Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 332/2016 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 336/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 332 aus 2016, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 336 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Betreuung von Aufzügen
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die unter § 1 Z 2 genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich vom/von der Auftraggeber/in jeweils folgende Pauschalbeträge:Die unter Paragraph eins, Ziffer 2, genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich vom/von der Auftraggeber/in jeweils folgende Pauschalbeträge:
bis zu vier Geschossen 92,91 €
für jedes weitere Geschoß 5,78 €.
(2)Absatz 2,Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung (Prüfungsfahrt) sowie die notwendige Reinigung des Aufzuges und des Maschinenhauses zu verstehen.
Schlagworte
Auftraggeberin
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2017
Dokumentnummer
NOR40187679