Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 419/2016Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 419 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Text
2. Abschnitt
Local File
Inhalt des Local File
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Das Local File hat folgende drei Teilbereiche abzudecken:
die Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit,
die Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle, sofern sich diese direkt oder indirekt auf die Ermittlung und Prüfung der angemessenen gruppeninternen Verrechnungspreisgestaltung auswirken, und
(2)Absatz 2,Die Anforderungen an das Local File sind auch dann erfüllt, wenn Verweise auf bestehende Unterlagen gemacht werden und diese gleichzeitig mitübermittelt werden.
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2016
Dokumentnummer
NOR40188986