Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 157/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 157 aus 2016,
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 22
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die beiden Vertragsparteien einander durch auf diplomatischem Wege übermittelte Notifikation darüber informiert haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen gemäß ihrer jeweiligen gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft. Mit Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens tritt das „Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Sri Lanka“, unterzeichnet am 15. Februar 19787 in Colombo, außer Kraft.
Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Wien am 1. des Monats Juli 2016 in deutscher und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung der Bestimmungen ist der englische Wortlaut maßgebend.
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7 Kundgemacht in BGBl. Nr. 213/1978.7 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1978,.