Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Steiermark
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 347/2016 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 344/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 2016, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Für die Betreuung von Warmwasser- und/oder Zentralheizungsanlagen gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer
ein Grundbezug von 230,31 € monatlich;
bei Beschickung der Anlage mit gasförmigen Brennstoffen ein Zuschlag von 149,70 € monatlich je Kessel;
bei Beschickung der Anlage mit flüssigen Brennstoffen ein Zuschlag von 170,44 € monatlich je Kessel;
bei Beschickung der Anlage mit festen Brennstoffen ein Zuschlag von 293,66 € monatlich je Kessel.
(2)Absatz 2,Für die Betreuung von Warmwasser- und/oder Zentralheizungsanlagen, die durch ein Fernheizwerk gespeist werden, gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein Betrag von 203,84 € monatlich; pro jede weitere Anlage oder Umformer gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein weiterer Betrag von 65,29 € monatlich.
(3)Absatz 3,Für die Durchführung von angeordneten Betreuungsarbeiten (z. B. Zwischen-, Pumpstationen usw.) sowie allfälligen Reparaturarbeiten einfacher Art an der Anlage selbst oder an den dazugehörigen Teilen gebührt für jede Arbeitsstunde zusätzlich ein Betrag von 11,16 €.
(4)Absatz 4,Dem/der Betreuer/in von Anlagen nach Abs. 1 Z 1 bis 4 gebührt ein Zuschlag von 15% (Schmutzzulage), wenn keine auf Kosten der Hausinhabung betriebene Dusch- oder Badeanlage zur Verfügung steht.Dem/der Betreuer/in von Anlagen nach Absatz eins, Ziffer eins, bis 4 gebührt ein Zuschlag von 15% (Schmutzzulage), wenn keine auf Kosten der Hausinhabung betriebene Dusch- oder Badeanlage zur Verfügung steht.
Schlagworte
Warmwasseranlage, Zwischenstation, Duschanlage, Betreuerin
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2017
Dokumentnummer
NOR40187945