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Anl. 1

Fassungen
ab 01.09.2016 — BGBl. II Nr. 300/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.09.2016 BGBl. II Nr. 300/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2016,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2016BGBl. II Nr. 300/2016

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN KOLLEGS FÜR SOZIALPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)

Präambel

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diesen Einzelthemen zu. Die Kompetenzen und die ihnen zugeordneten Themen sind Semestern (Modulen) zugeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung vergleiche die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

Entsprechend der Zielsetzung dieser Schulform soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die zukünftigen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in sie bewegenden Fragen der zukünftigen Berufsfelder orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für religiöse Erziehungsprozesse zu übernehmen.

Im Besonderen ist die Bildungs- und Lehraufgabe des geltenden Lehrplans für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten.

2. Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an den Kollegs für Sozialpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Semestern sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet, wiederholt, vertieft und im Zusammenhang mit der Praxis reflektiert und von ihr her besser verstanden werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u. Ä. kann von der Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation von Kindern, Jugendlichen, Klientinnen und Klienten in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit nimmt die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst und hilft ihnen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit entfalten die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.

Allgemeindidaktische Prinzipien

Die allgemeindidaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, Abschnitt römisch vier, Didaktische Grundsätze, nachzulesen.

Religionsdidaktische Prinzipien

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

  • Strichaufzählung
    der Korrelationsdidaktik
  • Strichaufzählung
    des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache
  • Strichaufzählung
    der geschichtlichen Dimension der Themen
  • Strichaufzählung
    der Ökumene
  • Strichaufzählung
    des interreligiösen Dialogs
  • Strichaufzählung
    der Spiritualität
  • Strichaufzählung
    der religiösen Entwicklung
  • Strichaufzählung
    des Lernens anhand von Lebens- und Glaubensgeschichten
  • Strichaufzählung
    des biblischen Lernens
  • Strichaufzählung
    des Lernens durch religiöse Übungen.

Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Klientinnen und Klienten

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

  • Strichaufzählung
    der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben in den sozialpädagogischen Einrichtungen und Berufsfeldern.
  • Strichaufzählung
    der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, z. B. Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen.
  • Strichaufzählung
    der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, z. B. Beachtung der Kinder, Jugendlichen, Klientinnen und Klienten in ihrer individuellen Religiosität, Beachtung ihrer Lebenswelten in ihrer je spezifischen Kultur und Religion.
  • Strichaufzählung
    der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder, Jugendlichen, Klientinnen und Klienten wertschätzend aufgreifen, begleiten und weiterführen zu können.
  • Strichaufzählung
    der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und mit relevanten Bildungskonzepten.
  • Strichaufzählung
    der Handlungsorientierung, z. B. das Bemühen um spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen.
  • Strichaufzählung
    der religionspädagogischen Elementarisierung, d.h. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes.

3. Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen 1. Semester (Kompetenzmodul 1)

Die Schülerinnen und Schüler können sich mit ihrer religiösen Biografie konstruktiv auseinandersetzen, personale und kontextuelle Bedingungen für den Aufbau einer positiven Religiosität benennen und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Klientinnen und Klienten wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.

  • Strichaufzählung
    Eigene religiöse Biografie
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Gottesbildern
  • Strichaufzählung
    Erzieherpersönlichkeit
  • Strichaufzählung
    Identitätsfindung und Glaube
  • Strichaufzählung
    Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse
  • Strichaufzählung
    Religiöse Sprachfähigkeit

Die Schülerinnen und Schüler können die Feste des Kirchenjahres beschreiben und religiöse Feste und liturgische Feiern gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten.

  • Strichaufzählung
    Kirchliche Gemeinschaft in Liturgie, Verkündigung und Diakonie
  • Strichaufzählung
    Kirchenjahr und christliches Brauchtum
  • Strichaufzählung
    Gestaltung von liturgischen und rituellen Feiern

Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension im Leben und in erzieherischen Prozessen wahrnehmen, beschreiben und deuten.

  • Strichaufzählung
    Begriffsklärungen (Religion, Glaube, Spiritualität, Kirche, Konfession, …)
  • Strichaufzählung
    Religiöse Erziehung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld
  • Strichaufzählung
    Deutung von menschlichen Grunderfahrungen

2. Semester (Kompetenzmodul 2)

Die Schülerinnen und Schüler können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten, die befreiende Kraft biblischer Texte ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung erschließen und in der religionspädagogischen Arbeit umsetzen.

  • Strichaufzählung
    Die Bibel als grundlegendes Zeugnis christlichen Glaubens
  • Strichaufzählung
    Praktischer Umgang mit biblischen Texten
  • Strichaufzählung
    Kunst und Religion

Die Schülerinnen und Schüler können den Kosmos als Schöpfung und die Menschen als ebenbildliche Geschöpfe Gottes deuten und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen sowie für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung eintreten.

  • Strichaufzählung
    Verantwortung für die Schöpfung
  • Strichaufzählung
    Einsatz für Menschenwürde, Friede und Gerechtigkeit, Option für Arme und Schwache
  • Strichaufzählung
    Kultur der Leiblichkeit, Nähe – Distanz
  • Strichaufzählung
    Sexualpädagogik

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Die Schülerinnen und Schüler können Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen.

  • Strichaufzählung
    Religion in einer säkularen und religiös indifferenten Umwelt
  • Strichaufzählung
    Staat und Religion, Glaube und Öffentlichkeit
  • Strichaufzählung
    Religiöser Fundamentalismus
  • Strichaufzählung
    Orientierung im weltanschaulichen und religiösen Pluralismus
  • Strichaufzählung
    Interreligiöses und interkulturelles Lernen

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod beschreiben und mit der erlösenden Verheißung des Christentums in Beziehung setzen.

  • Strichaufzählung
    Umgang mit Versagen, Lebenskrisen, Schicksalsschlägen und Schuld
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Sterben und Tod
  • Strichaufzählung
    Jenseitsvorstellungen in den Weltreligionen

Die Schülerinnen und Schüler können Kinder und Jugendliche, Klientinnen und Klienten in ihren geglückten Lebenssituationen und ihrem Scheitern wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

  • Strichaufzählung
    Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens
  • Strichaufzählung
    Ethisch-moralische Fragestellungen im Kontext sozialpädagogischer Einrichtungen
  • Strichaufzählung
    Aktuelle ethische Fragestellungen zu Alter, Krankheit, Behinderung und Sterben
  • Strichaufzählung
    Leiderfahrungen und Trauer im Leben von Kindern und Jugendlichen
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Todesvorstellungen im Kinder- und Jugendalter

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Die Schülerinnen und Schüler können die säkulare Bilder- und Medienwelt auch in ihrer religiösen Dimension wahrnehmen und interpretieren, Symbole und Rituale erkennen, deuten und angemessen gestalten.

  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Symbolen und Ritualen
  • Strichaufzählung
    Schulung der Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, spielen, still sein, …)
  • Strichaufzählung
    Gebet und Gebetserziehung

Die Schülerinnen und Schüler können Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes deuten und in der religionspädagogischen Arbeit erschließen.

  • Strichaufzählung
    Sakramentenverständnis
  • Strichaufzählung
    Theologie und Feier der Sakramente

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Bildersprache, Lebensgeschichte, Lernprozess, Weltdeutung, Kinderalter, Bilderwelt, Wahrnehmungsfähigkeit

Im RIS seit

14.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2016

Gesetzesnummer

20009669

Dokumentnummer

NOR40187319