Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abfrage von Daten aus der Zentralen Informationsstelle für Infrastrukturdaten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 339/2016 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 50/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2016, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Zugangsberechtigte gemäß § 2 Abs. 3 haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren.Zugangsberechtigte gemäß Paragraph 2, Absatz 3, haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren.
(2)Absatz 2,Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass nur gemäß § 2 Abs. 3 Zugangsberechtigte Zugang zum ZIS-Abfrage-Portal erhalten.Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass nur gemäß Paragraph 2, Absatz 3, Zugangsberechtigte Zugang zum ZIS-Abfrage-Portal erhalten.
(3)Absatz 3,Werden bei der RTR-GmbH Informationen über geplante Bauvorhaben gemäß § 13a Abs. 4 TKG 2003 nach den Bestimmungen der ZIS-EinmeldeV eingemeldet, hat die RTR-GmbH den Standort des Bauvorhabens, das Datum der Einmeldung sowie eine eindeutige Identifikationsreferenz in eine Liste aufzunehmen, die für am ZIS-Abfrage-Portal gemäß Abs. 1 legitimierte Zugangsberechtigte einsehbar zu sein hat.Werden bei der RTR-GmbH Informationen über geplante Bauvorhaben gemäß Paragraph 13 a, Absatz 4, TKG 2003 nach den Bestimmungen der ZIS-EinmeldeV eingemeldet, hat die RTR-GmbH den Standort des Bauvorhabens, das Datum der Einmeldung sowie eine eindeutige Identifikationsreferenz in eine Liste aufzunehmen, die für am ZIS-Abfrage-Portal gemäß Absatz eins, legitimierte Zugangsberechtigte einsehbar zu sein hat.
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2019
Dokumentnummer
NOR40187749