Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Wald-Pretallerkogel 2016
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 282/2016 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 204/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2016, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der Abschnitt zwischen km 101,023 und km 105,772 der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2017
Dokumentnummer
NOR40187080