Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Marktanpassungsbeihilfen für Milcherzeuger
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 248/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Antrag auf Teilnahme an der Milchreduktionsmaßnahme
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Milcherzeuger, die
in der betreffenden Referenzperiode (Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1612) Milch an einen Erstankäufer angeliefert haben oderin der betreffenden Referenzperiode (Artikel eins, Absatz eins, Unterabs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1612) Milch an einen Erstankäufer angeliefert haben oder
von einem Erzeuger gemäß Z 1 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge den Betrieb übernommen haben,von einem Erzeuger gemäß Ziffer eins, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge den Betrieb übernommen haben,
können die Milchreduktionsbeihilfe beantragen.
(2)Absatz 2,Die Anträge sind bei der AMA auf elektronischem Weg unter sinngemäßer Heranziehung des § 3 der Horizontalen GAP-Verordnung, BGBl. II Nr. 100/2015, einzubringen. Als Nachweis für die in der Referenzperiode und im Juli 2016 an den Erstankäufer gelieferten Milchmengen sind die vom Erstankäufer oder gegebenfalls vom Erzeuger gemäß § 5 der Milchmeldeverordnung 2010, BGBl. II Nr. 249/2010, erzeugerbezogen gemeldeten Milchmengen des betreffenden Zeitraums heranzuziehen.Die Anträge sind bei der AMA auf elektronischem Weg unter sinngemäßer Heranziehung des Paragraph 3, der Horizontalen GAP-Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 100 aus 2015,, einzubringen. Als Nachweis für die in der Referenzperiode und im Juli 2016 an den Erstankäufer gelieferten Milchmengen sind die vom Erstankäufer oder gegebenfalls vom Erzeuger gemäß Paragraph 5, der Milchmeldeverordnung 2010, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2010,, erzeugerbezogen gemeldeten Milchmengen des betreffenden Zeitraums heranzuziehen. (3)Absatz 3,Sofern die AMA Zweifel an der in der Referenzperiode angelieferten Menge Milch hat, kann vom Erstankäufer auf elektronischem Wege eine Bestätigung der Milchanlieferungsmenge der Referenzperiode eingefordert werden.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2016
Dokumentnummer
NOR40186734