Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 419/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 419 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Text
Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten
§ 5.Paragraph 5,
Die „Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten“ hat zu enthalten:
eine allgemeine Beschreibung der Finanzierung der multinationalen Unternehmensgruppe, einschließlich wesentlicher Vereinbarungen mit unternehmensgruppenfremden Kreditgebern,
die Identifizierung der Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe, die eine wesentliche Finanzierungsfunktion ausüben, wobei die Staaten oder Gebiete, nach deren Rechtsvorschriften diese organisiert sind, und der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung anzuführen sind, und
eine Beschreibung der Verrechnungspreispolitik der multinationalen Unternehmensgruppe in Bezug auf Finanzierungsvereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen.
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2016
Dokumentnummer
NOR40188984