung
    Eurobrailletexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    die Technik des Schnelllesens durch die Verwendung beider Hände bzw. Zeigefinger anwenden;
  • Strichaufzählung
    beim Schnelllesen eine dem internationalen Standard entsprechende Geschwindigkeit erreichen.

Lehrstoff:

Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.

3. PROJEKTMANAGEMENT

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Methoden des Projektmanagements und der Teamarbeit anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Instrumente des Projektmanagements einsetzen;
  • Strichaufzählung
    unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.

Lehrstoff:

Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Projektberichte und Präsentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Konfliktlösung ausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.

Lehrstoff:

Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).

4. LEBENSPRAKTISCHE FERTIGKEITEN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wertschätzend mit Gütern umgehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse rationell herstellen;
  • Strichaufzählung
    angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur erlernen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Reinigungsmittel beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sachgemäße Wäschepflege durchführen.

Lehrstoff:

Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.

5. MITARBEITERFÜHRUNG UND –AUSBILDUNG

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. SPIELMUSIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Klassen und Kompetenzmodule:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Musikstile beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Instrumente und ihren spezifischen Einsatz beschreiben;
  • Strichaufzählung
    im Metrum (ostinate) Rhythmen spielen;
  • Strichaufzählung
    aufeinander hören;
  • Strichaufzählung
    auf Impuls hin reagieren;
  • Strichaufzählung
    Gliederungen/Teile in Musikstücken erkennen;
  • Strichaufzählung
    ihr individuelles schöpferisches Potential entfalten und kreativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
  • Strichaufzählung
    auf musikalischer Ebene kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Instrumentalisten in verschiedenen Musikstilen im Ensemble spielen und stiltypisch begleiten;
  • Strichaufzählung
    bei Aufführungen in der Spielmusikgruppe mitwirken;
  • Strichaufzählung
    sich verantwortungsbewusst und selbstbeherrscht in eine Gruppe integrieren.

Lehrstoff:

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

09.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40237853