Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 374/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreisautobahn festgelegt:
für die Fahrtrichtung Suben der Abschnitt von km 41,46 bis km 52,82 und
für die Fahrtrichtung Voralpenkreuz der Abschnitt von km 52,82 bis 41,58.
Zuletzt aktualisiert am
13.12.2016
Dokumentnummer
NOR40188404