Rechtstracker.at

Anl. 1/27

Fassungen
ab 01.09.2021 — BGBl. II Nr. 250/2021
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/27 heute01.09.2021 § → § BGBl. II Nr. 250/2021
Anl. 1/2701.09.201931.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 235/2019
Anl. 1/2701.09.201631.08.2019 BGBl. II Nr. 240/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 27

Inkrafttretensdatum

01.09.2021BGBl. II Nr. 250/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4

Text

Anlage 1.27 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR VERGOLDEN UND SCHRIFTDESIGN mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5 – jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Entwurf und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

12

12

14

14

15

15

5

87

römisch vier

2.b

Entwurf und Gestaltung2 3

5 (2)

5 (2)

4 (2)

4 (2)

5 (2)

5 (2)

3, (2)

31

römisch zwei bzw. römisch eins

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch eins)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

1

7

(römisch drei)

5.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

36

36

36

36

35

253

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung , und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.“

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR VERGOLDEN UND SCHRIFTDESIGN mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4 – jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Entwurf und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

12

12

14

14

16

16

5

18

107

römisch vier

2.b

Entwurf und Gestaltung2 3

5 (2)

5 (2)

5 (3)

5 (3)

6 (3)

6 (3)

4 (2)

6 (3)

42

römisch zwei bzw. römisch eins

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(römisch eins)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

2

2

10

(römisch drei)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

–

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

37

37

37

38

38

38

34

296

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung , und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2013, und Nr. 361 aus 2013, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 181 aus 2012, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2013, idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Vergolden und Schriftdesign ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, die im Rahmen der gebundenen Gewerbe gemäß Gewerbeordnung taxativ aufgelistet sind, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Lack- und einschlägigen Baustoffindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Vergolden und Schriftdesign können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Malerei und Beschichtungstechnik ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Malerei, Beschichtungstechnik, Vergoldung und dem Schriftdesign einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Entwurf und Gestaltung:

Im Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor können sich die Absolventinnen und Absolventen eine Basis aneignen und diese in der Entwurfs- und Gestaltungstätigkeit anwenden. Sie sind in der Lage, grafische Entwurfsmodelle in verschiedenen Materialien anzufertigen und umzusetzen sowie komplexe Entwürfe grafisch und digital weiterzuverarbeiten. Sie können geeignete Präsentationsmedien anwenden und weiterentwickeln. Sie beherrschen spezielle Kenntnisse, Methoden und zeitgemäße Technologien in der praktischen Handhabung von Materialien, Maschinen und Werkzeugen zu handwerklichen Gestaltungsprozessen. Sie können Arbeitsprozesse und den Laborbetrieb nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien beurteilen und in exakter Fachsprache dokumentieren. Im Bereich Medienlabor wenden sie Apparate und Werkzeuge sowie Software an. Sie beherrschen die Grundlagen der Ausstellungsgestaltung, deren Konzeption und Kalkulation. Sie beherrschen die Grundlagen der Fotografie und Videotechnik. Im Bereich Freihandzeichnen können sie Objekte zeichnerisch erfassen, deren Proportionen und Räumlichkeiten richtig darstellen, alle Formen der zeichnerischen Perspektive anwenden und künstlerische Zeichnungen in unterschiedlichen Techniken anfertigen.

Im Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen die Bereiche in der Planung und Ausführung von Malerei, Beschichtungstechnik, Vergoldung und dem Schriftdesign benennen und dokumentieren, Grundbegriffe erfassen und den einzelnen praktischen Arbeitsschritten zuordnen. Sie können die gebräuchlichsten Materialien, Beschichtungsstoffe, Beschichtungsträger und Beschichtungssysteme und ihre Eigenschaften erfassen und erläutern. Sie sind in der Lage, einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien anzugeben und anzuwenden. Sie können Beschichtungsmaterialien für die Verwendung gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen. Sie können Untergrundprüfungen vornehmen und Mängel an Untergrund- und Beschichtung beseitigen. Sie sind vertraut im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen. Sie können verschiedene Untergründe beurteilen, Altbeschichtungen fachgerecht entfernen und für nachfolgende Beschichtungen vorbereiten. Sie können Mal- und Anstrichtechniken sowie Spritz- und Lackiertechniken technisch korrekt durchführen.

Im Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren sowie Fachbegriffe des Schriftdesigns und der Schilderherstellung benennen und die Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie beherrschen gebräuchliche Beschriftungstechniken, die Herstellung von Schildern und plastischen Buchstaben. Sie können mit den gebräuchlichen Maschinen und EDV-Geräten umgehen und diese fachmännisch einsetzen und warten. Sie beherrschen das Schreiben von Urkunden und Textdokumenten mit Feder- und Pinselschrift. Sie sind in der Lage, Wandgestaltungen unter Einbeziehung von Schrift und Bild herzustellen.

Im Bereich Kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren. Fachbegriffe der kunsthandwerklichen Maltechniken benennen und die dazu notwendigen Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie beherrschen den Umgang mit historischen und modernen Werkzeugen zur Erzeugung von kunsthandwerklichen Gestaltungen auf unterschiedlichen Untergründen. Sie sin in der Lage, plastische kunsthandwerkliche Gestaltungen mit Putzen und Kratzputztechniken herzustellen sowie einfache Freskomalereien auszuführen. Sie können illusionistische Malereien auf Wand- und Deckenflächen mit architektonischen Elementen ausführen.

Im Bereich Vergolden und Staffieren können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren. Fachbegriffe der Vergoldung benennen und die dazu notwendigen Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie können Öl- und Polimentvergoldungen auf unterschiedlichen Untergründen ausführen und die dazu notwendigen Materialien und Werkzeuge fachgerecht einsetzen. Sie können die wichtigsten Schmucktechniken des Vergolders herstellen und kombinieren. Sie sind in der Lage stilgerechte polychrome Fassungen an Figuren auszuführen und entsprechende Staffierungen anzubringen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Aufgabenstellungen in Kombination der drei Fachbereiche planen, vorbereiten, dokumentieren und ausführen. Sie können einfache Restaurierungsaufgaben und erhaltende Maßnahmen zum Schutz und Festigen von Untergründen ausführen. Sie können eigene malerische Techniken auf der Grundlage moderner Gestaltungstechniken entwickeln und umsetzen. Sie sind in der Lage Beschriftungen auf mehrdimensionalen Flächen aufzubringen und mit modernen Lichteffekten zu ergänzen und dabei die modernsten Werkezuge und Maschinen einzusetzen.

Im Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen umfangreiche Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen, malerische und grafische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln und künstlerische Zeichnungen mit unterschiedlichen Techniken fertigen. Sie können Ausstellungen und Messestände vorbereiten und umsetzen.

Technologie:

Im Bereich Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Pigmente und Bindemittel erkennen und deren Eigenschaften und Anwendung benennen sowie notwendige Zusatzstoffe definieren und bestimmen. Sie können chemische und physikalische Grundbegriffe erklären und Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungsstoff feststellen. Sie sind in der Lage Fachbegriffe im Fachgespräche sicher anzuwenden.

Im Bereich Arbeitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen ihren Arbeitsplatz einrichten und organisieren. Sie kennen die notwendigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften in ihrem Ausbildungsbereich. Sie kennen die anwendungstechnischen Grundlagen von Beschichtungsmitteln und die Anwendbarkeit auf diversen Untergründen. Sie können Maschinen und Werkzeuge benennen und ihre Einsatzgebiete definieren. Sie sind in der Lage Beschichtungsschäden zu erkennen und zu beheben.

Im Bereich Kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der kunsthandwerklichen Techniken erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können die Anwendung der Werkzeuge erklären und den Zusammenhang von Gestaltungseffekt und Material bzw. Werkzeug definieren. Sie kennen die historische Entwicklung der unterschiedlichen Maltechniken. Sie sind in der Lage die Renovierung und Restaurierung von kunsthandwerklichen Maltechniken zu erklären.

Im Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Schilderherstellung und des Schriftdesigns erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können den Einsatz von EDV-Anlagen zur Schilderherstellung bestimmen und deren Technik erklären. Sie kennen die Unterschiede der Materialien und Applikationsverfahren und deren Einsatzgebiete. Sie sind in der Lage die Herstellung von Schildern zu beschreiben und zu planen.

Im Bereich Vergolden und Staffieren können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen des Vergoldens und Staffierens erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können Untergründe benennen und materialtechnisch beschreiben. Sie können die Techniken des Vergoldens unterscheiden und deren Herstellung erklären sowie deren historische Entwicklung benennen. Sie sind in der Lage Materialien und Techniken zur Herstellung von Vergolder-Schmucktechniken zu erklären. Sie können stilgerechte Fassungen planen und dokumentieren.

Im Bereich Heraldik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und die historische Entwicklung der Heraldik erklären. Anhand von Beispielen können sie Wappendarstellungen blasonieren und die Zusammenhänge von Form, Farbe und Metall erläutern. Sie erkennen Schildformen, Teilungen und Heroldsstücke und deren Abhängigkeiten. Sie sind in der Lage die Wappensymbolik zu erläutern und anzuwenden.

Im Bereich Farbenlehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Farbenlehre erklären und die Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzen und Farberscheinungen benennen. Sie können Farbharmonien bestimmen und im historischen Kontext einordnen, Farbkontraste und psychologische Farbwirkung erklären und die Gesetze der Farblehre anwenden.

Im Bereich Visuelle Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der visuellen Kommunikation erklären und praktisch anwenden. Sie können die Gesetze der visuellen Kommunikation benennen und die Wirkung auf den Betrachter erklären. Sie können semiotische und typografische Grundbegriffe einordnen und Wechselwirkung von Ordnungsprinzipien in der Bildgestaltung definieren. Sie können die Grundlagen verschiedener Harmoniegesetze benennen und den Golden Schnitt anwenden. Sie sind in der Lage Bildwerke zu analysieren und zu interpretieren.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Restaurierung und Konservierung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Restaurierungs- und Konservierungstechniken erklären und anwenden. Die dazu einsetzbaren Werkzeuge und Geräte bestimmen und Materialien unterscheiden. Sie können die Anwendung der unterschiedlichen Techniken erläutern. Sie kennen die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bei Restaurierungsarbeiten und die notwendige Dokumentation der Arbeitsabläufe. Sie sind in der Lage Fachbegriffe zu erklären und sicher anzuwenden.

Kunstgeschichte und Designtheorie:

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte und sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. ENTWURF UND GESTALTUNG Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Malereien, Beschichtungen, Vergoldungen und Schriftgestaltungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    einfache Objekte zeichnerisch erfassen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    einfache Entwürfe grafisch und malerisch erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache PowerPoint-Präsentationen planen und ausführen.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

  • Strichaufzählung
    ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung, sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
  • Strichaufzählung
    unterschiedlichste Untergründe für nachfolgende Beschichtungen vorbereiten;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungstechnik erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:

Zeichnen einfacher Körper und Objekte; Erfassen von Proportionen und Räumlichkeiten; Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel. Einfache grafische Entwurfsarbeiten.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Kleinmaschinen; einfache Grundtechniken der Entschichtung, Schleifen, Abbrennen, Abbeizen; Glätten und Strukturieren von Untergründen durch Spachteln und Verputzen; Auswahl der richtigen Materialien und Werkzeuge).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    einfache Objekte zeichnerisch erfassen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    einfache Entwürfe grafisch und malerisch erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Grafiksoftware handhaben und anwenden.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

  • Strichaufzählung
    einfache Gestaltungen mit Farbe umsetzen;
  • Strichaufzählung
    durch Anwendung einfacher Übertragungstechniken Entwürfe maßstabgerecht umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundtechniken der Beschichtung wie Streichen, Rollen und Spritzen ausführen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedlichste Untergründe beschichten und Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungsmaterial erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:

Themenbezogene Aufgaben grafisch und malerisch darstellen und begründen; Kompositionsprinzipien auf einfache Entwürfe anwenden; Herstellen von Bitmap- bzw. Vektorgrafiken mit Grafiksoftware.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Umsetzung einfacher Gestaltungen mit Farbe und plastischen Massen; Applikationstechniken für Beschichtung mit Farbe wie Streichen, Rollen und Spritzen; Herstellen von Entwürfen und maßstabsgerechte Pausen; Herstellen von Farbmischungen und Farbharmonien; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie Unfallverhütung).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    komplexere Entwürfe und Studien anfertigen und begründen;
  • Strichaufzählung
    Zeichnungen nach den Prinzipien der Stimmigkeit, Proportion und Perspektive herstellen;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe mit Grafikprogrammen realisieren;
  • Strichaufzählung
    typografische Grundlagen im Schriftdesign umsetzen.

Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign

  • Strichaufzählung
    einfache Schilder herstellen und mit einem Schriftdesign versehen;
  • Strichaufzählung
    Schrift händisch mit Pinsel und Feder schreiben;
  • Strichaufzählung
    Schrift maschinell plotten und drucken;
  • Strichaufzählung
    Maschinen und Werkzeuge gemäß den entsprechenden Werkstücken auswählen und sicher anwenden.

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

  • Strichaufzählung
    einfache kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Form- und Farbkomposition herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:

Entwürfe und Skizzen auf Papier und Umsetzung mit grafischen Mitteln; Entwürfe und Werkstattzeichnungen; Natur- und Detailstudien anfertigen, EDV-gestützte Entwurfsarbeit zur Entwicklung von Wort – Bild – Marken; einfache grafische Aufgabenstellungen.

Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign:

Werkstätte „Schilderherstellen und Schriftdesign“ (Herstellen von Schildern aus unterschiedlichen Materialien; Schriftschreiben mit Pinsel und Feder; Herstellen einfacher maschinell gefertigter Schriftformen durch Plotten und Drucken).

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (einfache kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken mit Modler, Kamm und Schwamm, Aufsetztechniken, Liniertechniken).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe und Studien unter Einbeziehung von Farbe und Struktur herstellen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Entwürfe mit Grafikprogrammen realisieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Fotografie anwenden.

Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign

  • Strichaufzählung
    komplexe Schildformen herstellen und mit einem Schriftdesign gestalten;
  • Strichaufzählung
    mehrere Schrifttechniken kombinieren und auch plastische Buchstaben herstellen;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Maschinen und Werkzeuge gemäß den entsprechenden Vorgaben auswählen und sicher anwenden.

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

  • Strichaufzählung
    komplexere kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken anwenden und dabei Materialkombinationen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:

Proportions- und Detailstudien; Licht und Schatten; Tiefendarstellungen; Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe; komplexe grafische Entwurfsarbeit; EDV-gestützte Entwurfsarbeit zur Entwicklung von Wort – Bild – Marken; Techniken der Fotografie.

Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign:

Werkstätte „Schilderherstellen und Schriftdesign“ (Herstellen von komplexen Schildern aus unterschiedlichen Materialien; Herstellen von hochwertigen Digitaldrucken; Umsetzung unterschiedlicher Applikationsverfahren; Wandgestaltungen mit Schrift und Bild).

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (komplexe kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken durch Kombination verschiedener Materialien und Werkzeuge).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge eigenständig bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe und Grafiken ausführen;
  • Strichaufzählung
    grafische Porträt- und Körperstudien anfertigen;
  • Strichaufzählung
    grafische Gestaltungen nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre anfertigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Videofilme planen und herstellen.

Bereich Vergolden und Staffieren

  • Strichaufzählung
    Öl- und Polimentvergoldungstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien dem Entwurf entsprechend auswählen und fachmännisch verarbeiten.

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

  • Strichaufzählung
    plastisch wirkende Gestaltungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    unter Einbeziehung klassischer Techniken und digitaler Medien Entwürfe und Objekte präsentieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:

Grafische Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Grundbegriffe der klassischen Maltechniken. Anatomie- und Proportionsstudien; Aktzeichnen. Videofilme planen und herstellen.

Bereich Vergolden und Staffieren:

Werkstätte „Vergolden und Staffieren“ (Grundlagen der Öl- und Polimentvergoldung; einfache Gestaltungen durch Kombination verschiedener Metalle).

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (plastisch wirkende Farbgestaltungen, Lüftlmalerei, Architekturmalerei; einfache Präsentationstechniken).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    komplexe Arbeitsaufträge eigenständig bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe und Studien ausführen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Grafikprogramme anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Drucktechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Gestaltungen mittels Foto und Film erstellen.

Bereich Vergolden und Staffieren

  • Strichaufzählung
    Schmucktechniken des Vergoldens wie Gravur-, Punzier- und Tremoliertechniken anfertigen;
  • Strichaufzählung
    polychrome Fassungen an Figuren herstellen;
  • Strichaufzählung
    Oberflächen stil- und objektgerecht mit feinen Metallauflagen gestalten.

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

  • Strichaufzählung
    hochwertige Techniken im Bereich Sgraffito und Fresko herstellen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche kunsthandwerkliche Techniken mit Schrift und Gold kombinieren;
  • Strichaufzählung
    plastisch wirkende Gestaltungen herstellen und sie mit heraldischen Komponenten kombinieren;
  • Strichaufzählung
    Projekte unter Einbeziehung klassischer Techniken und digitaler Medien präsentieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:

Grafische Gestaltung und Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Drucktechniken; komplexe Projekte mit Foto und Film.

Bereich Vergolden und Staffieren:

Werkstätte „Vergolden“ (Vergolder-Schmucktechniken, Gravur-, Punzier- und Tremoliertechniken, Lüstrierungen; Herstellen polychromer Fassungen an plastischen Objekten)

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:

Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Sgraffito- und Freskotechnik nach einfachen Entwürfen; moderne Gestaltungstechniken durch Materialkombinationen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    malerische und grafische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Objektpräsentationen planen und ausführen.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    3-dimensionale Schriftgestaltungen inklusive Beleuchtungssysteme herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten in Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation der Entwurfsarbeit.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:

Werkstätte „Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei“ (schwerpunktspezifische praktische Vertiefung; Vergoldungen an Objekten im profanen und sakralen Bereich; Aufarbeitung und Ergänzung bestehender Vergoldungen an plastischen Objekten. Herstellung großformatiger Schriftgestaltungen in Kombination mit kunsthandwerklichen Techniken. Instandhaltung, Konservierung und Ergänzung malerischer Objekte).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    umfangreiche Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    malerische und grafische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Ausstellungen und Messestände vorbereiten und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    künstlerischen Zeichnungen mit unterschiedlichen Techniken fertigen.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei

  • Strichaufzählung
    komplexe Aufgabenstellungen bearbeiten, entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Vergoldungen und Staffierungen renovieren und restaurieren;
  • Strichaufzählung
    erhaltende Maßnahmen zum Schutz und Festigen von Bildträgern einsetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Techniken zum Freilegen von Untergründen anwenden;
  • Strichaufzählung
    fachgerechte Dokumentationen herstellen;
  • Strichaufzählung
    eigene malerischer Techniken unter Berücksichtigung moderner Gestaltungsgrundlagen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    großflächige Folienbeklebungen auf mehrdimensionalen Flächen herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:

Entwurfserstellung von Projekten im öffentlichen Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation von Projekten; Ausstellungskonzeption und Ausstellungsgestaltung; Messestände entwickeln und umsetzen; Anfertigen künstlerische Zeichnungen.

Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:

Werkstätte „Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei“ (schwerpunktspezifische praktische Vertiefung; Vergoldungen an Objekten renovieren und restaurieren; erhaltende Maßnahmen zum Schutz, Konservieren, Restaurieren und Festigen von Bildträgern; Raumgestaltungen entwickeln und in unterschiedlichen Techniken umsetzen; Entwickeln eigener malerischer Techniken unter Berücksichtigung moderner Gestaltungsgrundlagen).

3. TECHNOLOGIE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik

  • Strichaufzählung
    ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeuge und Maschinen sicher beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Anstrichmittel benennen und ihre Anwendung bestimmen.

Bereich Materialkunde

  • Strichaufzählung
    die Einteilung der Pigmente benennen und ihre Eigenschaften definieren sowie deren Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bestimmen;
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe erklären und im Fachgespräch anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik:

Handwerkliche Arbeitstechniken, Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Anwendungstechnische Grundlagen beim Einsatz von Beschichtungsmittel.

Bereich Materialkunde:

Einteilung der Pigmente und deren Zusammensetzung, Eigenschaften und Anwendung.

Herstellung und Anwendung der Beschichtungsmittel; Zusammensetzung von Anstrich- und Beschichtungsmitteln.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik

  • Strichaufzählung
    diverse Arten flüssiger bzw. pastöser Werkstoffe unterscheiden und diese im Bereich der Gestaltung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Untergründe für Beschichtung im Fachbereich beschreiben und Einteilungen vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungsstoff erkennen;
  • Strichaufzählung
    Leiter, Gerüste und Hebebühnen sachgemäß einsetzen und diese instandhalten.

Bereich Materialkunde

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Hilfsstoffe und ihre Eigenschaften benennen sowie deren Einsatzmöglichkeiten in der praktischen Anwendung zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Einteilung der Bindemittel benennen und ihre Eigenschaften definieren sowie deren Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bestimmen.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik:

Anwenden flüssiger und pastöser Beschichtungsmittel, Glättungstechniken; Entschichtungstechniken; Beschichtungstechniken.

Untergründe – Eigenschaften und Behandlung; maschinelle Arbeitstechniken, Gerüste und Leitern.

Bereich Materialkunde:

Bindemittel und deren Einteilung, Zusammensetzung, Eigenschaften; Zusatzstoffe; Verdünnungsmittel.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Schilderherstellung erklären;
  • Strichaufzählung
    die einfachen Techniken von Schriftgestaltungen erklären;
  • Strichaufzählung
    Schriften im praktischen Bereich anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Materialien zur Herstellung von Schriftgestaltungen auswählen und benennen;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge zur Herstellung von Beschriftungen benennen und handhaben.

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Gestaltung mit kunsthandwerklichen Techniken erklären;
  • Strichaufzählung
    Materialien für einfache kunsthandwerkliche Techniken auswählen und benennen;
  • Strichaufzählung
    die Herstellung einfacher kunsthandwerklicher Gestaltungstechniken erklären.

Lehrstoff:

Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign:

Grundlagen des Schriftdesign, Materialien (Anstrichmittel, Folien), Metallbearbeitung, händische und maschinelle Schreibetechniken, Werkzeuge, Maschinen für die Schilderherstellung und deren Anwendung und Instandhaltung.

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:

Einfache kunsthandwerklicher Techniken, Materialien, Untergründe, Werkzeuge und deren Handhabung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Schriftgestaltung mit Drucktechniken erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Schriftgestaltungen in Projekten planen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Applikationsverfahren benennen und einordnen;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Techniken für die Herstellung von Schilder mittels moderner Drucktechniken auswählen und benennen.

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei

  • Strichaufzählung
    die Herstellung komplexer kunsthandwerklichen Techniken erklären;
  • Strichaufzählung
    Materialien und Werkzeuge für komplexe kunsthandwerkliche Techniken auswählen und benennen;
  • Strichaufzählung
    komplexe kunsthandwerkliche Techniken erklären;
  • Strichaufzählung
    die Renovierung und Restaurierung historischer kunsthandwerklicher Techniken erklären.

Lehrstoff:

Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign:

Digitaldruck, Folienschnitt, Schrifttechniken; Applikationsverfahren; Beschichtungsträger, Anwendungs-möglichkeiten; Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:

Seccomaltechnik, Freskomaltechnik, Sgraffitotechnik, historische Entwicklungen; Restaurierung von historischen Gestaltungstechniken; Projekte.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Vergolden und Staffieren

  • Strichaufzählung
    die Materialien und Techniken des Vergoldens unterscheiden und benennen;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge des Vergoldens auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Untergründe benennen und materialtechnisch beschreiben;

Bereich Heraldik

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Heraldik und ihre praktische Anwendung erklären;
  • Strichaufzählung
    Wappendarstellungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Wappensymbolik benennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Schildformen, Teilungen und Heroldsstücke erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Vergolden und Staffieren:

Grundlegende Techniken des Vergoldens, Untergrundvorbereitung, Materialien (Gold, Silber, Schlagmetalle); Schmucktechniken des Vergoldens.

Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Bereich Heraldik:

Grundlagen der Heraldik; Wappensymbolik; Teilungen und Heroldsstücke; historische Entwicklungen; Blasonierung (Beschreibung eines Wappens).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Vergolden und Staffieren

  • Strichaufzählung
    vertiefende Grundlagen des Vergoldens und deren Anwendung erklären;
  • Strichaufzählung
    historische Vergoldungstechniken erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    technische Abläufe des Vergoldens erklären;
  • Strichaufzählung
    die Schmucktechniken des Vergolders benennen und die Herstellung erklären.

Bereich Farbenlehre

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Farblehre erklären und diese im praktischen Bereich anwenden;
  • Strichaufzählung
    Farbharmonien herstellen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    farbpsychologische Grundlagen benennen;
  • Strichaufzählung
    die physikalische Theorie des Lichts beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Vergolden und Staffieren:

Moderne und historische Vergoldungstechniken; Schmucktechniken des Vergoldens; Beschichtungsträger; Anwendungsmöglichkeiten.

Bereich Farbenlehre:

Grundlagen der Farblehre; Phänomene der Farben; Farbtheorien, Farbpsychologie, physikalische Theorie des Lichtes, Farbharmonien, Farbkontraste.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Visuelle Kommunikation

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der visuellen Kommunikation erklären und diese praktisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Semiotik und Typografie und deren Anwendungen im Schriftdesign erklären;
  • Strichaufzählung
    das Harmoniegesetz des Goldenen Schnitts benennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Bildwerke analysieren und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Visuelle Kommunikation:

Grundlagen der visuellen Kommunikation; Abläufe der Wahrnehmung; visuelle Merkmale und deren Anwendung; Verbindung von Kommunikator und Perzipient durch visuelle Werke; geometrisch-optische Täuschungen.

Semiotik und Typografie und deren Anwendung; Goldener Schnitt und seine Anwendungen; Analyse und Interpretation von Bildwerken.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Restaurierung und Konservierung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Restaurierungstechniken in diversen Projekten umsetzen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe erklären und sicher anwenden;
  • Strichaufzählung
    Umwelteinflüsse bestimmen;
  • Strichaufzählung
    historische Materialien benennen und deren Herstellung erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Restaurierung und Konservierung:

Verfahren und Techniken im Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologien; stilgerechte Ergänzung erkennen; erhaltende Maßnahmen zum Schutz auszuwählen; Konservieren, Restaurieren und Festigen von Bildträgern; Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur; Techniken zum Freilegen von Untergründen; entsprechende Dokumentation verfassen.

4. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester –Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

Ziffer 6 Semester –Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Designtheorie

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie:

Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

5. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

09.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40234927