Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (2014/335/EU, Euratom)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 196/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 196 aus 2016,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
39/11 EU-Haushaltsrecht
Text
Artikel 11
Inkrafttreten
Dieser Beschluss wird den Mitgliedstaaten vom Generalsekretär des Rates bekannt gegeben.
Die Mitgliedstaaten teilen dem Generalsekretär des Rates unverzüglich den Abschluss der Verfahren mit, die nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zur Annahme dieses Beschlusses erforderlich sind.
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat des Eingangs der letzten Mitteilung gemäß Absatz 2 folgt.
Er gilt ab dem 1. Januar 2014.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2016
Dokumentnummer
NOR40187425